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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sondersitzung am 17.12.2009 den § 16 der „Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse - Abwasser- Beitrags- und Gebührensatzung“ in der nachfolgenden Form zu beschließen:

 

§ 16   Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser

 

(1) Der Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge nach § 12 beträgt 2,24 €.

 

(2) Der Gebührensatz je cbm abgeleiteter behandelter Grundwassermenge nach § 13 entspricht 90 % des Gebührensatzes nach Absatz 1.

 

(3) Der Gebührensatz je qm angeschlossener Grundstücksfläche nach § 14 beträgt pro Jahr 0,82 €.

 

(4) Verminderte Gebührensätze werden auf ganze Centbeträge abgerundet.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig