Sitzung: 30.08.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Vorlage: 362/06
IIB0230
Herr Dr. Kratzsch gibt anhand der per Beamer
gezeigten Pläne einige Erläuterungen zur Vorlage. Auch er sei überrascht
gewesen, als ihm die Pläne vorgelegt wurden, die die Planung eines
dreigeschossigen Gebäudekomplexes zeigen. Er vertrete die Ansicht, dass das
dritte Geschoss als ausgebautes Dachgeschoss geplant werden sollte. Er fragt
die Ausschussmitglieder nach ihrer Meinung zur vorgelegten Planung.
Herr Löcken erklärt, dass er das Vorhaben
grundsätzlich begrüße. Ein Bedarf für eine Altenwohnanlage sei in Hauenhorst
wohl vorhanden. Allerdings störe ihn die lieblose Planung des Gebäudes, das
nicht zum vorhandenen Umfeld passe. Er schlägt vor, die Auflagen, die in der
Gestaltungssatzung für das angrenzende Wohngebiet festgelegt wurden, für diesen
Bebauungsplanbereich zu übernehmen und die Planung anzupassen.
Herr Löcken fragt, ob ein Einbau von Aufzügen
vorgesehen sei. Weiter führt er aus, dass er die Anzahl der ausgewiesenen
Stellplätze für zu klein halte. Besucherparkplätze seien für dieses Gebäude
nicht erforderlich, wohl aber müsse davon ausgegangen werden, dass für die
Wohnungen Stellplätze für Pkw benötigt würden.
Er bittet um Erklärungen zum Zweck des in der
Planung eingezeichneten Pavillons. Außerdem halte er die Anlegung eines Teiches
in unmittelbarer Nähe zum vorhandenen Spielplatz für gefährlich. Herr Löcken
regt an, den von Kindern gut angenommenen Bolzplatz möglichst lange zu erhalten.
Herr Niehues erklärt, dass ein dreigeschossiges
Gebäude hier nicht passe. Er halte es für fraglich, ob ein Bedarf für 18
Wohneinheiten tatsächlich vorhanden sei. Er bittet um eine Anpassung der
Planung an das vorhandene Umfeld auch bezüglich der zum Bau verwendeten
Materialien. Den Fragen bzw. Feststellungen des Herrn Löcken bezüglich des
Pavillons, der Parkplätze und des Teiches schließt er sich an.
Herr Niehues weist weiter darauf hin, dass der
Fußweg aus dem Wohngebiet nach der vorgelegten Planung an der Grundstücksgrenze
der Altenwohnanlage ende. Er regt an, den Fußweg bis zur Brochtruper Straße
oder zur Bauerschaftsstraße weiterzuführen.
Herr Niehues erläutert weiter, dass die in
Hauenhorst vorhandenen Arztpraxen allesamt in den Obergeschossen von Gebäuden
eingerichtet seien und dass keines dieser Gebäude über einen Lift verfüge, was
es kranken und gebrechlichen Personen schwer mache, diese zu erreichen. Er regt
an, Überlegungen anzustellen, Arztpraxen im Gebäude der Altenwohnanlage
anzusiedeln.
Herr Dr. Kratzsch fasst zusammen, dass die
vorgelegte Planung noch überarbeitet werden müsse. Er werde den Architekten
bitten, eine überarbeitete Planung mit Ansichten des Gebäudes vor der
Bürgerbeteiligung vorzulegen.
Herr Dewenter regt an, die Bürgerbeteiligung in
Hauenhorst vor Ort durchzuführen.
Herr Dr. Kratzsch führt aus, dass die Planung
zunächst nur die ersten 2 Bauabschnitte umfassen solle, der 3. Bauabschnitt
könne später nach Bedarf noch geplant werden.
I. Änderungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 213, Kennwort: „Dorfplatz Hauenhorst – Teil A“, der Stadt Rheine zu ändern.
Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung von einer öffentlichen Grünfläche in ein allgemeines Wohngebiet, um hier eine Altenwohnanlage in Hauenhorst realisieren zu können.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf einen Teilbereich des Flurstückes 285, Flur 22, Gemarkung Rheine links der Ems, und befindet sich im Eckbereich Brochtruper Straße/Bauerschaftsstraße.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213, Kennwort: „Dorfplatz Hauenhorst – Teil A“, der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig