Sitzung: 27.09.2006 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
11.1 Herr Bruno Höffker
Herr Höffker erklärt, er sei Anlieger des
Grundstückes im Bebauungsplan nr. 107, auf dem die Wohnanlage für
altengerechtes Wohnen errichtet werden solle. Er bittet um Erläuterungen, wie
der Einbau von Fenstern an der Nordseite des Gebäudes D durch die Eintragung
einer Grunddienstbarkeit verhindert werden könne.
Frau Gleffe antwortet, dass es sich um einen Grundbucheintrag handele.
Die Verwaltung werde bei der Erteilung einer Baugenehmigung darauf achten, dass
dieser Grundbucheintrag vorgenommen wurde.
11.2 Herr Georg Gossens
Herr Gossens bezieht sich auf die
Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Catenhorner Straße-Ost“ und bittet bei der
Planung zu bedenken, dass die Catenhorner Straße durch eine Vielzahl von Lkw
befahren wird und die Lärmschutzmaßnahmen entsprechend zu bemessen.
Frau Gleffe verweist auf das Lärmschutzgutachten.
Sie erklärt, dass Herr Gossens die Daten einsehen könne, wenn er dieses
wünsche.
Herr Gossens verweist weiter auf die Baumfällung
an der Glienhorststraße. Eine solche „Nacht-und-Nebel-Aktion“ mache skeptisch;
er sei der Ansicht, dass die Bäume nicht gefährdet waren und dass es möglich gewesen
wäre, diese zu erhalten.
Herr Schröer erläutert, dass Herr Twesten als
Fachmann auf seinem Gebiet den Zustand der Eichen wohl richtig beurteilt habe.
Zur vorgesehenen Entfernung von Linden an der
Glienhorststraße erklärt er, dass aus seiner Sicht wohl nur ein Baum gefällt
werden müsse, um den Bau der Zufahrt zu ermöglichen.
Herr Schröer erklärt, dass noch im Detail geklärt
werden müsse, wie viele Linden entfernt werden müssen.
11.3 Herr Dietmar Glück
Herr Glück erklärt, dass er ein Nachbargrundstück
der ehemaligen Jugendherberge bewohne und bittet um Auskunft, welche baulichen
Änderungen an der Substanz des Gebäudes möglich seien.
Herr Schröer führt aus, dass die Fassade der
ehemaligen Jugendherberge unter Denkmalschutz stehe und dass somit bauliche
Änderungen an der Fassade wohl nicht vorgenommen würden. In wieweit im Innern
des Gebäudes Baumaßnahmen zur Änderung der Raumaufteilung erfolgen dürften,
müsse noch geprüft werden.
Herr Glück fragt weiter, ob somit eine Nutzung
als Appartementhaus ausgeschlossen werden könne.
Herr Schröer erklärt, dass entsprechend den
Festsetzungen in der Baunutzungsverordnung die Errichtung von 3 Wohneinheiten
möglich sei.
Frau Gleffe ergänzt, dass das Bebauungsplangebiet
als reines Wohngebiet im Flächennutzungsplan ausgewiesen werde und dass somit
nur eine Nutzung zu Wohnzwecken in Frage komme.
Herr Glück fragt, ob vorgesehen sei, das Gebäude
der ehemaligen Jugendherberge zu verkaufen und ob es ggf. bereits Investoren
gebe.
Herr Schröer bejaht, dass das Gebäude verkauft
werden solle. Die Frage nach Investoren dürfe er in öffentlicher Sitzung nicht
beantworten.
Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht.