Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

00:59:50

Seitens der Ausschussmitglieder wird das Vorhaben grundsätzlich begrüßt. Es werden einige Fragen bezüglich der Zulässigkeit von Wohnwagen und der Reglementierung von An- und Abfahrtszeiten auf dem Stellplatz gestellt.

 

Herr Schröer erklärt, dass im heute zu fassenden Aufstellungsbeschluss lediglich die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden sollen. Zudem soll der Investor an den Planungskosten beteiligt werden.

 

Herr Schütte fügt an, seitens der Bezirksregierung sei signalisiert worden, dass hier eine Ausweisung als Sondergebiet angezeigt sei, ggf. werde also noch ein Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan anstehen.


Beschluss:

 

I.       Aufstellungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 327, Kennwort: "Wohnmobilstellplatz Altenrheine" aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt:

 

im Nord-Osten:                        durch Wasserbegleitflächen/Uferbereich des Dortmund-Ems-Kanals (Flurstück 59, Flur 108);

 

im Süd-Osten:                         durch eine Reithalle mit Nebengebäuden und Freiflächen (Flurstück 76, Flur 37):

 

im Süd-Westen:                       durch den öffentliche Fahrweg (Flurstück 74, Flur 34) und

 

im Nord-Westen:                     durch den angrenzenden Laubwald auf dem Flurstück 19, Flur 38.

 

 

Der Geltungsbereich bezieht sich also auf das Flurstück 75, Flur 37, Gemarkung Rheine rechts der Ems und ist im Übersichtsplan (Anlage 1) geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 327 , Kennwort: "Wohnmobilstellplatz Altenrheine", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig