Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

 

1.1    Stadtteilbeirat Hauenhorst / Catenhorn;

         Schreiben vom 20. April 2009

 

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass dem oben geschilderten Einwand entsprochen wird, indem die auszubauende Parzellenbereite des Hessenweges auf das notwendige Maß von 11,00 m reduziert wird. Aufgrund der Reduzierung des Hessenweges wird die zusätzlich geplante öffentliche Verkehrsfläche entlang des Hessenweges wieder in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

         i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

 

 

 

 

 

2.1    Technische Betriebe Rheine AÖR, Rheine;

          Stellungnahme vom 10. Juni 2009

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass der oben beschriebenen Anregung gefolgt wird, indem der Hinweis in die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen wird.

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird festgestellt, dass dem oben geschilderten Einwand entsprochen wird, indem die auszubauende Parzellenbereite des Hessenweges auf das notwendige Maß von 11,00 m reduziert wird. Aufgrund der Reduzierung des Hessenweges wird die zusätzlich geplante öffentliche Verkehrsfläche entlang des Hessenweges wieder in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt.

Die Eckabrundung im Bereich des Magnolienweges mit dem Radius r= 6,00 m wird beibehalten.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 016/09) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      durch die Umwandlung der geplanten Verkehrsfläche entlang des Hessenweges in ein allgemeines Wohngebiet und die dadurch verursachte Verschiebung der Baugrenze entlang des Hessenweges um 1,00 m

          die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)      die betroffene Öffentlichkeit die o.g. Änderung gefordert hat

sowie

c)      die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die o.g. Änderung ebenfalls gefordert haben.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW S. 514)

wird der Bebauungsplan Nr. 310, Kennwort: "Hessenweg / Brochtruper Straße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 310, Kennwort: " Hessenweg / Brochtruper Straße ", der Stadt Rheine der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan teilweise widerspricht und demzufolge einer Anpassung im Wege der Berichtigung, ohne weiteren politischen Beschluss bedarf.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig