00:44:15

Herr Wortmann verweist auf Punkt 4.7 der textlichen Begründung in der Vorlage, wonach auf eine gutachterliche Begleitung zur Thematik Altlasten verzichtet werde. Er fragt nach dem Grund dafür.

 

Herr Wodniok erklärt, der Kreis Steinfurt als zuständige Fachbehörde habe diesem Verfahren zugestimmt. Dieser gehe davon aus, dass eine Kennzeichnung der Fläche als „belastet“ nach dessen Abwägung nicht mehr erforderlich sei. Der Wortlaut aus der Mitteilung des Kreises Steinfurt sei für die Begründung in der Vorlage übernommen worden.


Auf Nachfrage kündigt er weitere Informationen bis zur endgültigen Beschlussfassung im Rat der Stadt Rheine an.


Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

          i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

         Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

         i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB

 

2.1    Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, 48427 Rheine;

          Stellungnahme vom 22. Oktober 2009

 

Abwägungsempfehlung:

 

Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen vorgetragen werden. Dem Hinweis wird in der Weise entsprochen, als die betroffene Gas-HD-Leitung in den Planentwurf aufgenommen wird und die überbaubare Fläche entsprechend korrigiert wird (vgl. Punkt III).

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

2.2    DB Services Immobilien GmbH, Deutz-Mülheimer-Str. 22 – 24, 50679 Köln;

          Stellungnahme vom 28. Oktober 2009

 

Abwägungsempfehlung:

 

Der Anregung hinsichtlich einer möglichen Grenzbebauung ist bereits durch Aufnahme eines entsprechenden textlichen Hinweises in den Bebauungsplanentwurf entsprochen worden. Auch der Forderung nach Abstimmung möglicher Anpflanzungen ist bereits in der Weise entsprochen, als der Planentwurf den Hinweis enthält, dass für Anpflanzungen im grenznahen Bereich das Aufwuchsbegrenzungsprofil der DB AG zu beachten ist.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 195/09) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

 

III.    Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)      durch die Übernahme einer Gas-HD-Leitung und die geringfügige Veränderung der überbaubaren Fläche,

          die Grundzüge der Planung nicht berührt werden,

b)      die betroffene Öffentlichkeit (Eigentümer der betroffenen Fläche) der o.g. Änderung nicht widersprochen hat

sowie

c)      die direkt von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange der o.g. Änderung ebenfalls zugestimmt bzw. die Änderung gefordert haben.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a) beschriebene Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 380)

wird der Bebauungsplan Nr. 324, Kennwort: "Hafenbahn/Hovestraße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 324, Kennwort: "Hafenbahn/ Hovestraße", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.

 

Abstimmungsergebnis:        einstimmig