Beratungsergebnis: geändert beschlossen

01:14:30

 

Herr Lütkemeier informiert darüber, dass der Landtag das Zukunftsinvestitionsgesetz NRW am 2. April 2009 abschließend beraten und darüber entscheiden werde. Die Veröffentlichung sei für den 7. April 2009 vorgesehen. Bereits am 8. April 2009 sollten dann die Bezirksregierungen entsprechende Bewilligungsbescheide an die Kommunen versenden.

 

Nach den Medienberichten des Wochenendes habe sich die Bundesregierung darauf verständigt, den Artikel 104 b des Grundgesetzes entsprechend den Vorschlägen der Föderalismuskommission II zu ändern. Die Kommunen könnten Mittel aus dem Konjunkturprogramm II dann auch für den Ausbau und die Modernisierung von Schulen verwenden. Leider bleibe es aber beim Ausschluss des Ausbaus und der Sanierung kommunaler Straßen. Die Grundgesetzänderung solle voraussichtlich noch im Juli 2009 in Kraft treten. Das Zukunftsinvestitionsgesetz selbst werde nicht verändert. Nach der Auslegungshilfe des Bundesfinanzministeriums werde der Bund die neue Rechtslage für Maßnahmen zugrunde legen, die nach der Änderung des Grundgesetzes beendet würden.

 

Angesichts der Erfahrungen im Gesetzgebungsverfahren zur Neuorganisation des SGB II rate der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen allerdings zur Vorsicht, so lange das Gesetz tatsächlich nicht geändert worden sei.

 

Daher rät Herr Lütkemeier dazu, zunächst die Grundgesetzänderung und deren endgültige Auswirkungen abzuwarten. Deshalb gebe es derzeit auch keine Notwendigkeit zur grundsätzlichen Änderung der Beschlussvorschläge. Das gelte insbesondere auch für die Vorbehaltsbeschlüsse. Bei dem Beschlussvorschlag unter b) sollte der Zusatz „(insbesondere Hauenhorst und Rodde)“ gestrichen werden. Weitere Konkretisierungen und Anpassungen sollten ggf. in der nächsten Ratssitzung am 15. Mai 2009 erfolgen.

 

Herr Niehues führt aus, die Stadt Rheine bekomme aus dem Konjunkturförderprogramm II 11 Mio. € um die sich aus der weltweiten Wirtschaftskrise ergebenen Probleme mit ablindern zu können. Mit dieser Summe müsse die Stadt Rheine verantwortlich umgehen.

 

Er bedankt sich bei der Verwaltung für die erstellte Vorlage, stellt aber fest, dass diese nicht alle wünschenswerten Projekte für Rheine enthalte. Insofern schlage er vor, bei der Verwendung dieser 11 Mio. € eine gewisse Flexibilität zu erhalten, um diese Mittel optimal zu verwenden. Wenn das Grundgesetz geändert werde, könne die Stadt Rheine mit dem Neubau des Kopernikus-Gymnasiums beginnen. Ob die Gesamtmaßnahme in der vom Bund vorgegebenen Frist abgewickelt werden könne, sei für ihn zumindest fraglich. Daher wäre es aus Sicht der CDU-Fraktion evtl. sinnvoller, die Einrichtung des Kopernikus-Gymnasiums später aus eigenen Mitteln zu finanzieren und die dadurch ersparten Mittel aus dem Konjunkturförderprogramm evtl. für andere wichtige Projekte zu verwenden. Die von ihm eingeforderte Flexibilität sei aus Sicht der CDU-Fraktion sowohl für die im Beschlussvorschlag unter a) und b) aufgeführten Bereiche zu erhalten. Die unter a) aufgeführten Projekte würden insgesamt die Zustimmung der CDU-Fraktion finden. Im Bereich b) wolle die CDU-Fraktion die Breitbandverkabelung und den DSL-Anschluss möglichst in allen geschlossenen Wohnbereichen der Stadt Rheine realisieren. Allerdings könne nicht dafür garantiert werden, dass auch der weit außerhalb gelegene einzelne Bauernhof mitversorgt werde.

 

Zum Bereich b) „Infrastruktur“ führt Herr Niehues weiter aus, dass auch die Sanierung und Erneuerung der Wirtschaftswege ein wichtiger Punkt im Rahmen des Konjunkturpaketes sei. Das gelte auch für die innerstädtischen Straßen, für die es einen erheblichen Handlungsbedarf gebe. Allerdings habe der Bund hierfür keine Kompetenz. Die Bund-Länder-Kommission habe sich trotz wiederholter Bitten der Spitzenverbände nicht dazu durchringen können, dem Bund hierfür eine Kompetenz zuzusprechen, sodass die Sanierung bzw. Erneuerung von innerstädtischen Straßen durch das Konjunkturpaket II nicht finanziert werden könnte. Insofern sollte der 3. Spiegelstrich unter b) im Beschlussvorschlag gestrichen werden. Wenn es bei der Kommission in dieser Angelegenheit doch noch zu einem Umdenken kommen sollte, könne die Stadt in diesem Bereich immer noch aktiv werden, denn die für die Infrastruktur bereitstehenden 2,3 Mio. € würden für die Wirtschaftswege und die Breitbandverkabelung nicht komplett verausgabt. Auch insofern erhalte sich die Stadt die Flexibilität für andere wichtige Projekte.

