Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, Bau- und Mobilitätsausschuss

Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 I/B/1780

 

Im weiteren Verlauf erläutert Herr Hamerla an Hand von Computerzeichnungen die Planungsvorstellungen für den vierten Quadranten und Rheine „R“. Hierbei handele es sich um ein schwieriges, kampfmittelbelastetes Gebiet. Nach Einschätzung von Gutachtern sei die Belastung jedoch in regelbarem Bereich.

 

Herr Löcken fragt nach, wer für die Beseitigung der Kampfmittel zuständig sei, die nach der Grundstücksübergabe gefunden würden.

 

Herr Lennertz von der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft antwortet, dass die Bahn über Rückstellungen für die Beseitigung von Kampfmitteln auf Bahngeländen, verfüge. Nur hierfür komme die Bahn auch im Nachhinein auf. Für weitere bodenbelastende Funde sei der Erwerber zuständig. Sowohl im vierten Quadranten, wie auch in Rheine „R“ erwarte man jedoch keine spektakulären Funde mehr.

 

Herr Niehues weist darauf hin, dass im Bahnbereich keinerlei Flächen für das Dienstleistungsgewerbe bestehen würden. Daher sehe er in der Kombination Rheine „R“ und dem 4 Quadranten eine Chance für die Wertsteigerung der Lindenstraße.

 

Herr Niehues fragt nach, wie mit dem Bahnsozialgelände an der Lindenstraße verfahren werden solle.

 

Herr Willems schließt sich der Frage von Herrn Niehues an und erkundigt sich wie weit die Planungen in dem Bereich seien.

 

Herr Schröer antwortet, dass für das Gelände noch keine konkreten Planungen bestünden.

 

Herr Hamerla ergänzt, dass man bei den Planungen sehr auf Qualität bedacht sei. Die Stadt könne das Gelände nur dann erwerben, wenn alle Schwachstellen bekannt seien. Im Förderantrag seien 540.000 € für die Altlastenbeseitigung angegeben. Alles was über Z 2 liege würde von der Bahn beseitigt werden. Alles was kleiner, gleich Z 2 sei, bedeutet keine unmittelbare Gefahr und müsse vom Erwerber übernommen werden. Die Kampfmittelbeseitigung sei im vierten Quadranten ein gewisses Problem. Daher müssten alle erkennbaren Risiken vor dem Kauf bekannt sein. Das vorgesehene Gelände habe für den jetzigen Eigentümer nur noch einen Grundstückswert. Daher gehe er davon aus, dass das Grundstück günstig zu erwerben sei.

 

Herr Hagemeier fragt nach, welche Nutzung dem im Plan rot markierten Kopffeld zugedacht sei. Ihm sei wichtig, dass dort nicht nur Büroflächen entstünden, sondern auch eine andere Nutzung möglich sei.

 

Herr Hamerla betont, dass es für das Gebiet wichtig sei, vielfältige Nutzungskonzepte zu verfolgen, besonders solche Nutzungen, die möglichst Besucher anziehen würden, wie z. B. Gastronomie.

 

Herr Hamerla beschreibt detaliert das Entwicklungskonzept für Rheine „R“.

 

Er bedauert, dass der NABU-Kreisverband Steinfurt sich an den Vorabstimmungen zu den Planungen für Rheine-R nicht beteiligt habe und nunmehr überraschend den Planentwurf abgelehnt habe. Wenn der NABU bei dieser Ablehnung bleibe, sei u. U. das in Aussicht genommene Zielabweichungsverfahren auf der Ebene des Regionalplanes gefährdet. Er habe kein Verständnis dafür, dass der NABU ohne Angaben von Gründen nicht an dem großen Erörterungstermin im Juni teilgenommen habe und nunmehr kurz vor dem Abschluss der regionalplanerischen Abklärung seine Zustimmung verweigere.

 

Herr Dr. Janning erläutert den Inhalt der von Herrn Kuhnen und Herrn Grenzhäuser verfassten Stellungnahme des Kreisverbandes Steinfurt vom 18. September 2006 (Anlage).

 

Herr Dr. Janning setzt sich sodann kritisch mit den Argumenten des NABU auseinander. Der Bereich Rheine-R sei kein unbelasteter Freiraum und erst recht kein Naturschutzgebiet, sondern eine planfestgestellte Verkehrsfläche, die bereits seit Jahrzehnten die Bereiche Emsaue und Waldhügel trenne und die jederzeit ohne weiteres wieder für Bahnzwecke genutzt werden dürfe. Bei der anstehenden Gewerbegebietsplanung gehe es also um die Wiedernutzung einer Verkehrsbrache und nicht um die Inanspruchnahme von Freiraumflächen.

 

Entgegen der Einschätzung des NABU bestehe gerade für den südlichen Stadtbereich von Rheine ein nachweisbarer Bedarf nach gewerblichen Bauflächen. Die im Bereich Rheine-R vorgesehenen Gewerbeflächen würden kurz- bis mittelfristig durchaus benötigt. Weil die Stadt im Flächenverhältnis von 1:1 auf im Regionalplan und im Flächennutzungsplan ausgewiesene gewerbliche Bauflächen verzichte, die heute noch faktisch Freiraum seien, würden mit der anstehenden Planung überhaupt keine zusätzlichen gewerblichen Bauflächen ausgewiesen.

 

Es sei zudem gerade aus ökologischer Sicht sinnvoll, die Brachflächen des ehemaligen Rangierbahnhofes gewerblich zu nutzen, statt im Freiraum gelegene Flächen für Gewerbezwecke in Anspruch zu nehmen. Alle beteiligten Umweltbehörden und auch die LÖBF hätten die Wiedernutzung dieser Brachfläche ausdrücklich begrüßt und auch den beabsichtigten Flächentausch gut geheißen.

 

Hinzu komme, dass der südliche Teil von Rheine-R, der ökologisch besonders wertvoll sei, als Naturschutzgebiet vorgesehen sei, das auch der Vernetzung zwischen Emsaue und Waldhügel dienen solle. Es sei illusorisch, dass die Bahngesellschaften als Flächeneigentümer das gesamte Areal von Rheine-R für die Entwicklung eines Naturschutzgebietes hergeben, aufbereiten und pflegen würden. Wenn aber das Gelände ungenutzt liegen bleibe, würde es weiter verbuschen und den meisten der dort entdeckten seltenen Pflanzenarten keine Chance mehr lassen.

 

Wenn der NABU-Kreisverband gleichwohl bei seiner ablehnenden Stellungnahme bleibe, werde wahrscheinlich ein förmliches Verfahren zur Änderung des Regionalplanes notwendig. Dieses Änderungsverfahren werde zu unnötigen Verzögerungen und Aufwendungen führen. Da das Projekt aber auch unter ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll sei, werde der NABU das Vorhaben aber wohl kaum verhindern können. Vor diesem Hintergrund müsse sich der NABU-Kreisverband überlegen, ob ein weiteres Nein verantwortlich oder vielleicht sogar rechtsmissbräuchlich sei.

 

Er, Dr. Janning, habe heute mit Herrn Grenzheuser ein längeres Telefongespräch geführt, in dem er das Vorhaben erläutert, sich mit den Argumenten des NABU auseinandergesetzt und auf die verfahrensmäßigen Konsequenzen einer Ablehnung hingewiesen habe. Das Gespräch sei sehr sachlich und vom Tonfall her durchaus freundlich gewesen. Es seien weitere Gespräche über das Projekt in Aussicht genommen worden. Deshalb hoffe er, dass es gelingen könne, den NABU-Kreisverband davon zu überzeugen, dass das Projekt gerade auch aus ökologischer Sicht sinnvoll sei und dass ein Verzögern oder Blockieren dieses Vorhabens dem Anliegen des Naturschutzes sogar schaden könne.

 

Herr Dewenter bedauert das Ablehnungsschreiben des NABU-Kreisverbandes. Da die Umweltfachbehörden und andere überörtliche Institutionen keine Bedenken hätten, sondern dem Projekt ausdrücklich zustimmen würden, sei die Haltung des NABU nicht nachvollziehbar. Er hoffe, dass der NABU seine Haltung noch einmal überdenken und das Vorhaben nicht unnötig belasten und verzögern werde.

 

Herr Löcken ergänzt, dass die Pflanzen, die sich auf dem brachliegenden Gelände entwickelt hätten und auf der roten Liste stünden, sowieso durch die Ausweitung der Birken und andere Gehölze, mit der Zeit verschwinden würden. Der Erwerb und die Neugestaltung der Flächen Rheine „R“ seien eine einmalige Chance für Rheine. Das müssten auch die örtlichen NABU-Vertreter erkennen. Mit dieser Entwicklung eines Gewerbegebietes würden neue Arbeitsplätze möglich gemacht.

 

Herr Löcken bittet Herrn Hamerla sodann, einen kurzen Finanzierungsüberblick zu geben und darzulegen, was aus Landesmitteln finanziert werde und welche Kosten noch auf die Stadt Rheine zu kommen würden und welche Zahlungsmodalitäten mit der Bahn vereinbart werden könnten. Ebenso wünsche er eine Kostengegenüberstellung, wie die Entwicklungskosten bei den Bahnflächen und wie bei den übrigen städtischen Gewerbeflächen aussähen. Weiterhin sei zu klären, wer die Vermarktung der neuen Gewerbeflächen übernehmen solle, ob die Flächen von der EWG vermarktet werden könnten, oder eine eigene Gesellschaft gegründet werden müsse?

 

Herr Hamerla bittet für die Beantwortung dieser Fragen noch um etwas Geduld. Zum jetzigen Zeitpunkt könne er nur Kostenschätzungen abgeben. Bis Ende 2006 könne er den Mitgliedern beider Ausschüsse jedoch verlässliches Zahlenmaterial vorlegen.

 

Herr Schröer stellt klar, dass bei der vorliegenden Schätzung der Erschließungskosten nur der Straßenbau berücksichtigt werde, nicht aber der Kanalbau. Bei der Kanalisation handele es sich bekanntlich um eine kostenrechnende Einrichtung, die nicht förderfähig sei.

 

Herr Winnemöller schließt sich den Fragen von Herrn Löcken an und fragt ergänzend, ob sich der Kreis beim Bau der Verbindungsstraßen beteiligen würde. Er fragt weiter nach, wie die Planungen für den Lokschuppen und den übrigen südlichen Bereich aussähen und was für die Drehscheibe geplant sei.

 

Herr Kohnen hält es für ein vernünftig, erst noch abzuwarten, bis exaktes Zahlenmaterial vorliege, damit solide Haushaltsentscheidungen getroffen werden könnten.

 

Herr Reiske begrüßt die vorgestellten Planungsentwürfe. Er halte das Schreiben des örtlichen NABU für einen nicht zu Ende überlegten Schnellschuss.

 

Herr Dr. Janning weist darauf hin, dass eine Entwicklung und Vermarktung der Flächen durch die EWG mit der derzeitigen Personalausstattung nicht möglich sei. Um diese Aufgabe übernehmen zu können, müsse die Personaldecke der EWG aufgestockt werden. Die damit zusammenhängenden Fragen könnten nicht so kurzfristig geklärt werden.

 

Weiterhin führt er aus, dass es sich bei der Entscheidung, die der Rat am 07.11. zu treffen habe, um eine grundsätzliche Richtungsentscheidung gehe. Würden im weiteren Planungsverlauf Probleme auftreten, die heute nicht vorauszusehen seien, könne das Projekt jederzeit abgebrochen werden. Es gehe jetzt lediglich um die Wahrung einer einmaligen und wohl auch letztmaligen Chance, kostengünstig ein Gewerbegebiet zu entwickeln und gleichzeitig durch die Wiedernutzung der Bahnstrecke den Freiraum zu schonen.

 

Herr Hamerla ergänzt, wenn die Kostenschätzungen für die Entwicklung gerwerblicher Flächen bestätigt werden können, würde man bei einem Quadratmeterpreis von 9,40 €/m² liegen.

 

Herr Dewenter bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen von Herrn Hamerla und Herrn Brune und bittet um Abstimmtung der TOP 1,2 und 4

 


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ und der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Sachstandsbericht und die überarbeitete Strukturplanung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, das oben genannte Projekt durchzuführen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig