Beratungsergebnis: geändert beschlossen

IIB1565

 

Herr Niehues fragt, ob das Baulandkonzept der Stadt Rheine Anwendung gefunden habe.

 

Herr Dr. Kratzsch erläutert, dass das Baulandkonzept nicht angewendet worden sei, da für 3 Grundstücke bereits Baurechte vorhanden seien.

 

Herr Niehues bemerkt, dass auch hier der Gleichbehandlungsgrundsatz berücksichtigt werden sollte.

Die vorgesehene Festsetzung einer maximalen Firsthöhe von 10,50m halte er für zu hoch, ein Wert unter 10m sollte hier festgelegt werden. Der Bau von zweigeschossigen Gebäuden sei zu begrüßen, eine Begrenzung der Firsthöhe auf 9,75m sollte jedoch eingehalten werden.

 

Herr Wodniok sagt zu, die Anmerkungen in die Festsetzungen zum Bebauungsplan zu übernehmen.


I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 114, Kennwort: "Bürnekamp", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gebildet durch das Flurstück 877, Flur 5, der Gemarkung Mesum.

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Aufstellung des Bebauungsplanes wird der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert.

Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und europäische Vogelschutzgebiete).

 

Da die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) abgesehen.

Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

III.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 der Entwurf des Bebauungsplanes

Nr. 114, Kennwort: "Bürnekamp", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.