Beratungsergebnis: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 25, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

00:10:50

 

Herr Roscher erläutert den der Vorlage beigefügten Antrag der SPD-Fraktion.

 

Herr Niehues erklärt, die CDU-Fraktion lehne den Antrag der SPD-Fraktion ab. Er kritisiert in diesem Zusammenhang die von der Landes-SPD initiierte Kampagne gegen den vom Innenministerium neu festgesetzten Wahltermin. Die erneute Klage von SPD und Grüne im Landtag sei wahltaktisch bedingt. Eine eigenständige Kommunalwahl sollte den Bürgerinnen und Bürgern auch zusätzliche Kosten wert sein, denn bei einer Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl ginge die Kommunalwahl in ihrer Bedeutung bei den Bürgerinnen und Bürgern im Vergleich zur Bundestagswahl unter.

 

Ferner gibt Herr Niehues zu bedenken, dass der Wählerkreis bei beiden Wahlen sowohl vom Alter als auch von den Wahlberechtigten her unterschiedlich sei, was bei der Durchführung der Wahlen zu Problemen führen könnte. Er gibt zu bedenken, dass sich SPD und Grüne in anderen Bundesländern gegen die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit anderen Wahlen aussprechen würden. Die CDU-Fraktion akzeptiere daher den vom Innenminister NRW festgesetzten Kommunalwahltermin.

 

Herr Reiske führt aus, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sich auch für einen gemeinsamen Wahltermin zum Zeitpunkt der Bundestagswahl aussprechen würde, was auch für die Bürger viele Vorteile hätte. Durch die nach jetzigem Kenntnisstand 3 angesetzten Wahltermine seien die Parteien einem Dauerwahlkampf ausgesetzt, wofür die Bürger bei den vielen anderen Problemen, die sich aus der Finanzkrise ergeben würden, kein Verständnis hätten. Seine Fraktion unterstütze daher den Antrag der SPD-Fraktion.

 

Herr Holtel gibt zu bedenken, dass die Landesregierung das Ziel gehabt habe, die Europawahl mit der Kommunalwahl zusammenzulegen, weil die Wahlberechtigten für beide Wahlen identisch seien. Das Verfassungsgericht Nordrhein-Westfalen habe sich gegen den gemeinsamen Wahltermin am 7. Juni 2009 ausgesprochen, weil der Zeitraum zwischen dem Wahltermin und dem Ende der derzeit laufenden Wahlperiode zu groß gewesen sei. Damit könne die Landesregierung erst bei den übernächsten Wahlen ihr Ziel, nämlich eine Zusammenlegung der Europa- mit der Kommunalwahl, verwirklichen.

 

Ferner verweist Herr Holtel in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 1994, wonach dieser bei einer Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl eine Benachteiligung der auf kommunalen Ebenen vorhandenen Wählergemeinschaften gesehen habe, die auf Bundesebene nicht kandidieren würden.

Aus den vg. Gründen lehne die FDP-Fraktion den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion ab.

 

Nach der sich anschließenden, teilweise kontroversen Diskussion, an der sich die Herren Hemelt, Ortel, Wilp, Bögge, Niehues und Roscher beteiligen, stellt Frau Dr. Kordfelder den folgenden Beschlussvorschlag aus dem Antrag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fordert die Landesregierung auf, den Termin der Kommunalwahl 2009 mit dem Termin für die Bundestagswahl am 27. September 2009 zusammenzulegen.


Abstimmungsergebnis:           18 Ja-Stimmen

                                             25 Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt!