Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Tonbandfundstelle: I/A/2690

 

Herr Dr. Kratzsch führt aus, dass lange Verhandlungen dieser Flächennutzungsplan- bzw. Bebauungsplanänderung vorausgegangen seien und erläutert die Gründe für. Die weitere Nutzung der Hofstelle „Schulte-Werning“ sowie deren Erschließung müsse noch neu verhandelt und vertraglich geregelt werden.

 

Herr Grawe erklärt für die Fraktion der Grünen, dass diese die dauerhafte Entwicklung von Firmen unterstütze. Allerdings vermisse er Aussagen zum Umweltbericht.

 

Herr Dr. Kratzsch erläutert, dass zum Offenlagebeschluss ein Umweltbericht erstellt werde.

 

Herr Löcken bezieht sich auf die Tagesordnungspunkte 3 bis 8 der heutigen Sitzung und erklärt, dass die Fraktion der SPD den Aussagen der Vorlagen zustimme und erfreut sei über die Investitionen, die vonseiten der Unternehmen getätigt werden. Er bittet die Verwaltung, die Planänderungen zügig umzusetzen.

 

Herr Niehues schließt sich Herrn Löcken an und ergänzt, dass die investierenden Firmen Arbeitsplätze im innovativen Bereich bieten, die es zu schützen gelte. Auch seine Fraktion unterstütze dieses Projekt.

 

Herr Willems führt aus, dass seine Fraktion ebenfalls dankbar sei für die getätigten Investitionen.

 

Herr Niehues verweist auf die Wichtigkeit, die Straßenparzelle für die Zufahrt vertraglich zu sichern.

 

Herr Dr. Kratzsch sagt dieses zu.

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Schulte-Werning", der Stadt Rheine zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer "Fläche für die Landwirtschaft" in "Gewerbliche Baufläche".

 

Der Änderungsbereich wird gebildet durch die Flurstücke 377 tlw., 378 tlw., 348 tlw., 347 und 14 tlw. Die Flurstücksbezeichnungen beziehen sich auf die Flur 101, der Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Schulte-Werning" eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig