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Herr Lütkemeier gibt folgende Information:

 

Inzwischen liegen erste Ergebnisse aus der Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung für Nordrhein-Westfalen vor. Diese betreffen die Steuererträge aus den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer.

 

 

 

Für das laufende Jahr ergeben sich daraus für die Stadt Rheine keine nennenswerten Veränderungen gegenüber den geplanten Ansätzen im verabschiedeten Haushaltsplan. Da der Haushaltsplan erst am 31. März 2009 verabschiedet worden ist, konnten wir – anders als viele andere Kommunen – noch die Prognose der kommunalen Spitzenverände für die Entwicklung der Einkommen- und Umsatzsteuer im Jahr 2009 berücksichtigen.

 

Da über das Jahr 2009 hinaus seinerzeit keine weitergehenden Prognosen für unsere Planungsannahmen vorlagen, wird es nun allerdings im kommenden Jahr wahrscheinlich zu einem erheblichen Einbruch beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer kommen, der für die Stadt Rheine in den nächsten Jahren zu erheblichen Mindererträgen gegenüber der bisherigen Finanzplanung von 3,8 bis 4,6 Mio. Euro p.a. führen könnte.

 

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer treten in der gesamten Planungsperiode voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen ein.

 

Nach der Regionalisierung ist davon auszugehen, dass auch das landesweite Gewerbesteueraufkommen deutlich zurückgehen wird; in einigen Kommunen – auch in unserem Kreis – sind teilweise dramatische Einbrüche zu verzeichnen. Das können wir bis jetzt für Rheine nicht feststellen. Wir liegen ausgehend vom geplanten Haushaltsansatz im Augenblick nur etwas unterhalb der Aufkommensentwicklung der vergangenen Jahre, obwohl es im Einzelfall bereits zu nicht unerheblichen Reduzierungen der Vorauszahlungen gekommen ist. Die derzeitigen Festsetzungen liegen noch 4,2 Mio. Euro unterhalb des Haushaltsansatzes von 27,2 Mio. Euro. Wir werden die weitere Entwicklung sehr sorgsam beobachten müssen.

 

Im Hinblick auf die erwarteten erheblichen Einbrüche der Steuereinnahmen des Landes werden wir ab 2010 auch von deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen ausgehen müssen. Hier könnten sich die negativen Auswirkungen für die Stadt Rheine nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand zusätzlich noch dadurch verstärken, dass wir durch die Entwicklung der Gewerbesteuer möglicherweise eine deutlich über dem Landesdurchschnitt liegende steuerliche Ertragsentwicklung haben könnten. Konkretere Anhaltspunkte für die Entwicklung der Schlüsselzuweisungen und der übrigen Zuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) (Bildungspauschale, Sportpauschale, Investitionspauschale) liegen uns augenblicklich nicht vor. Allerdings hat das Innenministerium den kommunalen Spitzenverbänden mitgeteilt, dass die Eckpunkte für einen Gesetzentwurf zum GFG 2010 voraussichtlich noch vor der Sommerpause, d.h. Ende Juni, zur Verfügung gestellt werden. Sobald wir hierzu nähere Informationen haben, werden wir die Ratsfraktionen zeitnah informieren.

 

Der HFA nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.