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Frau Dr. Kordfelder macht anhand der Vorlage deutlich, dass die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise mit ihren Auswirkungen in Rheine angekommen sei. Das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes sei nun in weiterer Entfernung als denn je gerückt. Derzeit bestünde sogar die Gefahr, dass die Stadt Rheine ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen muss.

 

Frau Dr. Kordfelder macht deutlich, dass die vorliegende Situation nicht durch hausgemachte Probleme geschaffen wurde. In der heutigen Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten im Kreis Steinfurt sei deutlich gemacht worden, dass sich die gleiche Situation im Kreishaushalt widerspiegelt. Bei der Einbringung des Kreishaushaltes vor wenigen Tagen sei von einer Kreisumlage von 35,7 Prozent ausgegangen. Heute sei eine weitere Erhöhung von 0,3 Prozent angekündigt worden, die in der vorliegenden Vorlage noch nicht berücksichtigt werden konnte. Zusätzliche neue Belastungen insbesondere im Bereich des Sozialgesetzbuches führten zu solchen Verschiebungen. Weitere zusätzliche Aufgaben die über Bund und Land auf den Kommunen zukämen, ohne dass gleichzeitig im Sinne des Konnexitätsprinzipes das Geld in den Kommunen fließe, würde die Schere zwischen den Einnahmen und Ausgaben immer größer machen. Dazu kämen auf dem kommunalen Bereich die verminderten Gewerbesteuereinnahmen.

 

Bei der Entwicklung der Vorlage waren folgende Zielsetzungen ganz wesentlich. Die Verwaltung sei davon ausgegangen, dass es keine Veränderungen zu den augenblicklichen geltenden Hebesätze für die Realsteuern geben solle. Die Budgetausweitungen im Ergebnisplan seien nur bei unabweisbarem Bedarf überhaupt in den Blick zu nehmen. Langfristiges Ziel sei der Abbau der Verschuldung. Kurzfristig solle keine Nettoneuverschuldung erfolgen. Die Verwaltung bestrebe keine Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, damit der Rat weiter autonom auch in den nächsten Jahren handlungsfähig sei. Ob und inwieweit dies gelingen werde, könne heute noch niemand wissen.

 

Herr Lütkemeier bezieht sich auf die vorliegende Kalkulation der Ertragsseite insbesondere auf der Seite der Steuererträge und der allgemeinen Zuweisungen sowie Schlüsselzuweisungen. Er könne nicht ausschließen, dass es in der weiteren Folge bis zur Haushaltseinbringung noch zu Veränderungen kommen müsse. Die Vorlage diene dazu, deutlich zu machen, wo es unter den Zielvorgaben die Frau Dr. Kordfelder soeben beschieben habe, durchaus Veränderungen im Haushalt gebe und es leider auch geben müsse.

 

Herr Niehues teilt mit, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Gleichzeitig macht er deutlich, dass dieser Beschluss lediglich Eckpunkte festhalte. Im Verlauf der nächsten Monate werde man in die Haushaltsplanberatung eintreten und durchaus Änderungen vornehmen müssen.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss legt für die Aufstellung der Ergebnis- und Investitionsplanung 2010 – 2013 folgendes fest:

 

  1. Für die Realsteuern gelten folgende Hebesätze:

Grundsteuer A     =             192 v.H.

Grundsteuer B     =             401 v.H.

Gewerbesteuer    =             403 v.H

 

  1. Die Positionen des Ergebnisplanes des Bereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen werden entsprechend der beigefügten Anlage 1 zur Kenntnis genommen.

 

  1. Die Gesamtpersonalaufwendungen werden für 2010 auf 26,259 Mio. € festgesetzt.

 

  1. Im Ergebnisplan werden die Budgets der Fach- und Sonderbereiche entsprechend der in der Anlage 1 dargestellten Budgetübersicht als Obergrenze für die Budgetplanung festgelegt (vorbehaltlich der Änderungen durch Vermögenszu- und –abgänge bei bilanziellen Abschreibungen und Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten).

 

  1. Der Investitionsplan ist so auszugestalten, dass die Netto-Neuverschuldung folgende Beträge nicht übersteigt:

2010 =

0 T€

2011 =

734 T€

2012 =

377 T€

2013 =

0 T€

In diesem Rahmen sind die Maßnahmen und Projekte insbesondere unter den Zielsetzungen des Integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (EHK) zu planen.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig