Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:22:15

 

Herr Wortmann erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese ihre endgültige Zustimmung zu diesem Projekt von einer für die Anwohner und für die Allgemeinheit zufriedenstellenden Lösung der Stellplatzproblematik abhängig mache. Er verweist auf eine Anfrage vom 1.7.2009 zur Fertigung eines Gebäudemodells und fragt, wann mit der Vorstellung eines solchen zu rechnen sei.

 

Herr Löcken erklärt für die Fraktion der SPD, dass diese mit der vorgestellten Planung einverstanden sei. Positiv zu bewerten sei die Vergrößerung der Grundfläche des Turmgebäudes. Er fragt, ob zur Fassadengestaltung neue Informationen vorliegen.

 

Herr Schröer führt aus, dass die Verwaltung darauf drängen werde, dass die Stellplatzproblematik im durch Herrn Wortmann ausgeführten Sinne gelöst werde. Das Gebäudemodell solle möglichst durch den Investor gefertigt werden. Herr Wodniok stellt in Frage, ob dieses Gebäudemodell noch erforderlich ist, da die vorgezogene Bürgerbeteiligung abgeschlossen ist. Zur Fassadengestaltung liegen der Verwaltung keine neueren Informationen vor.

 

Herr Löcken bittet die Verwaltung, die Ausschussmitglieder über anstehende Informationsveranstaltungen zu Bebauungsplänen über das Ratsinformationssystem „Session“ zu informieren.


Beschluss:

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

         i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB

 

 

1.1    Anregungen aus öffentlichen Bürgerversammlung am Mittwoch, 28, Oktober 2009;

 

Abwägungsempfehlung:

 

Aufgrund der Festsetzung im Bebauungsplan als Kerngebiet ist eine gewerbliche Nutzung planungsrechtlich vorgegeben. Wohnungen sind nur ausnahmsweise zulässig. Im Bebauungsplan selbst wird lediglich die Fläche für eine Tiefgarage festgesetzt, die Anzahl der Einstellplätze wird im Rahmen der Vertiefung der Gebäudeplanung noch konkretisiert. Nach gegenwärtigem Stand sollen in der Tiefgarage 26 Stellplätze entstehen. Im Rahmen der Erteilung einer Baugenehmigung für den projektierten Neubau wird auf den Nachweis aller Stellplatzpflichten auf dem Grundstück selbst geachtet.

 

Die Höhe des geplanten turmartigen Hauses mit maximal sieben Geschossen und Flachdach entspricht von der Gesamthöhe der bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan enthaltenen Bauweise: V-VI Vollgeschosse zzgl. 50 -60° Dach. Die damalige Höhe wie auch der aktualisierte Vorentwurf für das Gebäude wird den Stadtteil aufwerten. Der Masterplan sieht im Schnittpunkt der Achsen Kardinal-Galen-Ring/Hansaallee und Osnabrücker Straße ein markantes Gebäude vor um den Eingangsbereich zur östlichen Innenstadt zu betonen. Der Hinweis auf den Turm der Basilika ist insofern nicht relevant, da die Basilika selbst nicht den Eingangsbereich zur östlichen Innenstadt, sondern die Stadtteilmitte markiert.

 

1.2.   Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-   lange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB

 

2.1    Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Technische Infrastruktur Niederlassung, Pappelstraße 6, 48431 Rheine

          Stellungnahme vom 30. November 2009

 

Abwägungsempfehlung:

 

Die Auswertung des beigefügten Lageplanauszuges ergab, dass – mit einer Ausnahme – die angesprochenen Telekommunikationslinien auch zukünftig im öffentlichen Straßenraum liegen. Änderungen sind an diesen Leitungen nicht erforderlich. Bei der Ausnahme handelt es sich um eine Trasse, die bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf privaten Grundstücksflächen liegt. Aufgrund der Lage dieser Trasse handelt es sich wahrscheinlich um einen Hausanschluss. Es war Aufgabe der Telekom, sich diese Trasse privatrechtlich zu sichern, da eine öffentliche Sicherung durch Inhalte des bestehenden Bebauungsplanes nicht bestand: im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist für die Trasse kein Leitungsrecht auf privater Grundstücksfläche eingetragen. Vielmehr ist die Trasse bereits nach bestehendem Planungsrecht zu bebauen. Sofern die Telekom es versäumt hat, sich die angesprochene Trasse (Hausanschluss) privatrechtlich zu sichern, ist sie verpflichtet, die Kosten für eine mögliche Änderung/Aufgabe bei Überbauung selbst zu tragen.

 

 

2.2    Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 140, Kennwort: "Bevergerner Straße - Nord", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gegen diese Bebauungsplanänderung ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o.g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:  durch die nördliche Grenze der Flurstücke 713 und 728,

                       im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstücks 728 und eine geradlinige Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 728 in südlicher Richtung bis zur Südseite der Bevergerner Straße,

im Süden:    durch die Südseite der Bevergerner Straße,

im Westen:  durch die Westseite der Ludwigstraße, durch die Südseite des Kardinal-Galen-Ringes und die nordwestliche Grenze des Flurstücks 713.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 170, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 


Abstimmungsergebnis:        einstimmig