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Herr Schröer führt kurz in das Thema ein und erläutert, dass der Investor nach wie vor an dem Bauprojekt interessiert sei.

 

Herr Kuhlmann ergänzt, dass der Bauriegel um 4 Meter gekürzt wurde. Damit die Platzgestaltung nicht durch Stellplätze gestört wird, werden zurzeit verschiedene Stellplatzmöglichkeiten geprüft. Herr Kuhlmann erläutert weiter, dass auf dem Kalkrücken eine Außenterrasse geplant wird, um mehr „Leben an der Ems“ zu ermöglichen. Das Naturdenkmal wird dabei nicht beschädigt.

 

Herr Niehues befürwortet die Einleitung des Änderungsverfahrens. Details können auch noch im weiteren Verlauf des Änderungsverfahrens festgelegt werden. Hierbei verweist er besonders auf die Eigentumsrechte des City-Club-Hotels. Weiterhin äußert Herr Niehues Bedenken in Bezug auf den Nachweis der Stellplätze und bittet darum, die mögliche Nutzung der Tiefgarage zu prüfen.

 

Herr Grawe signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion. Er gibt zu bedenken, dass es sich bei dem Kalkrücken um ein sehr schützenswertes Naturdenkmal handelt, und bittet dies bei der Planung der Terrasse zu berücksichtigen.

 

Herr Niehoff befürwortet die Planungen und wird dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 


 

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:  durch die nördliche Grenze des Flurstücks 783, Flur 170, Gemarkung Rheine Stadt,

im Osten:    durch die östliche Grenze der Flurstücke 783 und 671 Flur 170, Gemarkung Rheine Stadt,

im Süden:    durch die nördliche Seite der Straße „Timmermanufer“,

im Westen:  durch die westliche Grenze der Flurstücke 1055 und 1126, durch eine geradlinige Verlängerung der westlichen Grenze des Flurstücks 1126 in südlicher Richtung bis zur nördlichen Seite der Straße „Timmermanufer“.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich - falls nicht separat aufgeführt - in der Flur 169, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im (Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig