Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:48

 

Herr Winkelhaus fragt nach Lösungsmöglichkeiten, falls der in der Abwägung angesprochene Grundstückskauf nicht zustande komme.

 

Herr Schröer verweist auf die in der Vorlage gemachten Ausführungen.


Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

Zu II:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Dutumer Straße“ zwischen Zeppelin- und Felsenstraße:

 

A.       Dutumer Straße

 

Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

a)  Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 6,0 m

è     In Bereichen von Einengungen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 4,0 m

 

b)  Parken

è     Pflasterung von Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Pflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 1,80 m bis 2,0 m bzw. 2,50 m

 

c)   Begrünung

è     Anlegen von Grünbeeten z. T. mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung als Fahrbahneinengung und im Seitenraum

 

d)   Gehweg

è     Pflasterung von plattierten Gehwegen in 1,75 bis 2,50 m Breite

 

e)  Zufahrten/ Einmündungen

è     Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

f)    Entwässerung

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

g)  Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von Leuchten in Rautenform LSS 151-3/ 1 x 26-32-42 W, LPH 6 m


Beschlussempfehlung für den Rat:

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Dutumer Straße“ zwischen Zeppelin- und Felsenstraße:

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der „Dutumer Straße“

zwischen Zeppelin- und Felsenstraße vom ____________

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV.NRW S.514), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Dutumer Straße“ zwischen Zeppelin- und Felsenstraße erlassen:

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

A.       Dutumer Straße

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.        Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

4.        Plattierte Gehwege mit Unterbau

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 


Abstimmungsergebnis:        einstimmig