Die anwesenden Beisitzer des Wahlausschusses wurden wie folgt verpflichtet:

 

„Ich verpflichte mich, als Beisitzer/in im Wahlausschuss zur unparteiischen Wahrnehmung meines Amtes und zur Verschwiegenheit über die mir bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.“