Beratungsergebnis: geändert beschlossen

IIB0230

 

Herr Dr. Kratzsch gibt anhand der per Beamer gezeigten Pläne einige Erläuterungen zur Vorlage. Auch er sei überrascht gewesen, als ihm die Pläne vorgelegt wurden, die die Planung eines dreigeschossigen Gebäudekomplexes zeigen. Er vertrete die Ansicht, dass das dritte Geschoss als ausgebautes Dachgeschoss geplant werden sollte. Er fragt die Ausschussmitglieder nach ihrer Meinung zur vorgelegten Planung.

 

Herr Löcken erklärt, dass er das Vorhaben grundsätzlich begrüße. Ein Bedarf für eine Altenwohnanlage sei in Hauenhorst wohl vorhanden. Allerdings störe ihn die lieblose Planung des Gebäudes, das nicht zum vorhandenen Umfeld passe. Er schlägt vor, die Auflagen, die in der Gestaltungssatzung für das angrenzende Wohngebiet festgelegt wurden, für diesen Bebauungsplanbereich zu übernehmen und die Planung anzupassen.

Herr Löcken fragt, ob ein Einbau von Aufzügen vorgesehen sei. Weiter führt er aus, dass er die Anzahl der ausgewiesenen Stellplätze für zu klein halte. Besucherparkplätze seien für dieses Gebäude nicht erforderlich, wohl aber müsse davon ausgegangen werden, dass für die Wohnungen Stellplätze für Pkw benötigt würden.

Er bittet um Erklärungen zum Zweck des in der Planung eingezeichneten Pavillons. Außerdem halte er die Anlegung eines Teiches in unmittelbarer Nähe zum vorhandenen Spielplatz für gefährlich. Herr Löcken regt an, den von Kindern gut angenommenen Bolzplatz möglichst lange zu erhalten.

 

Herr Niehues erklärt, dass ein dreigeschossiges Gebäude hier nicht passe. Er halte es für fraglich, ob ein Bedarf für 18 Wohneinheiten tatsächlich vorhanden sei. Er bittet um eine Anpassung der Planung an das vorhandene Umfeld auch bezüglich der zum Bau verwendeten Materialien. Den Fragen bzw. Feststellungen des Herrn Löcken bezüglich des Pavillons, der Parkplätze und des Teiches schließt er sich an.

Herr Niehues weist weiter darauf hin, dass der Fußweg aus dem Wohngebiet nach der vorgelegten Planung an der Grundstücksgrenze der Altenwohnanlage ende. Er regt an, den Fußweg bis zur Brochtruper Straße oder zur Bauerschaftsstraße weiterzuführen.

Herr Niehues erläutert weiter, dass die in Hauenhorst vorhandenen Arztpraxen allesamt in den Obergeschossen von Gebäuden eingerichtet seien und dass keines dieser Gebäude über einen Lift verfüge, was es kranken und gebrechlichen Personen schwer mache, diese zu erreichen. Er regt an, Überlegungen anzustellen, Arztpraxen im Gebäude der Altenwohnanlage anzusiedeln.

 

Herr Dr. Kratzsch fasst zusammen, dass die vorgelegte Planung noch überarbeitet werden müsse. Er werde den Architekten bitten, eine überarbeitete Planung mit Ansichten des Gebäudes vor der Bürgerbeteiligung vorzulegen.

 

Herr Dewenter regt an, die Bürgerbeteiligung in Hauenhorst vor Ort durchzuführen.

 

Herr Dr. Kratzsch führt aus, dass die Planung zunächst nur die ersten 2 Bauabschnitte umfassen solle, der 3. Bauabschnitt könne später nach Bedarf noch geplant werden.

 


I.     Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 213, Kennwort: „Dorfplatz Hauenhorst – Teil A“, der Stadt Rheine zu ändern.

 

Gegenstand der Änderung ist die Umwandlung von einer öffentlichen Grünfläche in ein allgemeines Wohngebiet, um hier eine Altenwohnanlage in Hauenhorst realisieren zu können.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf einen Teilbereich des Flurstückes 285, Flur 22, Gemarkung Rheine links der Ems, und befindet sich im Eckbereich Brochtruper Straße/Bauerschaftsstraße.

 

II.   Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 213, Kennwort: „Dorfplatz Hauenhorst – Teil A“, der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig