Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden gemeinsam beraten, da sie sachlich zusammenhängen.

 

 

Tonbandfundstelle: I/B/0119

 

Herr Dr. Kratzsch gibt einige Erläuterungen zum Anlass der Planung. Er informiert, dass das Unternehmen anstrebe, seine Verkaufsfläche für Elektrohaushaltsgeräte von 200 m² auf 400 m² zu erweitern. Außerdem sei die logistische Erreichbarkeit gerade für dieses Unternehmen von großer Wichtigkeit. Ursprünglich sei der Firmensitz des Familienunternehmens am Dorenkamp gewesen, weshalb eine Ansiedlung in diesem Bereich auch jetzt wieder angestrebt werde. Herr Dr. Kratzsch macht Ausführungen zur Lage des Grundstückes, das auch aus städtebaulicher Sicht günstig für dieses Bauvorhaben sei. Die Sondergebietsausweisung werde deshalb von Seiten der Verwaltung begrüßt.

 

Herr Dr. Janning erklärt, dass seiner Ansicht nach dieses Projekt das „Mutmacherprojekt Nr. 3“ in der heutigen Sitzung darstelle. Er verweist auf die schriftliche Ergänzungsinformation mit dem Ablehnungsschreiben des Innenstadtvereins vom 13. Januar 2006 und der Stellungnahme der Firma Westen hierzu vom 16. Januar 2006. Nach Auffassung der Verwaltung gefährde dieses Vorhaben nicht die Innenstadtentwicklung. Es liege auch keine gravierende Abweichung vom Einzelhandels- und Zentrenkonzept vor. Hier werde lediglich eine geringfügige Ausnahme von dem einschlägigen Grundsatzbeschluss des Rates gemacht, die durch das Gewicht der für das Vorhaben sprechenden Gründe gerechtfertigt sei. Wenn man seinerzeit – wie andere Städte auch – die sog. „weiße Ware“ nicht als zentrenrelevantes Sortiment eingestuft hätte, wäre ohne weiteres ein solches Vorhaben mit noch mehr als 400 m² Verkaufsfläche ohne eine entsprechende Ausnahmeentscheidung als zentrenverträglich angesehen worden. Die hier jetzt notwendige Ausnahmeentscheidung sei sorgfältig begründet und durchaus vertretbar. Von einem „Verrat am Zentrenkonzept“ könne jedenfalls keine Rede sein.

 

Herr Löcken erklärt, dass aus seiner Sicht die Bedenken des Innenstadtvereins nicht zutreffen, sondern dass hier ein idealer Standort für dieses Unternehmen gefunden worden sei, der zudem auch städtebaulich eine gute Lösung darstelle.

 

Herr Kotte führt aus, dass nach ausgiebiger Abwägung innerhalb der CDU-Fraktion dieses Projekt Zustimmung gefunden habe. Er bittet darum, auf die Planung des Baukörpers ein besonderes Augenmerk zu richten.

 

Frau Lietmeyer begrüßt ebenfalls dieses Projekt und erläutert, dass eine deutlichere Aussage des Gutachters gut gewesen wäre.

 


Herr Willems bittet um eine Vorstellung der Gestaltungsplanung, sobald diese vorliege.

 

Herr Niehues erläutert, dass im Rahmen der Verhandlungen und Beschlüsse zum Einzelhandelskonzept bezüglich der Verkaufsflächengröße von Betrieben mit innenstadtrelevanten Hauptsortimenten außerhalb der Innenstadt vor allem von innenstadtprägenden Leitsortimenten wie z.B. „Bekleidung und Schuhe“ ausgegangen worden sei. Er halte eine Überschreitung der Verkaufsfläche von 200 m² für sog. „weiße Ware“ nicht für innenstadtschädlich.

 

Herr Grawe erklärt für die Fraktion der Grünen, dass diese das Vorhaben positiv bewerte.

 

Herr Thüring regt an, die sog. Weiße Ware aus der Liste der zentrenrelevanten Sortimente zu streichen.

 

Herr Dr. Janning erläutert, dass eine nachträgliche Änderung der Sortimentsliste nicht sinnvoll sei, weil dies zu Missverständnissen führen könne. Man solle die Hürde für entsprechende Entscheidungen ruhig hoch lassen, um innenstadtschädliche Vorhaben auszuschließen.

 

Herr Dr. Kratzsch fasst zusammen, dass es sich bei der heutigen Entscheidung um eine wohlbegründete Einzelfallentscheidung handele, die das Zentrenkonzept nicht in Frage stelle. Die Planung des Gebäudes sei noch nicht endgültig fertig und werde zu gegebener Zeit den Ausschussmitgliedern vorgestellt.

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss Planung und Umwelt der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: „Sassestraße“, zu ändern.

 

Gegenstand dieser Änderung ist die Umwandlung einer „Wohnbaufläche“ in „Sonderbaufläche“.

 

Der Änderungsbereich bezieht sich auf das Flurstück 891 tlw., Flur 10, Gemarkung Rheine links der Ems, und wird durch die Neuenkirchener Straße/Sassestraße/ Landersumer Weg begrenzt.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss Planung und Umwelt der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Sassestraße“, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender dreiwöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig