Beratungsergebnis: geändert beschlossen

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Herr Dr. Kratzsch führt zum Inhalt der Vorlage aus, dass seitens der Verwaltung zurzeit mit dem Investor abgestimmt werde, wie die Baufigur den Erfordernissen angepasst werden könne. Weiter werde nebenan die Überbauung der Stadthallentiefgarage geplant.

 

Herr Niehues erklärt, dass die CDU die Ansicht vertrete, dass ein zweistufiges Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes eingeleitet werden solle, da insbesondere zur Überdachung des Parkdecks mit Einwänden der Anlieger gerechnet werden müsse. Hier sei eine umfassende Bürgerbeteiligung notwendig.

Eine Zustimmung zur der Ansiedlung einer Filiale der Drogeriekette „Rossmann“ mache seine Fraktion von einem Nachweis über eine langfristige vertragliche Absicherung für die Filiale an der Emsstraße abhängig. Für problematisch halte er es außerdem, der Firma Rossmann für ihre Filiale eine Fläche von 390 m² zuzugestehen. Die CDU-Fraktion sei lediglich bereit, für diesen Drogeriemarkt eine Fläche von 250 m² unter Beibehaltung des jetzigen Südeinganges zuzulassen. Weitere Fragen stellten sich für seine Fraktion bezüglich der Nutzung der geplanten brückenartigen Überbauung des Eingangsbereiches. Der Fassung eines Offenlegungsbeschlusses im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens werde die CDU-Fraktion in der heutigen Sitzung nicht zustimmen.

 

Herr Dr. Janning bedauert dieses Votum, weil auf diese Weise eine wichtige Innenstadtinvestition verhindert werde, die dem Ziel einer besseren Verbindung zwischen eec und Emsstraße diene. Nach seinen Informationen sei das Vorhaben zeitempfindlich; ein normales zweistufiges Planänderungsverfahren dauere zu lange und gefährde schon deshalb dieses Projekt.

 

Die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren lägen hier eindeutig vor; Grundzüge der bisherigen Planung würden nicht berührt. Eine ausreichende Beteiligung der Öffentlichkeit sei auch im vereinfachten Verfahren gewährleistet, nämlich durch eine Offenlegung des Planentwurfes und – wenn dies der Ausschuss wünsche – zusätzlich durch eine Bürgerinformation insbesondere für die Anwohner vor Ort. Durch das einstufige vereinfachte Veränderungsverfahren werde auch unnötiger Verwaltungsmehraufwand vermieden.

 

Zudem werde die Festlegung einer Höchstgrenze von 250 m² Verkaufsfläche aller Voraussicht nach zum Scheitern des Vorhabens führen, weil sich die Firma Rossmann mit einer solchen Fläche wohl nicht zufrieden geben werde und weil sich mit einer solchen Größenordnung der für den südlichen Teil des eec benötigte Frequenzbringer nicht realisieren lasse.

 

Zur Kritik an der Mehrgeschossigkeit des Anbaus am Südeingang des eec bemerkt Herr Dr. Janning, dass diese Mehrgeschossigkeit vor allem den gestalterischen Forderungen der von Herrn Büscher eingeschalteten Architekten Fritschi und Stahl und auch den Vorstellungen der Verwaltung entspreche. Das Obergeschoss werde nicht für den Drogerie-Fachmarkt genutzt.

 

Zur Kritik an der angestrebten Verkaufsfläche stellt Herr Dr. Janning klar, dass sich die im Bebauungsplan festgesetzte Gesamtfläche nicht erhöhen werde, wie im Einzelnen aus der Vorlage hervorgehe. Dennoch sei Herr Büscher bereit, die Gesamtverkaufsfläche für die Läden speziell in der Mall noch entsprechend zu reduzieren.

 

Herr Dewenter verweist auf die seinerzeit speziell zu dem Parkhaus geführten schwierigen und heftigen Diskussionen mit den Anliegern.

 

Herr Dr. Kratzsch führt aus, dass ein vereinfachtes Änderungsverfahren erheblichen Aufwand erspare. So seien z.B. Umweltprüfung und Umweltbericht nicht erforderlich. Man erspare sich vor allem die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die hier auch sachlich nicht notwendig sei. Bei der Bürgerbeteiligung im Offenlageverfahren erwarte er auch seitens der Anlieger keine schwerwiegenden Einwendungen gegen die Überdachung der geplanten Parkpalette, da deren Grundstruktur seinerzeit bereits eingehend diskutiert worden sei. Das vorgesehene Dach verbessere die Immissionssituation.

 

Zur Ansiedlung der Rossmann-Filiale erwarte er von den Anwohnern keine gravierenden Einwendungen, weil dieses Vorhaben im Südbereich des eec liege und die Verkaufsflächengröße nicht vom Votum der Anlieger abhängig gemacht werden könne.

 

Verständlich sei aus seiner Sicht allerdings die Forderung nach einer Absicherung der Rossmann-Filiale an der Emsstraße. Eine entsprechende Zusicherung der Firma Rossmann werde man aber ohne weiteres einholen können.

 

Die Zweigeschossigkeit des Anbaus sei aus städtebaulichen Gründen erforderlich; ein eingeschossiger Anbau würde sich hier nicht ordentlich einfügen.

 

Herr Löcken führt aus, dass die SPD-Fraktion eine Belebung des Eingangsbereiches für dringend notwendig halte. Er bittet die Verwaltung um weitere Informationen zum Bauvorhaben. Bei der Planung müsse berücksichtigt werden, dass die Zugänglichkeit des Südeinganges gewahrt und dass eine spätere Umsetzung der Planungen für das Paseo gewährleistet bleibe.

Herr Löcken schlägt vor, in einer Bürgerversammlung den Anliegern die Planungen zur Überbauung des Parkdecks vorzustellen.

 

Herr Dewenter gibt zu bedenken, dass man sich evtl. mit einem sofortigen Offenlagebeschluss einiger Rechte begeben könne.

 

Herr Dr. Janning erwidert, dass die Offenlage der Planung nur dann zur Planreife und damit zu einem Anspruch auf Baugenehmigung nach § 33 BauGB führen könne, wenn es während des Beteiligungsverfahrens keine abwägungsrelevanten Einwendungen gebe. Gebe es aber solche Einwendungen, sei der Ausschuss in seiner Entscheidung frei, weil eine Planreife nicht gegeben sei.

 

In dem Beteiligungsverfahren könne auch ohne weiteres die von Herrn Löcken angeregte Informationsveranstaltung für die Anwohner durchgeführt werden. Hierzu werde Herr Büscher sicherlich auch noch weitere Pläne zur Verfügung stellen.

 

Es folgt eine kontrovers geführte Diskussion um das Für und Wider eines einstufigen Verfahrens zur Bebauungsplanänderung sowie einer Begrenzung der Verkaufsfläche auf 250 m².

 

Herr Winkelhaus erklärt für die Fraktion der „Grünen“, dass diese den Planungen zustimme und fragt, wo Abstellmöglichkeiten für Fahrräder vorgesehen sind.

 

Herr Dr. Kratzsch erläutert, dass die Planung für das Umfeld insoweit noch angepasst werden müsse.

 

Herr Dewenter stellt den Antrag der CDU-Fraktion zur Abstimmung, das Verfahren zur Änderung dieses Bebauungsplanes als zweistufiges Verfahren durchzuführen und die Verkaufsfläche auf 250 m² zu begrenzen:

 

Abstimmungsergebnis:    9 Ja-Stimmen

                                      8 Nein-Stimmen,

 

damit ist der Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich angenommen.

 


I.       Begrenzung der Verkaufsfläche

Im Planentwurf soll die Verkaufsfläche für das Fachmarktvorhaben auf maximal
250 m² begrenzt werden.

II.     Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 220, Kennwort: "Ems-Einkaufszentrum", der Stadt Rheine zu ändern und zu ergänzen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung und –ergänzung wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:           durch die südliche Grenze der Flurstücke 739 (Flur 161), 781 (Flur 161), 757 (Flur 161), 758 (Flur 161), 780 (Flur 161) und 693 (Flur 161), von einer geradlinigen Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 693 (Flur 161) in westlicher Richtung bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 841 (Flur 161, Straße „Kreyenesch“), durch die westliche Grenze des Flurstücks 841 (Flur 161), durch die östliche Grenze des Flurstücks 696, durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1117;

 

  Im Westen:           durch die westliche Grenze der Flurstücke 1117, 1118, 949 und 11;

 

      Im Süden:             durch die südliche Grenze des Flurstücks 11, durch die westliche Grenze der Flurstücke 1053,  1055 und 1126, durch die südliche Grenze des Flurstücks 1126, durch die östliche Grenze der Flurstücke 1126 und 1055, durch die südliche und östliche Grenze des Flurstücks 696, durch die Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 800 in östlicher Richtung bis zur östlichen Grenze der Lingener Straße;

 

Im Osten:             durch die östliche Grenze der Lingener Straße von der Verlängerung der südlichen Grenze der Flurstücke 799 und 800 bis zur Verlängerung der Nordseite der Schotthockstraße in östlicher Richtung, von der Nordseite der Schotthockstraße und deren Verlängerung in östlicher Richtung, von der Ostseite der Schotthockstraße, von der südlichen Grenze des Flurstücks 805, von der Westseite der Lingener Straße zwischen der südlichen Grenze des Flurstücks 805 und der südlichen Grenze des Flurstücks 739 (Flur 161).

 

Sämtliche Flurstücksangaben beziehen sich – sofern nicht anders angegeben – auf die Flur 169. Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Rheine Stadt. Der Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

III.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 220, Kennwort: „Ems-Einkaufszentrum“ der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender dreiwöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 


Abstimmungsergebnis:    9 Ja-Stimmen

                                      8 Nein-Stimmen, damit mehrheitlich angenommen