Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden gemeinsam beraten, weil sie in sachlichem Zusammenhang stehen.

 

 

Tonbandfundstelle: I/A/3140

 

Herr Dr. Kratzsch macht einige Ausführungen zur Vorlage. Im Rahmen der mittlerweile 2 Jahre andauernden Verhandlungen sei eine Klärung der eigentumsrechtlichen Rahmenbedingungen erreicht worden. Zur Umsetzung des Bauvorhabens werde nunmehr das Nachbargrundstück entweder gepachtet oder gekauft. Seitens der Verwaltung sei auch nach Alternativstandorten für die Erweiterung des Autohauses gesucht worden. Die Prüfung habe aber ergeben, dass eine Erweiterung am jetzigen Standort sinnvoll sei. Mit der Regionalplanung sei die Abstimmung bereits durchgeführt worden. Herr Dr. Kratzsch macht deutlich, dass vor der Offenlage des Bebauungsplanes eine Vorstellung der Bauplanung durch Herrn Holländer erfolgen müsse.

 

Herr Niehues erklärt, dass die CDU-Fraktion erfreut über diese geplante Investition sei und dass sie bereit sei, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen. Er verweist auf die Festsetzung für „Einzelhandel“ im Flächennutzungsplan und fragt, ob es sich um ein reines Einzelhandels- oder auch Großhandelsunternehmen für den Handel mit PKW handele.

 

Herr Dr. Kratzsch erläutert, dass eine Änderung der textlichen Festsetzung in „Groß- und Einzelhandel“ vorgenommen werde.

 

Herr Löcken gibt zu Bedenken, dass zurzeit häufig große Kfz-Transportfahrzeuge am Straßenrand vor dem Autohaus abgestellt würden, weil auf dem Betriebsgelände der Platz nicht ausreiche. Er macht deutlich, dass dieser gefährliche Missstand im Rahmen der Planungen beseitigt werden müsse.

Herr Dr. Kratzsch verspricht, diese Anregung bei der Planung zu berücksichtigen.

 

Herr Willems führt aus, dass ein besonderes Augenmerk auf die Umsetzung der vorgelegten Planungen gelegt werden müsse.

 

Herr Grawe erklärt, dass seine Fraktion eine Ansiedlung des Autohauses in einem Gewerbegebiet begrüßt hätte. Dem Naturschutz müsse gerade im Außenbereich große Priorität beigemessen werden. Da der Umweltbericht noch nicht vorliege, sei seine Fraktion heute nicht bereit, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

 

Herr Löcken erläutert, dass aus seiner Sicht die neben dem Autohaus liegende  Fläche, die zurzeit als Ackerfläche dargestellt werde, aufgrund der vorzunehmenden Bepflanzung eher aufgewertet werde.

 

Herr Verlage stimmt dieser Aussage des Herrn Löcken zu.

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: „Hauptstraße/Am Spieker“, der Stadt Rheine zu ändern.

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung von einer "Fläche für die Landwirtschaft" in "Sonderbaufläche/Einzelhandel/Auto".

 

Der Änderungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

·         im Norden:       durch die Straße Am Spieker;

·         im Osten:         dem Erschließungsweg eines landwirtschaftlichen Betriebes, dem Flurstück 12;

·         im Süden:        durch die Nutzflächen eines landwirtschaftlichen Betriebes, Restfläche des Flurstücks 483;

·         im Westen:      durch die Hauptstraße, Kreisstraße K 77.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 20

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Hauptstraße/Am Spieker“ eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 2 Enhaltungen