Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

IIB1450


Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

1.1    Herr Theodor Lürs, Hemelter Straße Nr. 63 b, 48429 Rheine;

         Schreiben vom 30. 06. 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird festgestellt, dass sich durch die Umwandlung einer bisher als gemischte Baufläche dargestellten Fläche in Wohnbaufläche keine Änderungen für den Dachdeckerbetrieb Hugendieck ergeben. Der Betrieb liegt in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als „Gemischte Baufläche“ dargestellt ist, ein Bebauungsplan besteht nicht. Direkt angrenzend an die Betriebsstätte befinden sich Wohngebäude, auf die der Dachdeckerbetrieb in seinen Emissionen Rücksicht nehmen muss. Dabei sind ggf. jedoch die gegenüber einem Wohngebiet erhöhten Richtwerte der TA Lärm für Mischgebiete anzuwenden.

Jedoch ist die Bebauung im Eckbereich Elter Straße/Glienhorststraße im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Auch hier existiert kein Bebauungsplan. Diese Wohnbebauung ist vom Betrieb „Hugendieck“ genauso weit entfernt, wie die von einer gemischten Bauweise in Wohnbaufläche umzuwandelnde Teilfläche des F.A.Kümpers-Geländes. Somit muss der Betrieb bereits zum jetzigen Zeitpunkt im seinen Emissionen die Vorgaben der TA-Lärm für Wohngebiete für den angesprochenen Bereich einhalten.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

1.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

2.1    Kreis Steinfurt, 48563 Steinfurt;

          Stellungnahme vom 31. Juli 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus Sicht der unteren Bodenschutzbehörde keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Da die Abschlussdokumentation zurzeit noch nicht erstellt worden ist, wird die Kennzeichnung als „Fläche, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“ im Flächennutzungsplan beibehalten.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den während der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.    Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Basilikastraße/F.A.Kümpers", nebst Begründung.