0:50:00
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine weist den Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Rheine AöR gem. § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW an, in seiner Sondersitzung am 17. Dezember 2009 den § 6 Abs. 5 der „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine – Straßenreinigungs- und –gebührensatzung“ in der nachfolgenden Form zu beschließen:
§ 6 Gebührenmaßstab
und Gebührensatz (Frontmetermaßstab)
(5) Die Benutzungsgebühr je Frontmeter (Absätze 1 bis
3) beträgt jährlich:
1. bei vierzehntägiger
Reinigung 1,03 €
2 bei
wöchentlich einmaliger Reinigung 1,36 €
3. bei
wöchentlich zweimaliger Reinigung 2,57 €
4. für
Fußgängerzonen 3,96 €
Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr
entsprechend.
Abstimmungsergebnis: einstimmig