Beratungsergebnis: geändert beschlossen

00:22:00

 

Herr Kuhlmann ergänzt zur Vorlage, dass heute bezüglich der Umrüstung der Straßenbeleuchtung eine Entscheidung getroffen werden muss, da zur Fristwahrung der Förderantrag gestellt werden muss. Er führt weiter aus, dass die Stadt Rheine auch neue Technologien einführen möchte, und schlägt daher die Erprobung von LED Lampen entlang der Lindenstraße vor.

 

Herr Kohnen sagt das grundsätzliche Einverständnis der CDU-Fraktion vor. Die CDU-Fraktion möchte jedoch den Punkt g (LED-Lampen) aus dem Beschluss herausnehmen. Seiner Meinung nach gebe es genug Gemeinden, die die neue Technologie teste.

 

Herr Berardis spricht sich für die Einführung neuer Technologien aus. Auf der Informationsfahrt nach Osnabrück konnten sich einige Mitglieder des Ausschusses ein Bild vom “gelben Licht” machen. Seiner Meinung nach, können die Bürgerinnen und Bürger besonders in der Pilotphase für neue Sache begeistert werden.

 

Herr Kuhlmann gibt zu bedenken, dass die Einführung eines neuen Lichtes gewöhnungsbedürftig ist. Daher schlägt er vor, als Teststrecke das neue Gewerbegebiet (Inovationsquatier) zu wählen. In der Pilotphase sollten möglichst wenig Anlieger betroffen sein.        

 

 


Geänderter Beschluss:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat, die Umsetzung folgender Maßnahmen zu beschließen:

 

a.Die langfristige Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf Natriumdampfhochdrucklampen („gelbes Licht“) gemäß Maßnahmenkatalog 1.

 

 

b.Die kurzfristige Umrüstung der Straßenbeleuchtung (HQL-Lampe) auf Natriumdampfhochdrucklampen („gelbes Licht“) in den Straßenabschnitten gemäß Maßnahmenkatalog 2 – vorbehaltlich des Beschlusses von Maßnahme a und der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II-.

 

c.   Die kurzfristige Erneuerung der Straßenbeleuchtungskabel gemäß Maßnahmenkatalog 3vorbehaltlich der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II.

 

d.Die kurzfristige Umrüstung der Pilzleuchten (HQL-Lampe) incl. Betonmast auf Seitenansatzleuchten mit einer Energiesparlampe („weißes Licht“) und verzinktem Stahlmast– vorbehaltlich der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II-.

 

e.Die kurzfristige Umrüstung der Pilzleuchten (HQL-Lampe) auf Seitenansatzleuchten mit einer Energiesparlampe („weißes Licht“)– vor­behaltlich der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II-.

 

f.    Die kurzfristige Umrüstung der restlichen Straßenbeleuchtung von HQL-Lampe auf Energiesparlampe („weißes Licht“)– vorbehaltlich der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II-.

 

 

g.Den kurzfristigen Einbau von Spartransformatoren zur Spannungsreduzierung – vorbehaltlich der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II-.

 

h.  Die kurzfristige Umrüstung aller Vulkanleuchten (U-Röhre) auf Seitenansatzleuchten mit einer Energiesparlampe („weißes Licht“)– vorbehaltlich der Förderfähigkeit durch das Konjunkturpaket II-.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig