a)            Jahresplan 2005

Herr Dr. Kratzsch nimmt Stellung zu einzelnen Projekten des Jahres 2005. Wichtig sei es aus seiner Sicht für das Jahr 2006, sich um Akquisition zu bemühen. Planerisch seien viele Potentiale erarbeitet worden, jetzt sei es an der Zeit, sich um die Vermarktung nach außen zu kümmern. Derzeit werde das Jahresprogramm für das Jahr 2006 erstellt. Herr Dr. Kratzsch äußert an die Fraktionen gerichtet die Bitte, bereits jetzt Projekte zur Aufnahme in das Jahresprogramm der Verwaltung zu melden.

 

b)            Statistische Angaben über die Bautätigkeit im Jahre 2005 im Bauaufsichtsbezirk der Stadt Rheine

Herr Dr. Kratzsch gibt einige Erläuterungen zu der als Anlage 1 der Niederschrift beigefügten Aufstellung.

 

c)            Sperrung der Bevergerner Straße für den Durchgangsverkehr?

Herr Dr. Kratzsch verweist auf den von Herrn Hemelt gestellten Antrag auf Sperrung der Bevergerner Straße für den Durchgangsverkehr.

 

Herr Schröer erläutert, dass die von Herrn Hemelt beantragte Sperrung dem vom Rat beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan widersprechen und dass eine Abweichung ggf. eine Änderung dieses Verkehrskonzeptes notwendig machen würde. Herrn Hemelt sei eine entsprechend lautende Antwort zugestellt worden. Eine Kopie des Antwortschreibens an Herrn Hemelt ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses zeigen sich mit den Aussagen der Verwaltung einverstanden.

 

d)            Eingabe der Anlieger der Straße „Vennweg“ in Hauenhorst

Herr Dr. Kratzsch erklärt, dass einige Anlieger des Vennweges  eine Bebauung auf dem hinteren Teil ihrer Grundstücke anstreben. Eine Kopie der Eingabe ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt. Er kündigt die Durchführung einer  Anliegerversammlung und zu einem späteren Zeitpunkt Informationen über die weitere Verfahrensweise seitens der Verwaltung an.

 

e)            Bauvorhaben Schumannstraße 34

Herr Dr. Kratzsch informiert über das Vorhaben zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten. Rechtsgrundlage für die Entscheidung über den vorliegenden Bauantrag sei der § 34 BauGB, da das Grundstück planungsrechtlich im Innenbereich liege. Herr Dr. Kratzsch erläutert, dass aus Sicht der Verwaltung aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und aufgrund der vorgelegten Planung der  Bauantrag  positiv beschieden werden könne. Eine Kopie des Vermerkes und der Planungsunterlagen ist der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

Er nimmt Stellung zu einigen kritischen Fragen seitens der Ausschussmitglieder.

 


f)            Bauvorhaben des Herrn Nasch zum Bau eines Gebäudes im Eckbereich der „Marktstraße“ und der Straße „Auf dem Thie“

Herr Dr. Kratzsch gibt einige Erläuterungen zur vorgelegten Planung (siehe Anlage 5). Aus seiner Sicht sei der Erhalt des Baumbestandes auf dem Grundstück wichtig. Eventuell sei eine Änderung des Bebauungsplanes zur Realisierung dieses Bauvorjabens notwendig. Ggf. werde dann eine Beschlussvorlage seitens der Verwaltung erstellt.

 

g)            Eingabe der Eheleute Brink, Edelherr-Ludolf-Ring

Herr Dewenter führt aus, dass aufgrund der Eingabe der Eheleute Brink diesen seinerzeit mitgeteilt worden sei, dass eine Anpassung des Bebauungsplanes „Schoppenkamp“ für Anfang 2006 vorgesehen sei. Er erinnert an dieses Anliegen der Eheleute Brink auch in Hinsicht auf die Erstellung des Jahresplanes.

