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Herr Kohnen verweist auf die unbefriedigende Situation der Radwegeführung  an der Ecke Friedrich-Ebert-Ring/Bergstraße. Er bittet die Verwaltung um weitere Gespräche mit dem Grundstückseigentümer zum Kauf dieser Fläche, um eine Änderung der Radwegeführung realisieren zu können.

 

Seitens der Verwaltung wird dieses zugesagt, wie auch eine Prüfung des Hinweises des Herrn Mau, der sich auf eine Änderung der Straßenverkehrsordnung und damit auf eine eventuelle Änderung der Führung von Radwegen an Lichtsignalanlagen bezieht.


Beschluss:

 

I.            Festlegung der Herstellungsmerkmale für den Umbau der Bergstraße von Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege

 

Der Bauausschuss beschließt für den Umbau und die erstmalige Anlegung von Radwegen an der Bergstraße vom Friedrich Ebert-Ring bis Lange Riege nachfolgende Herstellungsmerkmale:

 

  1. 6,00 m breite Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau; Bauklasse III der RStO.
  2. Anlegung von Rundborden zur Abgrenzung der Fahrbahn und zum Schutz der angrenzenden Nebenanlagen mit einer Bordsteinerhöhung von 9 cm im Abschnitt vom Friedrich-Ebert-Ring bis zum Anschluss an die Sandkampstraße. Anlegung von Hochborden zur Abgrenzung der Fahrbahn und zum Schutz der angrenzenden Nebenanlagen mit einer Bordsteinaufkantung von 12 cm im Abschnitt von der Sandkampstraße bis Lange Riege.
  3. Anlegung von 1,50 m breiten Gehwegen in grauen Betonsteinplatten mit Unterbau beidseitig der Fahrbahn.
  4. Anlegung von 1,50 m breiten Radwegen in rotem bzw. anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster mit Unterbau beidseitig der Fahrbahn.
  5. Aufstellung einer elektrischen Straßenbeleuchtung.
  6. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation unter Einbau von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Straßeneinläufen entsprechend der Längsneigung beidseitig der Fahrbahn.

 

 

Der Bauausschuss der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

II.         Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Umbau der Bergstraße vom Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege als Satzung.

 

 

Satzung

 

über die Herstellungsmerkmale für den Umbau der Bergstraße vom Friedrich-Ebert-Ring bis Lange Riege vom _______.

 

Gemäß § 7, Abs, 1 i. V. mit § 41 Abs. 1 f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S 380), hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am _____ folgende Satzung beschlossen:

 

Der o. g. Straßenzug ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der zurzeit geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und folgende Teileinrichtungen vorhanden sind:

 

  1. Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt
  2. Gehwege in grauen Betonsteinplatten mit Unterbau beidseitig der Fahrbahn
  3. Radwege in rotem bzw. anthrazitfarbigem Betonsteinpflaster mit Unterbau beidseitig der Fahrbahn
  4. Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
  5. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

Abstimmungsergebnis:        einstimmig