Sitzung: 27.09.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 390/06
IB0250
Herr Schröer macht einige Ausführungen zu den
Festsetzungen zur baugestalterischen Ausführung. Wenn dieses gewünscht werde,
könnte auch durch privatrechtliche Regelungen für ein stimmiges
Erscheinungsbild gesorgt werden.
Herr Niehues wirft die Frage auf, ob eine
geschlossene Bauweise hier sinnvoll sei und ob nicht auch der Bau von
Doppelhäusern denkbar sei.
Weiter gibt er zu bedenken, dass eine gewisse
Einheitlichkeit sicher zu begrüßen sei, andererseits sollte die Gestaltung der
Gebäude nicht bis ins letzte durch Vorschriften geregelt werden.
Aus seiner Sicht mache die „hintere Bebauung“
keinen Sinn, sie passe nicht ins Umfeld und behindere eventuell eine weitere
Entwicklung an der Bühnertstraße.
Herr Thüring erklärt, dass der Anstoß für diese
Planung von der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine ausgegangen sei. Er
fragt, ob Interessenten für den Kauf dieser Wohneinheiten vorhanden seien und
wann mit einem Beginn der Bebauung gerechnet werden könne. Eine gestalterische
Festsetzung zu den zu verwendenden Materialien lehne er ab.
Herr Dewenter fragt, warum eine geschlossene
Bauweise vorgesehen sei.
Frau Gleffe erläutert, dass hier ein Lärmpegel im
Bereich 3 gemessen wurde und dass die geschlossene Bauweise dem Schutz des
Freiraumes hinter den Gebäuden dienen solle.
Herr Dewenter fragt, ob es sinnvoll sei und für
einen noch besseren Schutz sorge, wenn die vorgesehenen Garagen überbaut
würden.
Herr Schröer erklärt, dass lt. Lärmgutachten eine
Überbauung der Garagen nicht notwendig sei.
Herr Dewenter fragt weiter, ob mit
Staubemissionen durch die Brecheranlage zu rechnen sei.
Herr Havers merkt an, dass der durch die
Brecheranlage verursachte Lärm in Richtung der Hofflächen größer sei als der
durch den Straßenverkehr verursachte Lärm.
Herr Dewenter erläutert, dass entlang der stärker
befahrenen Neuenkirchener Straße keine geschlossene Bauweise vorgeschrieben
worden sei.
Herr Schröer kündigt an, dass von Herrn Niehues
angesprochene „hintere Gebäude“ vor der Offenlage des Bebauungsplanes aus dem
Bebauungsplan zu entfernen.
Herr Dewenter erklärt, dass im Ausschuss wohl
Einvernehmen über die seitens der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise
herrsche. Dem wird nicht widersprochen.
Beschluss:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss Planung und Umwelt der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, den Bebauungsplan Nr. 229, Kennwort: „Catenhorner Straße-Ost“, der Stadt Rheine aufzustellen.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes bezieht sich auf die Flurstücke 810 und 809 (tlw.), Flur 106, Gemarkung Rheine Stadt, und befindet sich östlich an der Catenhorner Straße (K 69).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in einem Übersichtsplan sowie in der Plandarstellung eindeutig gekennzeichnet.
II. Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 229, Kennwort: „Catenhorner Straße-Ost“, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender dreiwöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 werden aufgrund ihres sachlichen Zusammenhanges gemeinsam beraten.