Der Wahlleiter verpflichtete die anwesenden Beisitzer zur unparteiischen Wahrnehmung Ihres Amtes.

 

Über die Verpflichtung ist eine gesonderte Niederschrift gefertigt worden. Sie enthält für jedes anwesende Mitglied des Wahlausschusses, welches noch nicht in der letzten Sitzung verpflichtet wurde, folgenden Text:

 

„Ich verpflichte mich, als Beisitzer/in im Wahlausschuss zur unparteiischen Wahrnehmung meines Amtes und zur Verschwiegenheit über die mir bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.“