Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Seitens der Ausschussmitglieder Michalski und Willems wird die Frage aufgeworfen, warum dieses Straßenstück eingezogen werde bzw. ob vorgesehen sei, den Anliegern die einzuziehende Fläche zum Kauf anzubieten?

Herr Schröer antwortet, das Verkehrsbedürfnis für dieses Teilstück sei nicht mehr gegeben. Mit den Anliegern sei bereits über den Kauf der Flächen gesprochen worden, eine Entscheidung sei jedoch noch nicht getroffen worden.

Herr Kohnen begrüßt die Möglichkeit, die seitens der Stadt Rheine zu unterhaltenden Flächen zu reduzieren.


Beschluss:

 

Die Stadt Rheine beabsichtigt, das Teilstück der Luisenstraße zwischen Hermannstraße und Bahnstiege, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 183, Flurstück 179, und die Bahnstiege, Gemarkung Rheine Stadt, Flur 183, Flurstück 563, einzuziehen, weil eine Verkehrsbedeutung nicht mehr gegeben ist.

 

Das Einziehungsverfahren gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) wird eingeleitet.


Abstimmungsergebnis:        einstimmig