Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

01:21:23


Beschluss:

 

1.   Der Rat der Stadt wählt gemäß § 12 des Sparkassengesetzes (SpkG) die in der der Niederschrift als Anlage 5 beigefügten Übersicht aufgeführten Personen zu Verwaltungsratsmitgliedern bzw. zu deren persönlichen Vertreter(innen).

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

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Herr Niehues schlägt für die CDU-Fraktion den bisherigen Vorsitzenden des Verwaltungsrates Sparkasse, Herrn Josef Wilp, zur Wiederwahl vor und Herrn Horst Dewenter zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden.

 

Herr Roscher benennt Frau Dr. Kordfelder für den Vorsitz im Verwaltungsrat der Sparkasse und Herrn Günter Thum für das Amt des 1. Stellvertreters.

 

Herr Reiske erklärt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass diese sich dem SPD-Vorschlag anschließe. Er bezieht sich anschließend auf die vor der konstituierenden Ratssitzung stattgefundenen interfraktionellen Gespräche bezüglich der Ausschussbildung etc., wobei Herr Niehues im ersten Gespräch erklärt habe, dass die CDU-Fraktion sich bei der Entscheidung über den Vorsitz im Verwaltungsrat der Sparkasse für die Bürgermeisterin leichter täte, wenn SPD oder Grüne auf den Vorsitz eines weiteren Ausschusses verzichten würden.

Die Grünen hätten bei den fraktionsinternen Beratungen entsprechend dem Wunsch der CDU-Fraktion auf einen ihrer Fraktion zustehenden Vorsitz verzichtet, damit die Bürgermeisterin Vorsitzende des Verwaltungsrates Sparkasse hätte werden können. Dieses sei auch der Grund für den Verzicht auf eine Listenverbindung mit der SPD-Fraktion bei Zuteilung der Ausschussvorsitze gewesen. Bei dem interfraktionellen Gespräch habe Herr Roscher auch darauf hingewiesen, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müsste, dass die Bürgermeisterin den Vorsitz im Verwaltungsrat der Sparkasse übernehme. Dies sehe auch seine Fraktion in Würdigung des von Frau Dr. Kordfelder erzielten Wahlergebnisses so, zumal die Besetzung des Vorsitzenden im Verwaltungsrat Sparkasse durch den Hauptverwaltungsbeamten üblich sei.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei insofern von der CDU-Fraktion sehr enttäuscht. Herr Reiske stellt abschließend fest, dass Herr Niehues sich an sein Wort nicht gehalten habe.

 

Herr Niehues verweist auf die von allen Fraktionsvorsitzenden unterschriebene interfraktionelle Vereinbarung über die Bildung, Besetzung etc. der Ausschüsse u. a. und stellt fest, dass der Verwaltungsrat Sparkasse nicht Bestandteil dieser Vereinbarung sei.

Ferner stellt er fest, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den übrigen Fraktionen bei dieser interfraktionellen Vereinbarung nichts geschenkt habe und verweist hierbei auf die Besetzung der Ausschüsse, wo die Grünen nicht schlecht abgeschnitten hätten.

Insofern lege er großen Wert darauf, dass Herr Reiske mit seiner Wortmeldung nicht zu einer Legendenbildung beitrage.

Weiter führt Herr Niehues aus, dass in ganz Nordrhein-Westfalen und auch bundesweit der Vorsitz für den Verwaltungsrat der Sparkasse durch Wahl entschieden werde. Es gebe viele Städte und Gemeinden, in denen der Bürgermeister einvernehmlich den Vorsitz im Verwaltungsrat führe; es gebe aber auch viele Kommunen, wo der Vorsitz durch Mehrheitsbeschluss geregelt werde. Das Sparkassengesetz regele nun mal die Wahl durch Ratsbeschluss und übertrage nicht dem Bürgermeister automatisch dieses Amt.

 

Herr Reiske bestätigt, dass die interfraktionelle Vereinbarung keine Regelung über den Vorsitz im Verwaltungsrat der Sparkasse beinhalte. Er sei aber bisher immer davon ausgegangen, dass auch das gesprochene Wort eingehalten werde, was in diesem Falle für Herrn Niehues nicht zutreffe.

 

Herr Roscher unterstützt diese Aussage von Herrn Reiske und stellt die Frage, aus welchem Motiv heraus die Bürgermeisterin nicht den Vorsitz im Verwaltungsrat der Sparkasse führen solle, obwohl dieses in Nordrhein-Westfalen mehrheitlich der Fall sei. Herr Roscher gibt zu bedenken, dass die Bürgermeisterin von der Bevölkerung mit großer Mehrheit als Chefin der Verwaltung und Mitglied des Rates gewählt worden sei. Insofern genieße sie eine besondere Position bei der Besetzung solcher Ämter.

Ferner wäre es wichtig, dass die Bürgermeisterin als weniger parteigebundene Person auch den Untergremien der Sparkasse angehöre.

 

Herr Dewenter gibt zu bedenken, dass Herr Niehues bei dem interfraktionellen Gespräch erklärt habe, dass es der CDU-Fraktion unter den genannten Voraussetzungen leichterfalle, über den Vorsitz im Verwaltungsrat der Sparkasse durch Frau Dr. Kordfelder nachzudenken und er diesen Vorschlag der Fraktion unterbreiten werde. Dieses sei so geschehen, und der Vorschlag, Herrn Wilp zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates zu benennen, sei Ergebnis der Fraktionsberatung gewesen. Insofern stelle er fest, dass Herr Niehues sein Wort nicht gebrochen habe.

 

Anschließend lässt Frau Dr. Kordfelder über die beiden Wahlvorschläge abstimmen.

 

Auf Herrn Wilp entfallen 24 Stimmen und auf Frau Dr. Kordfelder 20 Stimmen; 1 Mitglied des Rates enthält sich der Stimme.

 

Damit trifft der Rat der Stadt folgende Entscheidung:

 

Beschluss:

 

2.   Der Rat der Stadt wählt für den Verwaltungsrat gemäß § 11 SpkG zum


Vorsitzenden                     Herrn Josef Wilp

 

Abstimmungsergebnis:           24 Ja-Stimmen

                                             20 Nein-Stimmen

                                               1 Stimmenthaltung

 

1. Stellvertreter                 Herrn Günter Thum

 

Abstimmungsergebnis:    einstimmig

 

2. Stellvertreter                 Herrn Horst Dewenter


Abstimmungsergebnis:           einstimmig