Beratungsergebnis: geändert beschlossen

1:35:00

 

Herr Kohnen erklärt sich für befangen und verlässt den Beratungstisch.

 

Herr Schöpper erläutert die Vorlage und führt aus, dass die Zentralrendantur die Genehmigung für den vorzeitigen Baubeginn beantragt habe. Bislang wurde der vorzeitige Baubeginn abgelehnt, weil das Landesjugendamt einem vorzeitigen Baubeginn nur dann zustimmen würde, wenn die geplante Maßnahme dem Grunde nach auch förderfähig wäre. Die Förderfähigkeit wurde bislang in Abrede gestellt, weil Gewährleistungsansprüche ungeprüft waren und der Nachweis einer regelmäßigen Instandhaltung nicht geführt werden konnte.

 

Für den Fall, dass die neue baufachliche Stellungnahme eine grundsätzliche Förderbarkeit der Maßnahme zuließe, könne der LWL dem vorzeitigen Baubeginn zustimmen mit der Maßgabe, dass daraus kein Anspruch auf Mittelbereitstellung im Jahr 2010 hergeleitet werden könne.

 

Sollte das Landesjugendamt dem vorzeitigen Baubeginn zustimmen, wäre unter Berücksichtigung der Allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Rheine auch für die beantragten kommunalen Mittel eine Entscheidung für den vorzeitigen Baubeginn herbeizuführen. Die Entscheidung träfe nach den AZR der HFA der Stadt Rheine auf Empfehlung des zuständigen Fachausschusses.

 

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem HFA, dem vorzeitigen Baubeginn unter der Bedingung zuzustimmen, dass das Landesjugendamt dem vorzeitigen Baubeginn ebenfalls vorher zustimmt.

 

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt in Rheine zur teilweisen Sanierung des Kindergartens „Haus der Kinder St. Martin“, Osningstraße 136 einen städt. Zuschuss in Höhe von 25 % der anerkennungsfähigen Kosten zu gewähren. Die Zuschussgewährung steht unter dem Vorbehalt, dass das Landesjugendamt Westfalen Lippe sich an den Sanierungskosten mit 50 % der anerkennungsfähigen Kosten beteiligt. Die anerkennungsfähigen Kosten betragen vorbehaltlich der Prüfung durch das Landesjugendamt 36.805,88 €. Danach beträgt der städt. Zuschuss 9.201,00 €.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem HFA, dem vorzeitigen Baubeginn unter der Bedingung zuzustimmen, dass das Landesjugendamt dem vorzeitigen Baubeginn ebenfalls vorher zustimmt.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Herr Kohnen kehrt an den Beratungstisch zurück.