Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

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Frau Tombült fragt, ob die Kosten für die zu leistenden Ausgleichsmaßnahmen durch die Stadt Rheine oder durch den Caritasverband getragen werden sollen.

 

Herr Dr. Kratzsch verweist auf die Vertragsverhandlungen mit dem Caritasverband Rheine. Zuständig für die Kompensation sei die Stadt Rheine.

 

Herr Grawe erklärt, dass die Fraktion „Bündnis 90/ Die Grünen“ sowohl dem Offenlegungsbeschluss als auch dem Satzungsbeschluss nicht zustimmen könnten, da aus Sicht seiner Fraktion der Schutz des Baumbestandes an dieser Stelle gefährdet sei.

 

Herr Winkelhaus äußert Bedenken, ob der im Bebauungsplan ausgewiesene Schallpegelbereich 4 richtig eingeschätzt werde.

 

Herr Dr. Kratzsch erklärt, dass für das zu errichtende Gebäude Schallschutz vorgesehen werden müsse. Ein Lärmschutzgutachten für diesen Teil des Bebauungsplanes liege vor, eine Überprüfung der Pegelbereiche werde vorgenommen.

 

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 (od.: § 1 Abs. 8; bei Änderung/Ergänzung) und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)

wird (die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248, Kennwort: " Jägerstraße / Schützenstraße ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248, Kennwort: " Jägerstraße / Schützenstraße ", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:    I.        1. einstimmig

                                               2. einstimmig

II.       bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen        III.      bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen

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