 

Herr Teichler erläutert, dass noch weitere Wünsche auf Änderungen von Bebauungsplänen dem Planungsamt vorliegen und kündigt eine Zusammenfassung dieser Anliegen für eine der nächsten Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses an.

 

h)            Gewerbegebiet „Schulte-Mesum“

Herr Dr. Janning informiert, dass der vorbereitete städtebauliche Vertrag zur Erweiterung des Gewerbegebietes „Schulte-Mesum“ immer noch nicht unterzeichnet worden sei, weil Herr Schulte-Mesum wichtige steuerrechtliche Fragen noch nicht habe klären können. Das Planverfahren gegen den Willen von Herrn Schulte-Mesum einzuleiten, habe keinen Sinn. Ob das Planverfahren in der nächsten Ausschusssitzung am 8. Februar 2006 eingeleitet werden könne, hänge davon ab, ob Herr Schulte-Mesum rechtzeitig vorher den städtebaulichen Vertrag unterzeichne.

 

i)             „Neue Mitte Dorenkamp“

Herr Dr. Janning erinnert daran, dass der Ausschuss die Offenlage des Bebauungsplanentwurfes für die „Neue Mitte Dorenkamp“ bereits am 26. Oktober 2005 beschlossen habe. In diesem Entwurf müssten nun zwei kleinere Änderungen in den textlichen Festsetzungen zu dem Sondergebiet vorgenommen werden. (siehe auch Anlage 6) Zum einen müsse die allgemeine Zweckbestimmung entsprechend dem vom Rat am 8. November 2006 beschlossenen Zentrenkonzept von „Nahversorgungszentrum“ in „Grundversorgungszentrum“ umgewandelt werden. An der Dimensionierung dieses Zentrums ändere sich dadurch nichts, weil es bei der Beschränkung auf maximal 2.000 m² Verkaufsfläche bleibe.

 

Zum anderen sei die Festsetzung für den SB-Nahversorgungsmarkt präzisiert und ergänzt worden. In der Festsetzung heiße es nun „SB-Nahversorgungsmarkt, Verbrauchermarkt („Vollsortimenter“; kein Discounter) mit max. 1.700 m² Verkaufsfläche.“

 

Hintergrund dieser Änderung sei die aktuelle Rechtsprechung des 10. Senates des OVG Münster zur Zumutbarkeit des von Parkplätzen für Lebensmittelmärkte ausgehenden Lärms. Hier habe man auf den Rat des Staatlichen Umweltamtes hin die vorgenannte Präzisierung vorgenommen und einen bestimmten Betriebstyp festgeschrieben, dessen Verkehrserzeugung geringer zu veranschlagen sei als z.B. bei einem Lebensmitteldiscounter. Bei Anwendung einer einschlägigen Studie des Hessischen Landesamtes für Straßen- und Verkehrswesen zur Abschätzung der Verkehrserzeugung u.a. auch von solchen Parkplätzen komme man zu dem Ergebnis, dass bei dem hier vorgesehenen Parkplatz die Immissionswerte der TA-Lärm nicht überschritten würden. Die Anwendung dieser Studie werde sowohl vom StUA Münster als auch vom Landesumweltamt als sachgerecht empfohlen, obwohl das OVG Münster eine bayrische Parkplatzlärmstudie favorisiere. Nach den in der hessischen Studie verwendeten Begriffsdefinitionen sei das hier in Rede stehende Vorhaben eines Lebensmittelmarktes als „Verbrauchermarkt“ einzustufen.

Wenn die Mitglieder des Stadtentwicklungsausschusses gegen diese Änderungen keine Bedenken hätten, solle der so geänderte Planentwurf kurzfristig offen gelegt werden.

 

Bedenken oder Einwände werden seitens der Ausschussmitglieder des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine nicht erhoben.

 

Weitere Informationen folgen nicht.

 

Herr Dr. Kratzsch berichtet, dass die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ ausgeführt worden seien.

 

Aufgrund des sachlichen Zusammenhanges werden die Tagesordnungspunkte 3 und 4 gemeinsam beraten.