Sitzung: 26.11.2009 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 474/09
Herr Hagemeier erklärt die Zustimmung der CDU-Fraktion zum Beschlussvorschlag. Er verweist auf die Tatsache, dass die Straßenausbaukosten im Verlauf der Straße in unterschiedlicher Höhe berechnet wurden und bittet um Erklärungen zu den Abwägungsentscheidungen. Seitens der Verwaltung sollten aus seiner Sicht solche Unterschiede vermieden werden.
Auf Bitte durch Herrn Brauer werden seitens der Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt ausführliche Informationen zum Thema „Erschließungsrecht“ zugesagt.
Beschluss:
Zu
I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den eingegangenen Anregungen
und Bedenken
Beschlussvorschläge siehe Begründung
Zu
II: Festlegung der Herstellungsmerkmale
Der Bauausschuss beschließt nachfolgende
Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten“ 2.
Bauabschnitt:
An den Kleingärten 2. Bauabschnitt (Verkehrsberuhigter
Bereich)
Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter
Bereich vorgesehen.
a)
Befahrbarer Bereich:
è Pflasterung eines niveaugleichen
Verkehrsberuhigten Bereiches
innerhalb der
vorgegebenen Straßenparzelle , bestehend aus einer
6,0 m breiten
Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrechteck-
pflaster, d= 8 cm,
mit Unterbau, Bauklase V
b)
Parken:
è Plasterung von 2,0 m breiten Parkständen in
Betonsteinpflaster
anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau
c)
Begrünung:
è Anlegung von Grünbeeten mit
Straßenbaumbepflanzung und
Unterpflanzung
zur Verschwenkung der Mischfläche und am
Beginn/Ende
des Vekehrsberuhigten Bereiches
d)
Entwässerung:
è Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen
in 30 cm breiten
Entwässerungsrinnen
mit Anschluß an den vorh. Regenwasser-
kanal
e)
Straßenbeleuchtung:
è elektrische Straßenbeleuchtung,
Rautenleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt,
mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m
An den Kleingärten 2. Bauabschnitt (Geh-/
und Radweg)
a) Geh-/
und Radweg:
è Pflasterung einer Geh-/ und
Radwegeverbindung innerhalb
der vorgegebenen Parzelle ,
bestehend aus einer 2,0 m breiten
Fläche aus rotem,
wasserdurchlässigem Betonrechteckpflaster,
d= 8 cm, mit Unterbau
b) Beleuchtung:
è elektrische Straßenbeleuchtung,
Rautenleuchte LSS 151-2, 2x
11 Watt, mit einer
Lichtpunkthöhe von 4,0 m
Der Bauausschuss empfiehlt
dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf
Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die
Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten 2.
Bauabschnitt“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am
Hilgenfeld - Ost“.
S a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten 2. Bauabschnitt“ der Stadt Rheine
vom ___________________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV.NRW S.380), hat der Rat der Stadt
Rheine durch Beschluss vom ______________ folgende Satzung über die
Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „An den Kleingärten 2.
Bauabschnitt“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am
Hilgenfeld - Ost“ erlassen.
Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt
Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in
der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und
Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und
Herstellungsmerkmale aufweist:
An
den Kleingärten, 2. Bauabschnitt (Verkehrsberuhigter Bereich)
1. Mischfläche
bestehend aus
a)
niveaugleicher
Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer
Decke aus
Betonsteinpflaster
b)
Parkstände
mit Unterbau und einer Decke aus Betonsteinpflas-
ter
c) Grünbeete mit
Baumbepflanzung und Unterpflanzung
2. Straßenentwässerung
mit Anschluss an die Kanalisation
3. Betriebsfertige
elektrische Straßenbeleuchtung
An
den Kleingärten, 2. Bauabschnitt (Geh-/ und Radweg)
1. Fläche
bestehend aus einer Geh-/ und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus
wasserdurchlässigem Betonsteinpflaster
2. Betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
Abstimmungsergebnis: einstimmig