11.1 Herr Bruno Höffker

Herr Höffker erklärt, er sei Anlieger des Grundstückes im Bebauungsplan nr. 107, auf dem die Wohnanlage für altengerechtes Wohnen errichtet werden solle. Er bittet um Erläuterungen, wie der Einbau von Fenstern an der Nordseite des Gebäudes D durch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit verhindert werden könne.

 

Frau Gleffe antwortet, dass es sich um einen Grundbucheintrag handele. Die Verwaltung werde bei der Erteilung einer Baugenehmigung darauf achten, dass dieser Grundbucheintrag vorgenommen wurde.

 

11.2 Herr Georg Gossens

Herr Gossens bezieht sich auf die Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Catenhorner Straße-Ost“ und bittet bei der Planung zu bedenken, dass die Catenhorner Straße durch eine Vielzahl von Lkw befahren wird und die Lärmschutzmaßnahmen entsprechend zu bemessen.

 

Frau Gleffe verweist auf das Lärmschutzgutachten. Sie erklärt, dass Herr Gossens die Daten einsehen könne, wenn er dieses wünsche.

 

Herr Gossens verweist weiter auf die Baumfällung an der Glienhorststraße. Eine solche „Nacht-und-Nebel-Aktion“ mache skeptisch; er sei der Ansicht, dass die Bäume nicht gefährdet waren und dass es möglich gewesen wäre, diese zu erhalten.

 

Herr Schröer erläutert, dass Herr Twesten als Fachmann auf seinem Gebiet den Zustand der Eichen wohl richtig beurteilt habe.

 

Zur vorgesehenen Entfernung von Linden an der Glienhorststraße erklärt er, dass aus seiner Sicht wohl nur ein Baum gefällt werden müsse, um den Bau der Zufahrt zu ermöglichen.

 

Herr Schröer erklärt, dass noch im Detail geklärt werden müsse, wie viele Linden entfernt werden müssen.

 

11.3 Herr Dietmar Glück

Herr Glück erklärt, dass er ein Nachbargrundstück der ehemaligen Jugendherberge bewohne und bittet um Auskunft, welche baulichen Änderungen an der Substanz des Gebäudes möglich seien.

 

Herr Schröer führt aus, dass die Fassade der ehemaligen Jugendherberge unter Denkmalschutz stehe und dass somit bauliche Änderungen an der Fassade wohl nicht vorgenommen würden. In wieweit im Innern des Gebäudes Baumaßnahmen zur Änderung der Raumaufteilung erfolgen dürften, müsse noch geprüft werden.

 

Herr Glück fragt weiter, ob somit eine Nutzung als Appartementhaus ausgeschlossen werden könne.

 

Herr Schröer erklärt, dass entsprechend den Festsetzungen in der Baunutzungsverordnung die Errichtung von 3 Wohneinheiten möglich sei.

 

Frau Gleffe ergänzt, dass das Bebauungsplangebiet als reines Wohngebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen werde und dass somit nur eine Nutzung zu Wohnzwecken in Frage komme.

 

Herr Glück fragt, ob vorgesehen sei, das Gebäude der ehemaligen Jugendherberge zu verkaufen und ob es ggf. bereits Investoren gebe.

 

Herr Schröer bejaht, dass das Gebäude verkauft werden solle. Die Frage nach Investoren dürfe er in öffentlicher Sitzung nicht beantworten.

 

Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht.