Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:10:22

 

Frau Gellenbeck führt in das Thema ein. Sie verweist auf die umfangreichen Beratungen aus dem Gestaltungsbeirat und den nicht-öffentlichen Teilen im Stewa im Vorfeld.

 

Herr Löcken führt aus, dass die SPD-Fraktion dem Änderungsbeschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit zustimmen werde. Er weist darauf hin, dass der Entwurf noch weiter verfeinert werden muss.

 

Frau Tombült sagt die Zustimmung der CDU-Fraktion zu. Besonders wichtig sei die Beteiligung der Öffentlichkeit und der direkten Nachbarschaft. Aus Gesprächen mit den Anliegern ist Frau Tombült bekannt, dass diese den Planungen sehr positiv gegenüber stehen. Frau Tombült fragt nach, wo die Stellplätze für den neuen Baukörper entstehen sollen und wie die Ein- und Ausfahrt geregelt wird.

 

Frau Gellenbeck antwortet, dass die Stellplätze alle unterirdisch nachgewiesen werden sollen. Möglicherweise wird eine Erweiterung der vorhandenen Tiefgarage erfolgen. Im weiteren Verfahren wird auch die Einfahrtsituation mit abgeprüft.

 

Herr Niehues merkt an, dass besonders die zurzeit vorherrschende unbefriedigende Einfahrtsituation in die vorhandene Tiefgarage zu Verkehrsproblemen führt. Er bittet darum andere Ein- und Ausfahrtmöglichkeiten zu prüfen.

 

Herr Holtel weist darauf hin, dass die Bevergerner Straße eine Radfahrstraße ist. Bei den weiteren Planungen soll diese Besonderheit berücksichtigt werden.

 

 


Beschluss:

 

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 140, Kennwort: "Bevergener Straße - Nord", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:  durch die nördliche Grenze der Flurstücke 713 und 728,

         im Osten:    durch die östliche Grenze des Flurstücks 728 und eine geradlinige Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 728 in südlicher Richtung bis zur Südseite der Bevergerner Straße,

im Süden:    durch die Südseite der Bevergerner Straße,

im Westen:  durch die Westseite der Ludwigstraße, durch die Südseite des Kardinal-Galen-Ringes und die nordwestliche Grenze des Flurstücks 713.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 170, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Diese Bebauungsplanänderung dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen der Innenentwicklung. Sie setzt eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 2,0 ha fest.

 

Diese Bebauungsplanänderung begründet oder bereitet nicht die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen vor. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und europäische Vogelschutzgebiete).

 

Mit der Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen kann diese Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.

Trotz Verzichtsmöglichkeit erfolgt eine frühzeitige Unterrichtung und Äußerung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB sowie von der Überwachung planbedingter Umweltauswirkungen wird abgesehen. Die Eingriffe, die auf Grund der Änderung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig; damit entfällt die Ausgleichsverpflichtung.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die 4 Änderung des Bebauungsplanes Nr.140, Kennwort: "Bevergener Straße - Nord", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend der vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Richtlinien; d.h. öffentl. Bürgerversammlung und anschl. 3-wöchige Anhörung durchzuführen ist.

Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig