I/A/2333

 

Herr Dr. Janning erläutert die Vorlage und informiert die Mitglieder des Rates, dass er kurz vor Sitzungsbeginn ein abschließendes Telefongespräch mit Herrn Bert, dem Expansionsleiter der Rossmann Gruppe, geführt habe. Herr Bert habe bestätigt, dass die Rossmann-Filiale in der Emsstraße auf jeden Fall fortgeführt werde. Der gegenwärtige Mietvertrag, der noch 7 Jahre laufe, werde voll erfüllt. Darüber hinaus habe die Firma noch Optionsrechte auf Verlängerung des Vertrages. Aus heutiger Sicht stehe der Ausübung dieser Optionsrechte nichts entgegen.

 

Außerdem habe Herr Bert in dem Telefonat klargestellt, dass die neuen Filialen der Rossmann-Gruppe mindestens 400 m² Verkaufsfläche haben müssten. Favorisiert würden Ladenlokale mit Verkaufsflächen von 450 bis 750 m². Die hier im eec vorgesehene Größe von 350 m² sei die absolute Ausnahme. Eine geringere Verkaufsfläche werde die Firma Rossmann nicht akzeptieren.

 

Für die SPD-Fraktion verliest Herr Löcken den der Niederschrift als Anlage 3 beigefügten Vermerk und macht deutlich, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimme.

 

Herr Niehues geht ausführlich auf die Entwicklung des eec und die Vorgeschichte der Vorlage ein. Er teilt mit, dass die CDU-Fraktion grundsätzlich dieser Tischvorlage zustimmen könne. Es müssten jedoch noch zwei Probleme gelöst werden. Zum einen müsse ein schriftlicher Nachweis erbracht werden, dass auch bei der Errichtung des geplanten Rossmann Marktes im eec die Filiale in der Emsstraße weitergeführt werde. Derzeit bestünde lediglich eine mündliche Information von Herrn Dr. Janning. Diese Aussage solle schriftlich durch die Rossmann-Gruppe bestätigt werden.

 

Herr Niehues bedauert, dass erst in der heutigen Sitzung die Information über den Dauermietvertrag gegeben worden sei. Diese Mitteilung hätte früher von der Verwaltung kommen müssen. Dieser Bringedienst sei seitens der Verwaltung nicht bzw. viel zu spät erbracht worden.

 

Herr Niehues bezieht sich sodann auf die Vorlage 372/06 die im Stadtentwicklungsausschuss beraten wurde. Er teilt hierzu mit, dass in der Sommerphase über eine Fläche von 350 m² diskutiert worden sei. Diese Größe habe er damals bereits für zu hoch gehalten. Die Verwaltung habe seinerzeit das Vorhaben über eine Befreiung genehmigen wollen. Dafür hätte dann die Verwaltung auch die Verantwortung übernehmen müssen. Dann seien die Baupläne geändert worden. In der o. g. Vorlage sei die Verkaufsfläche nunmehr mit 390 m² angegeben worden. Eine Erläuterung hierzu habe es in der Vorlage nicht gegeben. Auch dies sei eine Bringschuld der Verwaltung gewesen, die nicht erfüllt worden sei.

 

Die CDU sei nicht gegen die Ansiedlung eines zusätzlichen Rossmann-Fachmarktes. Seiner Fraktion gehe es aber primär darum, hierdurch die östliche Innenstadt im Bereich der Emsstraße zu stärken. Hierfür komme insbesondere der Standort des Bülthof-Zentrums in Betracht.

 

Die Argumentation, dass der geplante Drogerie-Fachmarkt im eec ein Frequenzbringer sei, der die Anbindung des eec an die Innenstadt gewährleiste und deren Entwicklung fördere, könne er nicht nachvollziehen. Die Zielsetzung, die „Kofferraumkunden“ des eec für die Innenstadt zu gewinnen, sei aus seiner Sicht eine Art „Lebenslüge“. Das eec liege außerhalb der eigentlichen Innenstadt; der Bebauungsplan, der jetzt für das Rossmann-Vorhaben im eec geändert werden solle, sei erst nach langen Diskussionen beschlossen worden.

 

Obwohl es in der Sache keine neuen Details gebe, sei die CDU in der gestrigen Fraktionssitzung übereingekommen, über die Vorlage unter drei Voraussetzungen heute zu entscheiden:

 

Erstens müsse die Planung zur Dachkonstruktion für das geplante Parkgebäude von der anstehenden Planänderung für die Fachmarktansiedlung vollständig abgekoppelt werden. Diese Voraussetzung werde durch die Tischvorlage erfüllt.

 

Der zweite Punkt sei die Sicherstellung des Rossmann-Standortes an der Emsstraße in der westlichen Innenstadt. Diese scheine nach der Information von Herrn Dr. Janning gegeben zu sein. Man erwarte aber noch eine schriftliche Erklärung der Firma Rossmann, bevor der Entwurf für die Bebauungsplanänderung offen gelegt werde.

 

Drittens hätte die CDU-Fraktion die Verkaufsfläche auf maximal 300 m² begrenzen wollen. Da die Firma Rossmann das Projekt aber nur mit mindestens 350 m² Verkaufsfläche durchführen wolle, verzichte die CDU-Fraktion auf diesen dritten Punkt. Die CDU-Fraktion hätte wegen dieses Punktes den Tagesordnungspunkt absetzen können, dieses jedoch nicht getan. Dies sei ein Beweis für die Flexibilität und Kompromissfähigkeit der CDU-Fraktion.

 

Diese werde den Änderungsbeschluss und den Beteiligungsbeschluss mittragen. Dabei gehe sie aber davon aus, dass eingehende Einwände nicht von der Verwaltung einfach weggewägt würden, sondern dass hierüber Ausschuss und Rat beraten und befinden würden. Insofern behalte sich die CDU-Fraktion eine endgültige Entscheidung über die Planänderung erst nach Auswertung der eingehenden Stellungnahmen vor.

 

Herr Dr. Janning geht ebenfalls auf die Vorgeschichte des eec ein und erklärt, dass das eec sehr wohl zur östlichen Innenstadt gehöre. Er verweist auf das im November 2005 einstimmig vom Rat beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept , wonach das eec zwar nicht im Hauptgeschäftszentrum, wohl aber in dem angrenzenden Ergänzungsbereich liege und damit dem zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt zuzuordnen sei. Die Forderung einer besseren Verbindung zwischen eec und Emsstraße sei von allen eingeschalteten Gutachtern gefordert worden. Durch die anstehende Planänderung werde auch das Grundkonzept der differenzierten Sondergebietsfestsetzung für das eec nicht tangiert. Die Gesamtverkaufsfläche werde nicht erhöht. Es gehe lediglich darum, die Grenze von 150 m² für die Läden in der Mall speziell für die Ansiedlung des Rossmann-Fachmarktes auf 350 m² zu erhöhen. Dieser Fachmarkt solle als Frequenzbringer fungieren und eec-Kunden veranlassen, mehr als bisher den Südbereich der Mall mit dem Ausgang zum Hauptgeschäftszentrum der Stadt aufzusuchen. Insoweit werde mit dem Vorhaben ein erster Trittstein für die Verbesserung der Verbindung zwischen eec und Emsstraße getan. Die Bebauungsplanänderung sei primär notwendig geworden, um einen entsprechenden Anbau in diesem Bereich zu ermöglichen und einen Direktdurchgang in Richtung Bültstiege und Emsstraße zu gewährleisten.

 

Dass die Firma Rossmann ihre Filiale an der Emsstraße auf jeden Fall halten wolle, habe er bereits auf Wunsch dieser Firma in der Stadtentwicklungsausschusssitzung am 14. Juni klargestellt. Dies sei auch in der Niederschrift nachzulesen. Wenn die CDU-Fraktion zusätzlich eine schriftliche Zusicherung der Firma erwarte, hätte sie dies der Verwaltung vor der Ausschusssitzung am 30. August 2006 mitteilen können. Auch andere Punkte hätten bei vorheriger Kommunikation mit der Verwaltung ohne weiteres bis zu der Ausschusssitzung geklärt werden können.

 

Dass die Verwaltung eingehende Einwendungen gegen die Planänderung dem Stadtentwicklungsausschuss am 25. Oktober zur Beratung vorlegen werde, sei selbstverständlich. Derartige Abwägungsentscheidungen habe man noch niemals als Geschäft der laufenden Verwaltung betrachtet.

 

Nach einer längeren Diskussion an der sich Herr Thum, Herrn Ortel, Herr Holtel, Herr Dewenter, Herr Dr. Kratzsch, Herr Niehues und Herr Dr. Janning beteiligen, lässt Frau Dr. Kordfelder über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen. Zum Punkt 3, Offenlegungsbeschluss, der Vorlage wird der Beschluss wie folgt ergänzt:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 220, Kennwort: „Ems-Einkaufszentrum“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist, sobald die Erklärung von Rossmann zur Beibehaltung des Standortes Emsstraße in schriftlicher Form vorliegt.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Sollten während der Auslegungsfrist Stellungnahmen eingehen, werden diese wie auch sonst üblich nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung betrachtet, sondern selbstverständlich dem Ausschuss und dem Rat vorgelegt, so Frau Dr. Kordfelder abschließend.


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 den Bebauungsplan Nr. 220, Kennwort: "Ems-Einkaufszentrum", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern und zu ergänzen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:           durch die südliche Grenze der Flurstücke 739 (Flur 161), 781 (Flur 161), 757 (Flur 161), 758 (Flur 161), 780 (Flur 161) und 693 (Flur 161), von einer geradlinigen Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 693 (Flur 161) in westlicher Richtung bis zur westlichen Grenze des Flurstücks 841 (Flur 161, Straße „Kreyenesch“), durch die westliche Grenze des Flurstücks 841 (Flur 161), durch die östliche Grenze des Flurstücks 696, durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1117;

 

  Im Westen:           durch die westliche Grenze der Flurstücke 1117, 1118, 949 und 11;

 

      Im Süden:             durch die südliche Grenze des Flurstücks 11, durch die westliche Grenze der Flurstücke 1053,  1055 und 1126, durch die südliche Grenze des Flurstücks 1126, durch die östliche Grenze der Flurstücke 1126 und 1055, durch die südliche und östliche Grenze des Flurstücks 696, durch die Verlängerung der südlichen Grenze des Flurstücks 800 in östlicher Richtung bis zur östlichen Grenze der Lingener Straße;

 

Im Osten:             durch die östliche Grenze der Lingener Straße von der Verlängerung der südlichen Grenze der Flurstücke 799 und 800 bis zur Verlängerung der Nordseite der Schotthockstraße in östlicher Richtung, von der Nordseite der Schotthockstraße und deren Verlängerung in östlicher Richtung, von der Ostseite der Schotthockstraße, von der südlichen Grenze des Flurstücks 805, von der Westseite der Lingener Straße zwischen der südlichen Grenze des Flurstücks 805 und der südlichen Grenze des Flurstücks 739 (Flur 161).

 

Sämtliche Flurstücksangaben beziehen sich – sofern nicht anders angegeben – auf die Flur 169. Alle Flurstücke liegen in der Gemarkung Rheine Stadt. Der Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Durch diese Änderung und Ergänzung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.

Zudem wird die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, nicht vorbereitet oder begründet. Außerdem bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und europäische Vogelschutzgebiete).

 

Da die o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, wird in diesem vereinfachten Verfahren (§ 13 BauGB) von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) abgesehen.

Zudem wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Einholung von Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

III.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 220, Kennwort: „Ems-Einkaufszentrum“, der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen ist, sobald die Erklärung von Rossmann zur Beibehaltung des Standortes Emsstraße in schriftlicher Form vorliegt.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig