Sitzung: 03.02.2009 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Herr Lütkemeier informiert über die Ergebnisse des Abstimmungsgesprächs zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden am 29. Januar 2009 und verliest folgende Information:
Das Bundeskabinett hat am 27. Januar 2009 im
Rahmen des Konjunkturpakes II den Entwurf des Zukunftsinvestitionsgesetzes und
der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung beschlossen.
NRW erhält aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz
(ZuInvG) 2,133 Mrd. €
Zur Umsetzung dieses Gesetzes hat sich die
nordrhein-westfälische Landesregierung am 30. Januar 2009 mit den kommunalen
Spitzenverbänden auf einen „Zukunftspakt
für die Kommunen“ verständigt.
Für Nordrhein-Westfalen stehen hierdurch 2009
und 2010 insgesamt 2,844 Mrd. €
an zusätzlichen Investitionsmitteln zur
Verfügung.
Das sind 711
Mio. €
oder gut 33 % und damit deutlich mehr als die
vom Bund geforderten 25 %!
Dieser Betrag von 711 Mio. € wird vom Land
und den Kommunen gemeinsam getragen.
Verteilung
der Mittel
Von dem Gesamtbetrag von 2,844 Mrd. € werden
den Kommunen 2,380 Mrd. €
oder 83,68 % zur Verfügung gestellt.
Das ZuInvG sieht lediglich eine Quote von 70
% vor.
Das Land
verwendet die weiteren 464
Mio. €
für die energetische Sanierung der
Hochschulen.
Für die Verteilung der Mittel gelten die
Vorgaben des ZuInvG:
1.
65 % für Investitionen mit Schwerpunkt
Bildungsinfrastruktur
= 1,345 Mrd. €
Es ist vorgesehen, diesen Betrag wird über
eine modifizierte Bildungspauschale auf die Kommunen zu verteilen. Die
Modifizierung betrifft die (in der Bildungspauschale nicht vorgesehene)
zahlenmäßige Berücksichtigung von Ersatzschulen. Dabei haben die Kommunen auch die
Weiterbildungseinrichtungen und die
Ersatzschulen angemessen zu berücksichtigen.
Nach der inzwischen vorliegenden ersten
Modellrechnung des Landes erhält die Stadt
Rheine für den Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur rd. 7,8 Mio. €.
Nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 ZuInvG sind diese
Mittel für folgende Investitionen vorgesehen:
·
Einrichtungen
der frühkindlichen Infrastruktur
·
Schulinfrastruktur
(insbesondere energetische Sanierung)
·
Kommunale
oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische
Sanierung)
2.
35 % für Investitionsschwerpunkt
Infrastruktur
= 995
Mio. €
abzüglich für Investitionen im Krankenhausbereich 170 Mio. €
verbleiben
für die Kommunen 825
Mio. €
Die Breitbandverkabelung
im ländlichen Raum ist Teil dieses Investitionsschwerpunktes!
Es ist vorgesehen, 50 % dieses Betrages
(412,5 Mio. €) nach Kriterien der allgemeinen Investitionspauschale (70 %
Einwohner, 30 % Fläche) und 50 % nach den Kriterien des
Schlüsselzuweisungssystems auf die Kommunen zu verteilen.
Nach der inzwischen vorliegenden ersten
Modellrechnung des Landes erhält die Stadt
Rheine für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur rd. 3,2 Mio. €.
Nach § 3 Abs. 1 Ziffer 2 ZuInvG sind diese
Mittel für folgende Investitionen vorgesehen:
·
Städtebau
(ohne Abwasser und ÖPNV)
·
ländliche
Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)
·
kommunale
Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)
·
Informationstechnologie
·
sonstige
Infrastrukturmaßnahmen
Insgesamt
erhält die Stadt Rheine Mittel in Höhe von rd. 11 Mio. €!
Zuweisung
und Auszahlung der Mittel
Die Mittel werden den Kommunen als pauschale Budgets zugewiesen. Die Auszahlung kann aufgrund der Vorgaben
des Bundes erst sukzessive in dem
Umfang erfolgen, in dem Zahlungen (bezogen auf die konkreten Projekte)
erforderlich werden. Angedacht ist hier eine quartalsweise Dokumentation, die
Basis für die Auszahlung sein soll.
Finanzierung
des Eigenanteils
Der von Land und Kommunen gemeinsam zu
erbringende Eigenanteil am Investitionsprogramm beträgt 711 Mio. €. Die Bereitstellung erfolgt zunächst über einen vom Land aufgelegten Fonds.
Dieser soll voraussichtlich ab 2012 abfinanziert werden.
Auch die Kommunen
werden an der Abfinanzierung dieses Fonds beteiligt. Man hat sich auf
folgendes verständigt:
Das Land erbringt vorab 25 % hinsichtlich des
auf die Hochschulen entfallenden Anteils (464 Mio. € x 25 %) = 116 Mio. €. Die
verbleibenden 595 Mio. € werden hälftig zwischen Land und Kommunen geteilt. Für
die Kommunen ergibt das einen Finanzierungsanteil von 297,5 Mio. € zzgl. Zinslasten.
Dieser Eigenanteil soll durch Abzüge bei den Investitionspauschalen in den GFG ab 2012 für
die Dauer von 10 Jahren erbracht werden.
Das ist der kommunale Eigenanteil.
Weiterhin
offene Fragen
·
Definition
des Merkmals „zusätzlich“
·
Aus-/Festlegung
des Investitionsbegriffs
·
Konkretisierungen
zu den Förderbereichen
Zur Klärung dieser und/oder noch anderer
Fragen wird kurzfristig eine Task Force
unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände eingerichtet, die
insbesondere auch Handreichungen zu der Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen
entwickeln soll.
Vorbehalt
Diese Informationen, insbesondere zur Höhe
der Mittel, stehen unter dem Vorbehalt, dass auf Bundes- und Landesebene in den
kommenden Wochen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.
Ergänzend teilt Herr Lütkemeier mit, dass die Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt insgesamt rund 52,5 Mio. € und der Kreis Steinfurt rund 7,5 Mio. € über diesen Fördertopf erhielten.
Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen die Informationen zur Kenntnis.