Frau Overesch verweist auf die Tatsache, dass auf dem Parkplatz vor dem Köpi-Parkhaus die Stellplätze für Menschen mit Gehbehinderungen entfernt wurden. Sie erklärt, dass ihr von einer Betroffenen mitgeteilt wurde, dass im Innenstadtgebiet nur noch 3 Behindertenparkplätze zur Verfügung stehen würden. Aus ihrer Sicht sei die Stadt Rheine in der Pflicht, im Innenstadtbereich eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen für Menschen mit Behinderungen vorzuhalten.

Herr Kuhlmann erläutert, mit der im Stadtentwicklungsausschuss beschlossenen Erweiterung des Köpi sei aus seiner Erinnerung auch eine Modifikation der Behindertenparkplätze beschlossen worden.

Herr Meier ergänzt, nach seiner Erinnerung sei der Beschluss im Stadtentwicklungsausschuss dahingehend gefasst worden, die Stellplätze für Gehbehinderte zu erhalten.

Herr Kuhlmann erklärt, den Beschluss zu prüfen.