Sitzung: 27.01.2010 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 009/10
00:48:35
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu fassen:
I.      Beratung der Stellungnahmen
1.     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
         i.V.m. § 13 a Abs. 2
Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB
Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â einstimmig
2.     Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
        Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
        i.V.m.
§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB
2.1Â Â Â Das
Landeskirchenamt, 33510 Bielefeld;
         Stellungnahme vom 17. November 2009
Abwägungsempfehlung:
Es wird festgestellt, dass der oben beschriebenen Anregung bereits gefolgt wurde, in dem die vorhandene Böschungsanpflanzung mit einem Erhaltungsgebot festgesetzt wurde und somit die vorhandene Böschungsoberfläche auch im Gesamtquerschnitt erhalten bleibt.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â einstimmig
2.2Â Â Â Sonstige
Stellungnahmen
Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â einstimmig
II.    Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses
"Planung und Umwelt"
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr.418/09) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â einstimmig
III.   Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 380)
wird der Bebauungsplan Nr. 76, Kennwort: " Aloysiusstraße/ Surenburgstraße ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 76 , Kennwort: " Aloysiusstraße/ Surenburgstraße ", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Anpassung im Wege der Berichtigung bedarf.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â einstimmig
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â einstimmig