 

Frau Dr. Kordfelder merkt in diesem Zusammenhang an, dass sie vom Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, Herrn Osterbrink, angesprochen worden sei, der den dringenden Appell an sie gerichtet habe, die für das Konjunkturförderprogramm II vorgesehenen Maßnahmen so schnell wie möglich in Auftrag zu geben, damit der Zweck dieses Programms, nämlich die unmittelbare Ankurbelung der Konjunktur, auch erfüllt werde. Die Betriebe in Rheine und in der Region hätten nur noch für relativ kurze Zeit Aufträge und bräuchten, ebenso wie die Arbeitnehmer, klare Perspektiven. Daher sollten Rat und Verwaltung deutliche Signale geben und die Mittel aus dem Konjunkturpaket so schnell wie möglich für seriöse Maßnahmen zur Verfügung stellen.

 

Herr Roscher unterstützt die im Beschlussvorschlag aufgeführten Maßnahmen seitens der SPD-Fraktion, ebenso, wie die von Herrn Niehues geforderte Flexibilität. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn die finanzielle Ausstattung der Kommunen in der Vergangenheit so gut gewesen wäre, dass die im Beschlussvorschlag aufgeführten Projekte aus eigenen Mitteln hätten finanziert werden können. Leider sei zur Realisierung dieser Projekte erst eine Finanzkrise erforderlich.

 

Wenn die innerstädtischen Straßen durch Mittel des Konjunkturförderprogramms nicht saniert bzw. erneuert werden könnten, müsse die Stadt hierfür eigene Mittel zur Verfügung stellen, denn der Handlungsbedarf sei zweifelsfrei gegeben. Die SPD-Fraktion erkläre sich mit den von Herrn Niehues vorgeschlagenen Änderungen des Beschlussvorschlages einverstanden.

 

Herr Holtel appelliert an die Verwaltung, mit der Planung zum Ausbau des Kopernikus-Gymnasiums schnellstens zu beginnen, damit nach Änderung des Grundgesetzes die Arbeiten aufgenommen werden könnten. Auch sollten die Aufträge für die energetischen Maßnahmen unverzüglich vergeben und dabei das vereinfachte Vergabeverfahren angewandt werden; das Baugewerbe in Rheine warte auf diese Aufträge.

 

Bezüglich des Ausbaus der Wirtschaftswege merkt Herr Holtel an, dass die Wirtschaftswege, die gleichzeitig auch Schulweg für Kinder zu Bushaltestellen seien, höchste Priorität haben sollten.

 

Mit den von Herrn Niehues vorgeschlagenen Änderungen des Beschlussvorschlages sei die FDP-Fraktion einverstanden.

 

Auch Herr Reiske signalisiert die Zustimmung zu den vorgetragenen Änderungsanträgen zum Beschlussvorschlag durch die Grünen. Auch seine Fraktion sei für den flächendeckenden Ausbau der Breitbandverkabelung, sodass die Außenbereiche weitgehend versorgt würden. Der Ausbau des Kopernikus-Gymnasiums sei eine dringende Notwendigkeit. Ebenso werde die energetische Gebäudesanierung von den Grünen ausdrücklich begrüßt.

 

Auch Herr Reiske fordert eine möglichst schnelle Umsetzung der einzelnen Maßnahmen. Seine Fraktion sei bereit, auch eine personelle Aufstockung der Verwaltung zu unterstützen, damit die vorgesehenen Projekte zügig umgesetzt werden könnten. Er gibt zu bedenken, dass nach einer OECD-Studie in diesem Jahr in Deutschland mit 5 Mio. Arbeitslosen zu rechnen sei. Auch die Stadt Rheine täte gut daran, im Rahmen ihrer Möglichkeiten hier gegenzusteuern.

 

Herr Roscher bezieht sich auf die Äußerung von Herrn Holtel und warnt davor, Wirtschaftswege so zu verbreitern, dass sie von Pkw als Ampelumgehungen missbraucht würden.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die der Stadt Rheine durch das Gesetz zur Förderung zusätzlicher Investitionen in Nordrhein-Westfalen (Investitionsförderungsgesetz NRW – InvföG) zugewiesenen Mittel in Höhe von voraussichtlich rd. 11.013.000 Euro unter Berücksichtigung der ergänzenden Maßgaben folgendermaßen zu verwenden:

 

a)  im Bereich Bildungsinfrastruktur – insgesamt 7.798.000 Euro

 

      -  zum Ausbau des Kopernikus-Gymnasiums einschl. Einrichtung = 4.994.000 Euro

 

      -  zur energetischen Sanierung                                                   = 2.803.000 Euro

         folgender Objekte

         -  Schulgebäude Kopernikus-Gymnasium                               

         -  Schulgebäude Michaelschule                                              

         -  Turnhalle Michaelschule                                                      

         -  Aula Josef-Winckler-Zentrum                                             

         -  Turnhalle Marienschule                                                       

         -  Tunhalle Johannesschule Eschendorf                                  

 

      Der Ausbau des Kopernikus-Gymnasiums steht unter dem Vorbehalt einer 100%igen Förderung nach dem ZuInvG.

 

b)    im Bereich Infrastruktur – insgesamt 3.215.000 Euro

 

-    zum Breitbandausbau in bisher nicht angebundenen Ortsteilen

-    zur Sanierung / Erneuerung von Wirtschaftswegen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die vorgenannten Maßnahmen umgehend Konzepte zu entwickeln sowie Kostenermittlungen durchzuführen und zur weitergehenden Entscheidung vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig