Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 4

I/A/2038

 

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilt Herr Grawe mit, dass sie dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen könnten. Auf dem hier vorliegenden Grundstück handle es sich um ein Städtebildprägende Altbaumbestandes der durch diese Baumaßnahme als gefährdet angesehen werde.


Beschluss:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           39  Ja-Stimmen

                                                4  Nein-Stimmen

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 (od.: § 1 Abs. 8; bei Änderung/Ergänzung) und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW S. 498)

wird (die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248, Kennwort: " Jägerstraße / Schützenstraße ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 248, Kennwort: " Jägerstraße / Schützenstraße ", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.


Abstimmungsergebnis:           39  Ja-Stimmen

                                             4    Nein-Stimmen