Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz, Bau- und Mobilitätsausschuss

Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ und der Bau- und Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschluss des Rates:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I, S. 2141, 1998, I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBl., S. 1359), den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes im Bereich des 4. Quadranten/Lindenstraße und des Rangierbahnhofs Rheine R.

 

Der Untersuchungsbereich für den im Bahnhofsumfeld gelegenen sog. 4. Quadranten/Lindenstraße wird begrenzt:

 

im Westen   durch die östliche Grenze der „Lindenstraße“ zwischen dem Knotenpunkt „Bahnhofstraße/Lindenstraße“ im Nordwesten bis zur Höhe der nördlichen Grenze, der von der Lindenstraße abgehenden „Neuen Straße“,

                   durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 223,

                   durch die hieran anschließende nordöstliche Grenze der „Laugestraße“ bis zur nordöstlichen Grenze des Flurstücks 315,

 

im Norden   durch die südliche Grenze der „Bahnhofstraße“ entlang der Flurstücke 177 und 4 bis zu einer westlich von Gleis 12 im Abstand von rd. 6,70 m verlaufenden Linie,

 

im Osten     durch eine östlich zum Gleis 12 im Abstand von 6,00 m parallel verlaufende Linie, beginnend an der südlichen Grenze der „Bahnhofstraße“ mit einer Länge von rd. 56,3 m,

                   durch eine im Abstand von rd. 13,4 m westlich zu Gleis 12 verlaufende Linie, die sich hieran anschließend über rd. 56 m erstreckt,

                   durch eine zwischen Gleis 14 und 15 verlaufende Linie bis zur nördlichen Spitze des Flurstücks 224, die im weiteren Verlauf über eine Länge von rd. 194 m auf die nordöstliche Grenze von Flurstück 315 trifft,

 

im Süden     durch die südliche Grenze der Flurstücke 313 und 224 und

                   durch die nordöstliche Grenze des an der „Laugestraße“ gelegenen Flurstücks 315.

 

Der Untersuchungsbereich für das im Umfeld des ehemaligen Rangierbahnhofs Rheine R gelegene Gebiet wird begrenzt:

 

im Westen   durch die westliche Grenze der Flurstücke 104, 135 tlw., 407 und 408,

                   durch die nordöstliche Grenze des Flurstücks 405,

                   durch die östliche Grenze der Flurstücks 409 bis zur nördlichen Grenze von Flurstück 399,

                   durch eine im Abstand von ca. 37 m östlich des Flurstücks 134 verlaufende Linie, die sich bis zum Staelskottenweg auf einen Abstand von 24,4 m östlich des Flurstücks 777 verjüngt,

 

im Norden   durch eine gedachte Linie, die zwischen der nördlichen Grenze der Flurstücke 778 und 340 liegt,

 

im Osten     durch eine im Norden am „Staelskottenweg“ beginnende, bis zu Flurstück 402 im Süden in einem Abstand von rd. 5,0 m parallel zum äußersten in diesem Bereich verlaufenden Schienenstrang (westliches Gleis) gedachten Linie,

 

im Süden     durch die südliche Grenze von Flurstück 408 im Bereich der Straße „Am Kombibahnhof“ und einer Verlängerung der nördlichen Grenze von Flurstück 406 durch das Flurstück 405 verlaufenden Linie,

                   durch die nördliche Grenze des Flurstücks 409,

                   durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 399 und 402 über eine Länge von insg. rd. 135 m.

 

In den vorgenannten beiden Gebieten sollen die vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Baugesetzbuch durchgeführt werden.

 

Der zu untersuchende Bereich des sog. „4. Quadranten“ umfasst folgende Flurstücke der

 

Gemarkung Rheine Stadt,

Flur 112:     Flurstücke 55, 224, 310, 311, 312, 313, 398 tlw.

 

Der zu untersuchende Bereich im Umfeld von Rheine R umfasst folgende Flurstücke der

 

Gemarkung Rheine Stadt,

Flur 102:     Flurstück 135 tlw.

 

Gemarkung Rheine Stadt,

Flur 109:     Flurstück 104 tlw., 340 tlw., 341 tlw.

 

Gemarkung Rheine links der Ems,

Flur 19:       Flurstücke 399, 402 tlw., 405 tlw., 407, 408 tlw., 410.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig