Sitzung: 21.09.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, Bau- und Mobilitätsausschuss
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 400/06
I/B/1780
Im weiteren Verlauf erläutert Herr Hamerla an Hand von
Computerzeichnungen die Planungsvorstellungen für den vierten Quadranten und
Rheine „R“. Hierbei handele es sich um ein schwieriges, kampfmittelbelastetes
Gebiet. Nach Einschätzung von Gutachtern sei die Belastung jedoch in regelbarem
Bereich.
Herr Löcken fragt nach, wer für die Beseitigung der Kampfmittel zuständig
sei, die nach der Grundstücksübergabe gefunden würden.
Herr Lennertz von der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft antwortet,
dass die Bahn über Rückstellungen für die Beseitigung von Kampfmitteln auf
Bahngeländen, verfüge. Nur hierfür komme die Bahn auch im Nachhinein auf. Für
weitere bodenbelastende Funde sei der Erwerber zuständig. Sowohl im vierten
Quadranten, wie auch in Rheine „R“ erwarte man jedoch keine spektakulären Funde
mehr.
Herr Niehues weist darauf hin, dass im Bahnbereich keinerlei Flächen
für das Dienstleistungsgewerbe bestehen würden. Daher sehe er in der
Kombination Rheine „R“ und dem 4 Quadranten eine Chance für die Wertsteigerung
der Lindenstraße.
Herr Niehues fragt nach, wie mit dem Bahnsozialgelände an der
Lindenstraße verfahren werden solle.
Herr Willems schließt sich der Frage von Herrn Niehues an und
erkundigt sich wie weit die Planungen in dem Bereich seien.
Herr Schröer antwortet, dass für das Gelände noch keine konkreten
Planungen bestünden.
Herr Hamerla ergänzt, dass man bei den Planungen sehr auf Qualität
bedacht sei. Die Stadt könne das Gelände nur dann erwerben, wenn alle
Schwachstellen bekannt seien. Im Förderantrag seien 540.000 € für die
Altlastenbeseitigung angegeben. Alles was über Z 2 liege würde von der Bahn
beseitigt werden. Alles was kleiner, gleich Z 2 sei, bedeutet keine
unmittelbare Gefahr und müsse vom Erwerber übernommen werden. Die
Kampfmittelbeseitigung sei im vierten Quadranten ein gewisses Problem. Daher
müssten alle erkennbaren Risiken vor dem Kauf bekannt sein. Das vorgesehene
Gelände habe für den jetzigen Eigentümer nur noch einen Grundstückswert. Daher
gehe er davon aus, dass das Grundstück günstig zu erwerben sei.
Herr Hagemeier fragt nach, welche Nutzung dem im Plan rot markierten
Kopffeld zugedacht sei. Ihm sei wichtig, dass dort nicht nur Büroflächen
entstünden, sondern auch eine andere Nutzung möglich sei.
Herr Hamerla betont, dass es für das Gebiet wichtig sei, vielfältige
Nutzungskonzepte zu verfolgen, besonders solche Nutzungen, die möglichst
Besucher anziehen würden, wie z. B. Gastronomie.
Herr Hamerla beschreibt detaliert das Entwicklungskonzept für Rheine „R“.
Er bedauert, dass der NABU-Kreisverband Steinfurt
sich an den Vorabstimmungen zu den Planungen für Rheine-R nicht beteiligt habe
und nunmehr überraschend den Planentwurf abgelehnt habe. Wenn der NABU bei
dieser Ablehnung bleibe, sei u. U. das in Aussicht genommene
Zielabweichungsverfahren auf der Ebene des Regionalplanes gefährdet. Er habe
kein Verständnis dafür, dass der NABU ohne Angaben von Gründen nicht an dem
großen Erörterungstermin im Juni teilgenommen habe und nunmehr kurz vor dem
Abschluss der regionalplanerischen Abklärung seine Zustimmung verweigere.
Herr Dr. Janning erläutert den Inhalt der von
Herrn Kuhnen und Herrn Grenzhäuser verfassten Stellungnahme des Kreisverbandes
Steinfurt vom 18. September 2006 (Anlage).
Herr Dr. Janning setzt sich sodann kritisch mit
den Argumenten des NABU auseinander. Der Bereich Rheine-R sei kein unbelasteter
Freiraum und erst recht kein Naturschutzgebiet, sondern eine planfestgestellte
Verkehrsfläche, die bereits seit Jahrzehnten die Bereiche Emsaue und Waldhügel
trenne und die jederzeit ohne weiteres wieder für Bahnzwecke genutzt werden
dürfe. Bei der anstehenden Gewerbegebietsplanung gehe es also um die
Wiedernutzung einer Verkehrsbrache und nicht um die Inanspruchnahme von
Freiraumflächen.
Entgegen der Einschätzung des NABU bestehe gerade
für den südlichen Stadtbereich von Rheine ein nachweisbarer Bedarf nach
gewerblichen Bauflächen. Die im Bereich Rheine-R vorgesehenen Gewerbeflächen
würden kurz- bis mittelfristig durchaus benötigt. Weil die Stadt im
Flächenverhältnis von 1:1 auf im Regionalplan und im Flächennutzungsplan
ausgewiesene gewerbliche Bauflächen verzichte, die heute noch faktisch Freiraum
seien, würden mit der anstehenden Planung überhaupt keine zusätzlichen
gewerblichen Bauflächen ausgewiesen.
Es sei zudem gerade aus ökologischer Sicht
sinnvoll, die Brachflächen des ehemaligen Rangierbahnhofes gewerblich zu
nutzen, statt im Freiraum gelegene Flächen für Gewerbezwecke in Anspruch zu
nehmen. Alle beteiligten Umweltbehörden und auch die LÖBF hätten die
Wiedernutzung dieser Brachfläche ausdrücklich begrüßt und auch den
beabsichtigten Flächentausch gut geheißen.
Hinzu komme, dass der südliche Teil von Rheine-R,
der ökologisch besonders wertvoll sei, als Naturschutzgebiet vorgesehen sei,
das auch der Vernetzung zwischen Emsaue und Waldhügel dienen solle. Es sei
illusorisch, dass die Bahngesellschaften als Flächeneigentümer das gesamte
Areal von Rheine-R für die Entwicklung eines Naturschutzgebietes hergeben,
aufbereiten und pflegen würden. Wenn aber das Gelände ungenutzt liegen bleibe,
würde es weiter verbuschen und den meisten der dort entdeckten seltenen
Pflanzenarten keine Chance mehr lassen.
Wenn der NABU-Kreisverband gleichwohl bei seiner
ablehnenden Stellungnahme bleibe, werde wahrscheinlich ein förmliches Verfahren
zur Änderung des Regionalplanes notwendig. Dieses Änderungsverfahren werde zu
unnötigen Verzögerungen und Aufwendungen führen. Da das Projekt aber auch unter
ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll sei, werde der NABU das Vorhaben aber
wohl kaum verhindern können. Vor diesem Hintergrund müsse sich der
NABU-Kreisverband überlegen, ob ein weiteres Nein verantwortlich oder
vielleicht sogar rechtsmissbräuchlich sei.
Er, Dr. Janning, habe heute mit Herrn Grenzheuser
ein längeres Telefongespräch geführt, in dem er das Vorhaben erläutert, sich
mit den Argumenten des NABU auseinandergesetzt und auf die verfahrensmäßigen
Konsequenzen einer Ablehnung hingewiesen habe. Das Gespräch sei sehr sachlich
und vom Tonfall her durchaus freundlich gewesen. Es seien weitere Gespräche
über das Projekt in Aussicht genommen worden. Deshalb hoffe er, dass es
gelingen könne, den NABU-Kreisverband davon zu überzeugen, dass das Projekt
gerade auch aus ökologischer Sicht sinnvoll sei und dass ein Verzögern oder
Blockieren dieses Vorhabens dem Anliegen des Naturschutzes sogar schaden könne.
Herr Dewenter bedauert das Ablehnungsschreiben
des NABU-Kreisverbandes. Da die Umweltfachbehörden und andere überörtliche
Institutionen keine Bedenken hätten, sondern dem Projekt ausdrücklich zustimmen
würden, sei die Haltung des NABU nicht nachvollziehbar. Er hoffe, dass der NABU
seine Haltung noch einmal überdenken und das Vorhaben nicht unnötig belasten
und verzögern werde.
Herr Löcken ergänzt, dass die Pflanzen, die sich auf dem
brachliegenden Gelände entwickelt hätten und auf der roten Liste stünden,
sowieso durch die Ausweitung der Birken und andere Gehölze, mit der Zeit
verschwinden würden. Der Erwerb und die Neugestaltung der Flächen Rheine „R“
seien eine einmalige Chance für Rheine. Das müssten auch die örtlichen NABU-Vertreter
erkennen. Mit dieser Entwicklung eines Gewerbegebietes würden neue
Arbeitsplätze möglich gemacht.
Herr Löcken bittet Herrn Hamerla sodann, einen kurzen
Finanzierungsüberblick zu geben und darzulegen, was aus Landesmitteln
finanziert werde und welche Kosten noch auf die Stadt Rheine zu kommen würden
und welche Zahlungsmodalitäten mit der Bahn vereinbart werden könnten. Ebenso
wünsche er eine Kostengegenüberstellung, wie die Entwicklungskosten bei den
Bahnflächen und wie bei den übrigen städtischen Gewerbeflächen aussähen.
Weiterhin sei zu klären, wer die Vermarktung der neuen Gewerbeflächen
übernehmen solle, ob die Flächen von der EWG vermarktet werden könnten, oder
eine eigene Gesellschaft gegründet werden müsse?
Herr Hamerla bittet für die Beantwortung dieser Fragen noch um etwas
Geduld. Zum jetzigen Zeitpunkt könne er nur Kostenschätzungen abgeben. Bis Ende
2006 könne er den Mitgliedern beider Ausschüsse jedoch verlässliches
Zahlenmaterial vorlegen.
Herr Schröer stellt klar, dass bei der vorliegenden Schätzung der
Erschließungskosten nur der Straßenbau berücksichtigt werde, nicht aber der
Kanalbau. Bei der Kanalisation handele es sich bekanntlich um eine
kostenrechnende Einrichtung, die nicht förderfähig sei.
Herr Winnemöller schließt sich den Fragen von Herrn Löcken an und fragt
ergänzend, ob sich der Kreis beim Bau der Verbindungsstraßen beteiligen würde.
Er fragt weiter nach, wie die Planungen für den Lokschuppen und den übrigen südlichen
Bereich aussähen und was für die Drehscheibe geplant sei.
Herr Kohnen hält es für ein vernünftig, erst noch abzuwarten, bis
exaktes Zahlenmaterial vorliege, damit solide Haushaltsentscheidungen getroffen
werden könnten.
Herr Reiske begrüßt die vorgestellten Planungsentwürfe. Er halte das
Schreiben des örtlichen NABU für einen nicht zu Ende überlegten Schnellschuss.
Herr Dr. Janning weist darauf hin, dass eine Entwicklung und Vermarktung
der Flächen durch die EWG mit der derzeitigen Personalausstattung nicht möglich
sei. Um diese Aufgabe übernehmen zu können, müsse die Personaldecke der EWG
aufgestockt werden. Die damit zusammenhängenden Fragen könnten nicht so kurzfristig
geklärt werden.
Weiterhin führt er aus, dass es sich bei der Entscheidung, die der Rat
am 07.11. zu treffen habe, um eine grundsätzliche Richtungsentscheidung gehe. Würden
im weiteren Planungsverlauf Probleme auftreten, die heute nicht vorauszusehen
seien, könne das Projekt jederzeit abgebrochen werden. Es gehe jetzt lediglich
um die Wahrung einer einmaligen und wohl auch letztmaligen Chance,
kostengünstig ein Gewerbegebiet zu entwickeln und gleichzeitig durch die
Wiedernutzung der Bahnstrecke den Freiraum zu schonen.
Herr Hamerla ergänzt, wenn die Kostenschätzungen für die Entwicklung
gerwerblicher Flächen bestätigt werden können, würde man bei einem
Quadratmeterpreis von 9,40 €/m² liegen.
Herr Dewenter bedankt sich für die ausführlichen Erläuterungen von
Herrn Hamerla und Herrn Brune und bittet um Abstimmtung der TOP 1,2 und 4
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ und der Bau- und Betriebsausschuss nimmt den Sachstandsbericht und die überarbeitete Strukturplanung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, das oben genannte Projekt durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig