Herr Roscher erläutert, der Raum 101 sei wegen der baulichen Gestaltung als Tagungsraum für die Ausschussarbeit ungeeignet. Als Alternative sähe er die Räume Nr. 104 und Nr. 340.

 

Es erfolgt keine Aussprache.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt:

 


Beschluss:

 

1.     Der Sitzungsraum Nr. 101 ist für den Rechnungsprüfungsausschuss als Tagungsort ungeeignet.

 

2.     Die Verwaltung wird gebeten, als Tagungsraum die Zimmer Nr. 104 oder Nr. 340 vorzusehen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig