Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

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Herr Winkelhaus bezieht sich auf die Stellungnahme des Kreises Steinfurt und fragt, ob die PAK-Werte angepasst worden seien.

 

Herr Schröer erklärt, dass der Kreis Steinfurt als Abfallbehörde seine Zustimmung erteilt habe und dass deshalb die in der Abwägung dargestellte Verfahrensweise sicherlich in Ordnung sei.

 

 


 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

2.1    Kreis Steinfurt, Der Landrat, Steinfurt;

          Stellungnahme vom 10. Juli 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Der Anregung hinsichtlich der Wasserwirtschaft wird gefolgt, ein entsprechender Hinweis wird in den Änderungsplan aufgenommen.

 

Hinsichtlich der Bodenbelastung wird festgestellt, dass ursprünglich eine Abtragung des belasteten Materials im Rahmen der Bauarbeiten erfolgen sollte. Der Ausbau erfolgt nach jetzigem Planungsstand jedoch in einer Weise, dass die belasteten Böden nicht angegriffen werden, sie sollen deshalb auch weiterhin im Boden verbleiben. Die Belastungen sind so gering, dass ein Verblieb der entsprechenden Böden an Ort und Stelle unbedenklich ist.

 

Eine Dokumentation mit z.B. Entsorgungsnachweisen wurde deshalb nicht erstellt und konnte deshalb der Unteren Bodenschutzbehörde auch nicht übermittelt werden.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.2    Energie- und Wasserversorgung Rheine, Rheine

          Stellungnahme vom 26. Juni 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgestellt, dass im Rahmen der Erteilung einer Baugenehmigung seitens des Investors für das Wohnkaufhaus und den Verbrauchermarkt ein Brandschutzkonzept vorgelegt werden muss. Im Rahmen dieses Konzeptes ist u.a. eine – mit allen Beteiligten – abgestimmte Löschwasserversorgung nachzuweisen. Der Brandschutz für das Objekt wird somit gesichert.

 

Es wird festgestellt, dass seitens der Stadt Rheine alle anfallenden Straßenbauarbeiten – so auch die Erstellung der angesprochenen Rechtsabbiegespur – mit den zuständigen Versorgungsträgern abgestimmt werden. Hierzu ist eine ständige Arbeitsgruppe eingerichtet, die in regelmäßigen Abständen tagt. Im Rahmen dieser Gespräche wird auch die mögliche Verlegung von Versorgungsleitungen der Stadtwerke beim Ausbau der Abbiegespur geklärt werden bzw. kann der Bestand und der Betrieb vorhandener Leitungssysteme im Änderungsbereich erreicht werden.

Die überbaubaren Flächen sind so geschnitten, dass im angrenzenden öffentlichen Verkehrsraum ausreichend Platz für den Bau bzw. Betrieb von Versorgungsleitungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine verbleiben.

 

Es wird festgestellt, dass die angesprochenen Wohngebäude bereits abgebrochen worden sind bzw. der Abbruch des ehemaligen Möbel-Erken-Gebäudes gegenwärtig durchgeführt wird. Im Rahmen der Abbrucharbeiten ist das Abklemmen bzw. die Beseitigung der noch bestehenden Versorgungsleitungen abgestimmt worden. Der Investor für das Wohnkaufhaus ist seitens der Stadt Rheine darüber informiert worden, dass er hinsichtlich der Versorgung des neuen Projektes mit der Energie- und Wasserversorgung Rheine Kontakt aufnehmen sollte.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.3    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      durch die Aufnahme einer überbaubaren Fläche für ein Vordach die        Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)      die Öffentlichkeit durch diese marginale Korrektur nicht betroffen wird,

sowie

c)      die Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§  1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW S. 498) wird die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 b, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.