Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Kohnen erklärt, dass für die Ausschussmitglieder nicht nachvollziehbar sei, warum in diesem Fall ein so großes Abrechnungsgebiet für die Erschließungsbeiträge gebildet wurde. Er bittet um weitere Informationen durch die Verwaltung.

 

Herr Schröer verweist auf die Ankündigung (siehe TOP 10) weiterer Informationen zu dieser Thematik.


 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

Zu II:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Offlumer Straße“:

 

A.       Offlumer Straße

 

Es ist ein Ausbau als Tempo-30-Zone im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

a)  Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,0 m

è     In Bereichen von Einengungen:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 3,50 m

 

b)  Parken

è     Pflasterung von Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Pflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m

 

c)   Begrünung

è     Anlegen von Grünbeeten z. T. mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung als Fahrbahneinengung und im Seitenraum

 

d)   Gehweg

è     Pflasterung von plattierten Gehwegen in 2,0 m Breite

 

e)  Zufahrten/ Einmündungen

è     Pflasterung in den Seitenbereichen der Einmündungen und der Zufahrten zu den privaten Grund­stücken in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

f)    Entwässerung

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

g)  Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von Leuchten in Rautenform LSS 151-3/ 1 x 26W, LPH 6 m


Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Offlumer Straße“:

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale

für den Ausbau der „Offlumer Straße“

vom ____________

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW S.380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Offlumer Straße“ erlassen:

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

A.       Offlumer Straße

 

Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

 

2.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

3.        Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

4.        Plattierte Gehwege mit Unterbau

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:    einstimmig