Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Niehues macht deutlich, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich mit den Inhalten der Vorlage einverstanden sei, aufgrund der Vielzahl der Änderungen aber Bedenken habe, dem Änderungsverfahren in vereinfachter Form zuzustimmen.

Die CDU-Fraktion beantrage daher, die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 224, Kennwort: „Franzstraße/Karlstraße“ der Stadt Rheine, im zweistufigen Verfahren durchzuführen.

 

Herr Löcken erklärt für die SPD-Fraktion, dass sie sich der von Herrn Niehues vorgeschlagenen Verfahrensweise anschließe.

 

Herr Dr. Kratzsch erläutert, dass seitens der Verwaltung aus der Öffentlichkeit kein großer Widerstand gegen die Änderung dieses Bebauungsplanes erwartet werde und das deshalb die Durchführung des vereinfachten Verfahrens angestrebt worden sei.

Anhand des per Beamer gezeigten Planes macht er deutlich, dass der von der Änderung betroffene Bereich eine Aufwertung erfahren solle.

Herr Dr. Kratzsch schlägt vor, in der heutigen Sitzung den Änderungsbeschluss zu fassen, um nach dem vorgezogenen Bürgerbeteiligungsverfahren zügig die Offenlage des Bebauungsplanes veranlassen zu können.

 

Herr Dewenter gibt zu Bedenken, dass durch die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes die überbaubare Fläche vergrößert werde.

 

Herr Dr. Janning gibt den Hinweis, dass das Baugesetzbuch zurzeit erneut novelliert werde. Voraussichtlich bis zum Jahresende werde eine Beschleunigung der sog. Innenentwicklungsbebauungspläne möglich sein. Bei dem Bebauungsplan Nr. 224 handele es sich um einen solchen und das vereinfachte Verfahren sei dann ausdrücklich vorgesehen, um die Innenbereichsplanungen zu privilegieren. Er sehe in dieser Änderung eine große Erleichterung für die Entwicklung im Innenbereich. Das zweitstufige Verfahren solle dann auf die Außenbereichsplanungen und auf Pläne für UVP-pflichtige Projekte beschränkt werden.

 

Herr Niehues regt an zu bedenken, dass das in der Planung vorgesehene Tonnendach aus seiner Sicht nicht gut zu der schon vorhandenen Architektur passe.

 

Herr Dr. Kratzsch führt aus, dass fraglich sei, wie weit in die ästhetische Planung eingegriffen werden sollte. Er empfinde den Grundriss als gelungen und halte eine Bauweise mit Dachfirst hier nicht für angebracht.

 

Herr Dewenter wirft ein, dass der Bau eines Pultdaches für dieses Gebäude unbedingt vermieden werden solle.

 

Es folgt die Abstimmung über den Änderungsbeschluss und über die vorgezogene Bürgerbeteiligung nebst Erstellung eines Umweltberichtes.

 


Geänderter Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß §  1 Abs. 8 den Bebauungsplan Nr.224, Kennwort: "Franzstraße/Karlstraße", der Stadt Rheine zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:      durch die Südseite der Karlstraße,

im Osten:              durch die östliche Grenze der Flurstücke 1029, 1028, 268 und 267,

im Süden:       durch die Nordseite der Dreierwalder Straße,

im Westen:            durch die südliche Grenze des Flurstücks 265m, durch die südliche und westliche Grenze der Flurstücke 263 und 275.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich  in der Flur 169, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 224 , Kennwort: "Franzstraße/Karlstraße", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig 

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