Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

01:43:47

 

Frau Köster berichtet, dass eine Qualitätstestierung zwingend vorgeschrieben sei, wenn die VHS ab dem 1. Januar 2010 Fördermittel nach dem Weiterbildungsgesetz NRW in Anspruch nehmen wolle. Aus diesem Grunde wurde bereits im Jahr 2007 ein systematisches Qualitätsmanagement in der VHS eingeführt und angewendet. Nunmehr war eine Retestierung erforderlich, die auch mit Erfolg durchgeführt wurde. Damit kann die VHS auch in den kommenden Jahren die Zuweisungen aus Mitteln des Weiterbildungsgesetz NRW in Anspruch nehmen.


Beschluss:

 

Der Kulturausschuss nimmt die Ausführungen zur LQW-Retestierung der VHS zur Kenntnis.