Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Schröer verweist auf die Vorlage. Im Einmündungsbereich sei eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Er zeigt die genaue Stelle auf dem Plan.


Beschluss:

 

Zu I:     Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:     Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“ (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) und des Stichweges „Wöstenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“:

 

A. Spiekstraße:

 

Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone geplant.

 

 

a)    Fahrbahn

 

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,00 m bis 7,00 m, Bauklasse IV nach RStO 01

 

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von mind. 3,50 m im Bereich von Einengungen

                              

 

b)    Begrünung

 

è     Anlegen von Grünbeeten mit / ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung in höchstens 2,00 m Breite

 

è     Anlegen von Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung in höchstens 3,50 m Breite im Bereich von Fahrbahneinengungen

 

 

c)    Parken

 

è     Pflasterung von wechselseitigen Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Pflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m, mit Rundborden r = 5 cm eingefasst

 

 

 

 

 

d)   Gehweg

 

è     Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,50 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau (punktuell in 3,50 m Breite)

 

è     Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt

 

 

e)  Zufahrten/Einmündungen

 

è     Pflasterung der Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten Grund­stücken und Straßeneinmündungen in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

 

f)     Entwässerung

 

è     Herstellung einer 16 cm breiten Entwässerungsrinne beiderseits der Fahrbahn

 

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

g)    Straßenbeleuchtung

 

è     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchten LSS 151-3/1x26-32-42 Watt, LPH = 6 m

 

 

 

B. Stichweg Wöstenweg (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a)    Befahrbarer Bereich:

 

è     Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner-

           halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,75 m

breiten Mischfläche und im Wendebereich aus einer 10,00 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm,

mit Unterbau, Bauklasse V nach RSTO 01

 

 

b)  Entwässerung:

 

è     Herstellung einer 30 cm breiten Entwässerungsrinne

 

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

 

c)    Straßenbeleuchtung:

 

è     Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

 

Der Bauusschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu III:    Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“ (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) und des Stichweges „Wöstenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“:

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“(vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34)

und des Stichweges „Wöstenweg“

im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154

der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom ____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“ (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) und des Stichweges „Wöstenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“ erlassen:

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:

 

 

 

A.    Spiekstraße (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34)

 

        Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Fahrbahn mit Unterbau und einer Decke aus Asphalt

 

2.        Gehwege mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinplatten

 

3.        Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau                                                                                                                           

4.        Grünbeete mit und ohne Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet

 

5.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

6.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

 

B.    Stichweg Wöstenweg (Verkehrsberuhigter Bereich):

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.        Mischfläche, bestehend aus einer niveaugleichen Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

2.        Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation

 

3.        betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig