Herr Lütkemeier informiert über die Ergebnisse des Abstimmungsgesprächs zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden am 29. Januar 2009 und verliest folgende Information:

 

Das Bundeskabinett hat am 27. Januar 2009 im Rahmen des Konjunkturpakes II den Entwurf des Zukunftsinvestitionsgesetzes und der dazugehörigen Verwaltungsvereinbarung beschlossen.

 

NRW erhält aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG)                2,133 Mrd. €

 

Zur Umsetzung dieses Gesetzes hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung am 30. Januar 2009 mit den kommunalen Spitzenverbänden auf einen „Zukunftspakt für die Kommunen“ verständigt.

 

Für Nordrhein-Westfalen stehen hierdurch 2009 und 2010 insgesamt 2,844 Mrd. €

 

an zusätzlichen Investitionsmitteln zur Verfügung.

 

Das sind                                                                                            711 Mio. €

 

oder gut 33 % und damit deutlich mehr als die vom Bund geforderten 25 %!

 

Dieser Betrag von 711 Mio. € wird vom Land und den Kommunen gemeinsam getragen.

 

Verteilung der Mittel

 

Von dem Gesamtbetrag von 2,844 Mrd. € werden den Kommunen 2,380 Mrd. €

oder 83,68 % zur Verfügung gestellt.

Das ZuInvG sieht lediglich eine Quote von 70 % vor.

 

Das Land verwendet die weiteren                                                      464 Mio. €

für die energetische Sanierung der Hochschulen.

 

Für die Verteilung der Mittel gelten die Vorgaben des ZuInvG:

 

1.        65 % für Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur

= 1,345 Mrd. €

 

Es ist vorgesehen, diesen Betrag wird über eine modifizierte Bildungspauschale auf die Kommunen zu verteilen. Die Modifizierung betrifft die (in der Bildungspauschale nicht vorgesehene) zahlenmäßige Berücksichtigung von Ersatzschulen. Dabei haben die Kommunen auch die Weiterbildungseinrichtungen und die Ersatzschulen angemessen zu berücksichtigen.

 

Nach der inzwischen vorliegenden ersten Modellrechnung des Landes erhält die Stadt Rheine für den Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur rd. 7,8 Mio. €.

 

Nach § 3 Abs. 1 Ziffer 1 ZuInvG sind diese Mittel für folgende Investitionen vorgesehen:

·       Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur

·       Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung)

·       Kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung)

 

2.        35 % für Investitionsschwerpunkt Infrastruktur

= 995 Mio. €

        abzüglich für Investitionen im Krankenhausbereich                   170 Mio. €

        verbleiben für die Kommunen                                                825 Mio. €

 

Die Breitbandverkabelung im ländlichen Raum ist Teil dieses Investitionsschwerpunktes!

 

Es ist vorgesehen, 50 % dieses Betrages (412,5 Mio. €) nach Kriterien der allgemeinen Investitionspauschale (70 % Einwohner, 30 % Fläche) und 50 % nach den Kriterien des Schlüsselzuweisungssystems auf die Kommunen zu verteilen.

 

Nach der inzwischen vorliegenden ersten Modellrechnung des Landes erhält die Stadt Rheine für den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur rd. 3,2 Mio. €.

 

Nach § 3 Abs. 1 Ziffer 2 ZuInvG sind diese Mittel für folgende Investitionen vorgesehen:

·       Städtebau (ohne Abwasser und ÖPNV)

·       ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV)

·       kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen)

·       Informationstechnologie

·       sonstige Infrastrukturmaßnahmen

 

Insgesamt erhält die Stadt Rheine Mittel in Höhe von rd. 11 Mio. €!

 

Zuweisung und Auszahlung der Mittel

 

Die Mittel werden den Kommunen als pauschale Budgets zugewiesen. Die Auszahlung kann aufgrund der Vorgaben des Bundes erst sukzessive in dem Umfang erfolgen, in dem Zahlungen (bezogen auf die konkreten Projekte) erforderlich werden. Angedacht ist hier eine quartalsweise Dokumentation, die Basis für die Auszahlung sein soll.

 

Finanzierung des Eigenanteils

 

Der von Land und Kommunen gemeinsam zu erbringende Eigenanteil am Investitionsprogramm beträgt 711 Mio. €. Die Bereitstellung erfolgt zunächst über einen vom Land aufgelegten Fonds. Dieser soll voraussichtlich ab 2012 abfinanziert werden.

 

Auch die Kommunen werden an der Abfinanzierung dieses Fonds beteiligt. Man hat sich auf folgendes verständigt:

 

Das Land erbringt vorab 25 % hinsichtlich des auf die Hochschulen entfallenden Anteils (464 Mio. € x 25 %) = 116 Mio. €. Die verbleibenden 595 Mio. € werden hälftig zwischen Land und Kommunen geteilt. Für die Kommunen ergibt das einen Finanzierungsanteil von 297,5 Mio. € zzgl. Zinslasten.

 

Dieser Eigenanteil soll durch Abzüge bei den Investitionspauschalen in den GFG ab 2012 für die Dauer von 10 Jahren erbracht werden. Das ist der kommunale Eigenanteil.

 

Weiterhin offene Fragen

 

·       Definition des Merkmals „zusätzlich“

·       Aus-/Festlegung des Investitionsbegriffs

·       Konkretisierungen zu den Förderbereichen

 

Zur Klärung dieser und/oder noch anderer Fragen wird kurzfristig eine Task Force unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände eingerichtet, die insbesondere auch Handreichungen zu der Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen entwickeln soll.

 

Vorbehalt

 

Diese Informationen, insbesondere zur Höhe der Mittel, stehen unter dem Vorbehalt, dass auf Bundes- und Landesebene in den kommenden Wochen die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

 

 

Ergänzend teilt Herr Lütkemeier mit, dass die Städte und Gemeinden im Kreis Steinfurt insgesamt rund 52,5 Mio. € und der Kreis Steinfurt rund 7,5 Mio. € über diesen Fördertopf erhielten.

 

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen die Informationen zur Kenntnis.