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Beschluss:

 

I.     Beratung der Stellungnahmen

 

1     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

2     Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

2.1  Bezirksregierung Münster, Dezernat 53 – Umweltüberwachung
Stellungnahme vom 6. November 2007

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

 

Diese Stellungnahme der Bezirksregierung – Umweltüberwachung – wurde noch zum Bürgerbeteiligungsentwurf abgegeben.

 

Nunmehr ist beabsichtigt, neben einer Kfz-Werkstatt im Eckbereich Dechant-Römer-Straße/Schulten Sundern im südlichen Bereich noch ein Wohnhaus für den Betriebsinhaber zu realisieren. Insofern vergrößert sich der Abstand zur Wohnbebauung des Wohnparks Mesum und dieses künftigen GE-Gebietes.

 

Außerdem muss im Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen werden, dass im Bereich der nächstgelegenen Wohnnachbarschaft keine unzulässigen Geräuschemissionen zu erwarten sind.

 

Insofern kann festgestellt werden, dass der Immissionsschutz sichergestellt wird und somit den Anregungen des Dezernates 53 - Umweltüberwachung – Rechnung getragen wird.

 

2.2  Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

 

II.   Erneuter Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 295, Kennwort: "Wohnpark Mesum", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung bezieht sich auf die Flurstücke 221 und 317, Flur 10, Gemarkung Rheine-Mesum, und befindet sich südlich der Dechant-Römer-Straße und westlich der Straße Schulten Sundern im Stadtteil Mesum.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig