Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 15

00:51:24

 

Herr Niehues erklärt, die CDU-Fraktion habe sich dafür ausgesprochen, die bisherige Regelung für die Vergabe von Aufträgen beizubehalten und damit die Wertgrenzen nicht anzuheben. Seine Fraktion verbinde diese Aussage jedoch mit dem Hinweis, dass auch für die Vergaben der Stadt außerhalb des Konjunkturprogramms das gleiche Verfahren wie für die Vergaben im Rahmen des Konjunkturprogramms angewandt werden könne. Allerdings wolle die CDU-Fraktion diesen Hinweis noch nicht in die Zuständigkeitsordnung aufgenommen haben. Jedoch könne er signalisieren, dass seine Fraktion bei guten Erfahrungen mit diesem Vergabeverfahren im Jahre 2011 gerne bereit sei, darüber nachzudenken, ob die Wertgrenzen im Sinne der Verwaltung dann doch angehoben werden könnten.

 

Seine Fraktion unterstütze aber den Vorschlag der Verwaltung auf Anhebung der Wertgrenzen bei den Grundstücksgeschäften, weil sehr viele Grundstücksgeschäfte oberhalb des Betrages von 50.000,00 € liegen würden. Er bitte aber gleichzeitig die Verwaltung, für alle Wohn-, Gewerbe- und Industriegrundstücke einen Grundsatzbeschluss für den Rat vorzubereiten, wonach der angestrebte Kaufpreis als sog. Unternorm festgelegt werde.

 

Mit den übrigen Änderungsvorschlägen der Verwaltung zur Zuständigkeitsordnung sei die CDU-Fraktion einverstanden.

 

Herr Roscher entgegnet, dass die Vorlage der Verwaltung auf den Erfahrungen der letzten Jahre beruhe. Er gibt zu bedenken, dass die Vergabebeschlüsse in den Ausschüssen regelmäßig einstimmig und auch häufig ohne Diskussionen entsprechend den Verwaltungsvorlagen gefasst worden seien. Wer Bürokratie abbauen wolle, für eine schlanke Verwaltung, Bürgernähe und mittelstandsfreundlich sein wolle, der müsse auch dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu diesem Tagesordnungspunkt folgen.

Herr Roscher schlägt vor, den Vorschlag der Verwaltung zunächst für 1 Jahr probeweise anzuwenden. Aufgrund der in dieser Zeit gemachten Erfahrungen könne der Rat dann nach einem Jahr die Entscheidung nochmals hinterfragen.

Herr Roscher gibt in diesem Zusammenhang der CDU-Fraktion auch die erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der bisherigen Vergabepraxis, insbesondere bei Bauaufträgen, zu bedenken.

 

Herr Reiske weist darauf hin, dass die Technischen Betriebe Rheine bei der Vergabe von Aufträgen einen größeren Entscheidungsspielraum hätten als die Verwaltung. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spreche sich für eine Gleichbehandlung aus, zumal Vergabeentscheidungen nur ein Nachvollziehen gesetzlicher Vorgaben seien. Insofern würde seine Fraktion der Verwaltungsvorlage zustimmen.

 

Herr Holtel gibt zu bedenken, dass Vergabeentscheidungen auch etwas mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen in der Region zu tun haben. Von daher möchte die FDP-Fraktion ihre, wenn auch nur geringen Einflussmöglichkeiten hierfür beibehalten.

 

Anschließend lässt Frau Dr. Kordfelder über den folgenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen:

 

Beschluss:

 

Zu den Geschäften der laufenden Verwaltung gehören auch der Ankauf und Verkauf von Grundstücken bis zu einem Betrag von 100.000,00 € (statt 50.000,00 €) je Grundstück und Einwohner. Über alle im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung getätigten Verkäufe von Wohngrundstücken ist der Haupt- und Finanzausschuss zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:       24 Ja-Stimmen

                                         20 Nein-Stimmen


Beschluss:

 

Die Ratsmitglieder beschließen daraufhin, die als Anlage 2 dieser Niederschrift beigefügte neue Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine, die die übrigen in der Vorlage unterbreiteten Änderungen enthält.


Abstimmungsergebnis:           29 Ja-Stimmen

                                             15 Nein-Stimmen