I/A/0165

 

Herr Schöpper erläutert die Vorlage und beantwortet mit Herrn Piepel Nachfragen der Ausschussmitglieder.

 

Ergänzend zur Vorlage berichtet Herr Schöpper über die Entscheidungsfindung in den anderen Jugendämtern des Kreises Steinfurt:

 

Die Stadt Greven wird die Beiträge nicht anheben, der Kreis Steinfurt verzichtet zunächst auf eine Anhebung, die Stadt Emsdetten plant laut Verwaltungsvorlage keine Anhebung, wogegen die Stadt Ibbenbüren laut Verwaltungsvorlage eine Anhebung um 14 % vorsieht.

 

Im Bezirk des Landesjugendamtes würde nach Einschätzung des Landesjugendamtes ca. 1/3 der Kommunen nicht anpassen, ca. 1/3 würde die Beiträge erhöhen und des restliche 1/3 hätte andere Wege gewählt, wie z.B. Veränderungen in der Geschwisterermäßigung etc.

 

Herr Kohnen erklärt für die CDU-Fraktion, dass man auf Grund des strukturellen Defizits des städtischen Haushaltes von ca. 20 Mio. Euro quasi gezwungen sei, die ausfallenden Landesmittel auf die Elternbeiträge umzulegen. Auch eine schrittweise Anpassung, wie sie zunächst in der Fraktion überlegt worden sei, sei nicht finanzierbar. Man sei mit der Entscheidung der Landesregierung nicht einverstanden und könne wegbrechende Landesmittel nicht durch kommunale Mittel ersetzen.

 

Die CDU-Fraktion wolle daher dem Verwaltungsvorschlag zustimmen und sich dabei für die Anlage 1, der linearen Erhöhung, entscheiden.

 

Herr Hemelt schließt sich für die SPD-Fraktion der Argumentation von Herrn Kohnen an, dass man wegen des Grundsatzbeschlusses keine wegbrechenden Landesmittel durch kommunale Mittel zu ersetzen quasi gezwungen sei, die Elternbeiträge zu erhöhen.

 

Die SPD-Fraktion wolle jedoch nicht die lineare Erhöhung, sondern befürworte aus sozialen Aspekten die gestaffelte Beitragserhöhung der Anlage 2.

 

Ferner schlägt Herr Hemelt vor, den Beschluss um eine Aufforderung des Rates der Stadt Rheine an die Landesregierung mit dem Ziel zu ergänzen, die Beschlüsse zum Elternbeitragsdefizitausgleichverfahren zurückzunehmen.

 

Herr Kohnen erwidert, dass auch in der linearen Erhöhung soziale Aspekte berücksichtigt seien, schließlich stiege der Elternbeitrag in der untersten Gruppe um ca. 4 €, während in der obersten Gruppe der Beitrag um ca. 22 € stiege.

 

Frau Grotschulte verliest eine Stellungnahme des Familienbeirates, worin der Familienbeirat die geplante Erhöhung heftig kritisiert. Einerseits wolle die Stadt Rheine eine familienfreundliche Stadt sein, wenn andererseits aber die Elternbeiträge erhöht werden, sei das damit nicht vereinbar.

 

Herr Dörnhoff weist auf die Schere hin, die sich zwischen dem Wünschenswerten und dem Finanzierbarem auftue. Es sei überzeugt, dass ein Großteil der Jugendämter, die sich derzeitig noch gegen eine Erhöhung der Elternbeiträge ausgesprochen haben, in Kürze aus finanziellen Gründen nachziehen müssten.

 


Beschluss:

 

 

·         Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vom Land beschlossenen Änderungen im Bereich der Finanzierung der Betriebskosten der Tageseinrichtungen für Kinder zur Kenntnis.

 

·         Mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Rheine, die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich der Beitragstabelle (lineare Beitragserhöhung) zu beschließen.

 

·         Mit 6 Ja-Stimmen bei 5 Enthaltungen empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Rheine „das Land NRW aufzufordern, die Beschlüsse zum Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren zurückzunehmen.“