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4.1  Anordnung der haushaltswirtschaftlichen Sperre

 

Herr Lütkemeier verliest die folgende Information:

 

„Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Dr. Kordfelder, meine sehr verehrten Damen und Herren,

 

wie ich bereits in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses berichtet habe, kommt die Stadt Rheine – wie viele andere Kommunen – infolge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise in eine sehr schwierige, in ihrer Ausprägung und Wirkung bisher noch nie da gewesene Finanzkrise. Deshalb wurde als erste Maßnahme bereits ein grundsätzlicher Finanzierungsvorbehalt angeordnet, der für alle Projekte, Maßnahmen und Entscheidungen gilt, deren Finanzierung durch die derzeitige Haushalts- und Finanzplanung nicht abgesichert ist. Außerdem unterliegen mit ausdrücklicher Zustimmung des HFA alle finanziell abgesicherten, aber noch nicht begonnenen neuen Maßnahmen und Projekte (mit Ausnahme der Projekte im Rahmen des Konjunkturpaktes II) seiner ausdrücklichen Freigabeentscheidung.

 

Der Ausgleich der Ergebnisrechnung der Stadt Rheine hängt in hohem Maße von den Erträgen aus der Gewerbesteuer ab. Im Haushaltsplan 2009 ist hierfür ein Ansatz in Höhe von 27,163 Mio. € eingeplant. Wiederholt hatte ich darauf hingewiesen, dass dieser Ansatz nicht erreicht werden kann. Aufgrund aktueller Mitteilungen der Finanzverwaltung mussten in den letzten Tagen Bescheide über Festsetzungen und Vorauszahlungen erstellt werden, die das erwartete Gewerbesteueraufkommen in erheblichem Umfang weiter reduziert haben. Wir müssen derzeit davon ausgehen, dass ca. 7,3 Mio. € weniger Erträge eingehen als geplant.

 

Die im Berichtswesen des Sonderbereiches 9 (vgl. HFA-Vorlage 8. September 2009) prognostizierte Verbesserung von 336.000,00 € (Grundsteuer B, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Vergnügungssteuer, Krankenhausinvestitionsumlage) kann diese Mindererträge nur minimal ausgleichen.

 

Laut Mitteilung des Fachbereiches 2 – Jugend, Familie und Soziales – ist in den Bereichen der wirtschaftlichen Jugendhilfe und des SGB II mit erheblichen Mehraufwendungen in diesem Jahr zu rechnen. Im Berichtswesen für den Stichtag 31. Mai 2009 ist von einem Mehrbedarf von ca. 200.000,00 € ausgegangen worden. Aktuelle Werte werden in den nächsten Tagen ermittelt.

 

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Situation, insbesondere aber auch unter Berücksichtigung der sich schon jetzt für die kommenden Jahre abzeichnenden weiteren dramatischen Verschlechterung der haushaltswirtschaftlichen Lage der Stadt Rheine, sah ich mich gezwungen, heute gemäß § 24 Gemeindehaushaltsverordnung NRW mit sofortiger Wirkung eine haushaltswirtschaftliche Sperre mit folgenden Maßgaben anzuordnen:

 

  1. Es dürfen nur noch Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden,

 

·         zu denen die Stadt gesetzlich oder vertraglich bindend verpflichtet ist,

 

·         die aufgrund von Richtlinien der Stadt, insbesondere an freie Träger, Verbände und Vereine, gewährt werden,

 

·         die zur Erhaltung der Infrastruktureinrichtungen erforderlich sind,

 

·         die fast ausschließlich über bereits geleistete Beiträge Dritter refinanziert sind (hierzu zählen insbesondere die Projekte im Rahmen des Konjunkturpaketes II),

 

·         die die vor Erlass der haushaltswirtschaftlichen Sperre begonnene Maßnahmen und Projekte betreffen.

 

  1. Es dürfen keine neuen Verpflichtungen eingegangen werden, die zu Aufwendungen und/oder Auszahlungen in Folgejahren führen. Verpflichtungsermächtigungen dürfen nicht mehr in Anspruch genommen werden.

 

Nach § 24 Abs. 2 GemHVO NRW ist der Rat unverzüglich zu unterrichten, wenn eine haushaltswirtschaftliche Sperre ausgesprochen worden ist. Dieser Verpflichtung kom­me ich hiermit nach. Der Rat kann die haushaltswirtschaftliche Sperre gemäß § 81 GO NRW aufheben.

 

Nach den derzeitigen Erkenntnissen ist in diesem Jahr ein wesentlich höherer als der in der Haushaltsplanung vorgesehene Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung zu erwarten. Mit der haushaltswirtschaftlichen Sperre soll Vorsorge getroffen werden, um Möglichkeiten offenzuhalten, die der Vermeidung eines wesentlich höheren Fehlbetrages dienlich sind.

 

Die Aufgaben der kommenden Wochen werden darin bestehen, alle Möglichkeiten zu suchen und zu nutzen, um zum Jahresende eine Erhöhung des geplanten Fehlbetrages zu vermeiden. Dazu ist ein umfassender „Kassensturz“ erforderlich, bei dem die Verwaltung auch auf die Unterstützung des Rates und seiner Ausschüsse angewiesen ist.

 

Es ist mir persönlich ein wichtiges Anliegen, insbesondere auch hier vor Ihnen deutlich zu machen, dass bereits gestern zwischen allen Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes und mit allen Fachbereichsleitern ausdrückliches Einvernehmen über die Notwendigkeit einer haushaltswirtschaftlichen Sperre erzielt worden ist. Für dies Verständnis möchte ich mich hier an dieser Stelle ausdrücklich bedanken. Ich gehe daher davon aus, dass diese sicherlich einschneidende Maßnahme von allen Beteiligten mitgetragen wird und alle Anstrengungen zur Verbesserung der Situation unternommen werden.“