Sitzung: 26.11.2009 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 441/09
Herr Schröer verweist auf die Vorlage. Im Einmündungsbereich sei eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Er zeigt die genaue Stelle auf dem Plan.
Beschluss:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
Eingaben der Anlieger
Beschlussvorschläge
siehe Begründung
Zu II:
Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“ (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) und des Stichweges „Wöstenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“:
A. Spiekstraße:
Es ist ein Ausbau im Separationsprinzip als Tempo-30-Zone geplant.
a)
Fahrbahn
è
Herstellung einer
asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5,00 m bis 7,00 m,
Bauklasse IV nach RStO 01
è
Herstellung einer
asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von mind. 3,50 m im Bereich
von Einengungen
b)
Begrünung
è
Anlegen von Grünbeeten
mit / ohne Baumbepflanzung und mit Unterpflanzung in höchstens 2,00 m Breite
è
Anlegen von Grünbeeten
mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung in höchstens 3,50 m Breite im Bereich
von Fahrbahneinengungen
c)
Parken
è Pflasterung von wechselseitigen Pkw-Parkstreifen in anthrazitfarbenem Pflaster mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m, mit Rundborden r = 5 cm eingefasst
d)
Gehweg
è Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,50 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau (punktuell in 3,50 m Breite)
è Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm, in Zufahrten auf 2 cm abgesenkt
e)
Zufahrten/Einmündungen
è
Pflasterung der
Zufahrten (Seitenbereiche) zu den privaten Grundstücken und
Straßeneinmündungen in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau
f)
Entwässerung
è
Herstellung einer
16 cm breiten Entwässerungsrinne beiderseits der Fahrbahn
è
Einbau von
Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation
g)
Straßenbeleuchtung
è
Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, Rautenleuchten LSS 151-3/1x26-32-42 Watt, LPH =
6 m
B. Stichweg Wöstenweg
(Verkehrsberuhigter Bereich):
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.
a) Befahrbarer Bereich:
è Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner-
halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 4,75 m
breiten Mischfläche und im Wendebereich aus einer 10,00 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteckpflaster, d= 8 cm,
mit Unterbau, Bauklasse V nach RSTO 01
b) Entwässerung:
è
Herstellung einer 30 cm
breiten Entwässerungsrinne
è
Einbau von
Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation
c) Straßenbeleuchtung:
è Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
Der Bauusschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Zu III: Satzung
über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“ (vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) und des Stichweges „Wöstenweg“ im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“:
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“(vom
Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34)
und des Stichweges „Wöstenweg“
im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154
der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem.
§ § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.
NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom
____________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der „Spiekstraße“
(vom Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34) und des Stichweges „Wöstenweg“ im
Bereich des Bebauungsplanes Nr. 154, Kennwort: „Spiekstraße“ erlassen:
Die o. g. Straße ist abweichend
von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von
Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung
endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und
sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweisen:
A. Spiekstraße (vom
Wöstenweg bis Spielplatz, Haus Nr. 34)
Ausbau im Trennungsprinzip mit folgenden
Teileinrichtungen:
1.
Fahrbahn mit Unterbau
und einer Decke aus Asphalt
2.
Gehwege mit Unterbau
und einer Decke aus Betonsteinplatten
3. Parkstände in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau
4.
Grünbeete mit und ohne
Baumbepflanzung, gärtnerisch gestaltet
5.
Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
6.
betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
B. Stichweg
Wöstenweg (Verkehrsberuhigter Bereich):
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus einer niveaugleichen Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
2. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
3. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig