Herr Neumann verweist auf die Vorlage, die die Aufgabenliste aus dem ersten kommunalen Kinder- und Jugendförderplan enthält und schlägt vor, diese in den einzelnen Punkten zu diskutieren um zu neuen Zielformulierungen für die kommende Legislaturperiode zu kommen.

 

·       Stichwort: Migration und interkulturelle Bildung

 

Es erscheint notwendig, im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ein neues Konzept für die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu entwickeln.

 

Dazu folgende Stichworte:

 

Der Zugang zu Vereinen muss erleichtert werden.

 

Migrantinnen und Migranten sollten als vollwertige Mitglieder in den Organisationen ernst genommen werden.

 

Die Organisationen von Migranten sollten als gleichwertig anerkannt werden.

 

Im Grundsatz geht es darum, Migrantinnen und Migranten nicht als defizitäre Gruppe mit sozialpädagogischem Handlungsbedarf, sondern als gleichwertige Partner anzuerkennen.

 

Als negatives Ergebnis wird festgehalten, dass es in Rheine im Bereich des internationalen Jugendaustausches nach wie vor nur äußerst geringe Aktivitäten außerhalb von Schulen gibt.

 

Hier wird es Aufgabe des neuen kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes sein, neue Initiativen für eine Verbesserung in die Wege zu leiten.

 

·       Stichpunkt: Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule

 

Hier ist die Entwicklung durch den Ausbau der Ganztagsschulbetreuung bereits weit fortgeschritten.

 

Neben dem Jugend- und Familiendienst als größtem Anbieter im Bereich der Schulbetreuung führen die Häuser der Offenen Tür inzwischen zahlreiche Projekte in Kooperation mit Schulen durch.

 

Für die Jugendverbandsarbeit bleibt die Problematik der zuverlässigen Kooperation als Aufgabe von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen weiterhin bestehen. Hier wird es zunehmend wichtig sein, in Kontakt mit den Schulen in ihrem räumlichen Umfeld zu treten, um Kenntnis über die Rahmenbedingungen der Schulbetreuung und damit auch das Freizeitbudget der Kinder und Jugendlichen zu erlangen und ihr Vereinsprogramm auf die neue Situation möglichst in Kenntnis und Kooperation mit den Schulen abzustimmen.

 

·       Stichwort: Förderung der Ehrenamtlichkeit

 

Das Ziel einer systematischen Vernetzung der Arbeit der verschiedenen Institutionen im Bereich der Unterstützung von Ehrenamtlichen konnte nicht erreicht werden. Für die kommende Laufzeit des Jugendförderplanes sind daher konkrete Maßnahmen und Konzepte zu erarbeiten.

 

 

·       Stichwort: geschlechtsspezifische Aspekte

 

Die Angebotspalette in diesem Planungsbereich entwickelt sich kontinuierlich fort. Der Arbeitskreis „Gender“ ist inzwischen gegründet und hat seine Angebote von der Mädchenarbeit auf Angebote für Mädchen und Jungen weiter entwickelt.

 

Zurzeit ist lediglich der Arbeitskreis „Jungen“ nicht aktiv. Hier fehlt ein Koordinator, der für die Organisation des Arbeitskreises verantwortlich ist.

Aus der Sicht der beteiligten Experten sollte der Arbeitskreis in jedem Fall fortgesetzt werden.

 

·       Stichwort: Partizipation von Kindern und Jugendlichen

 

In diesem Arbeitsbereich entwickelt sich die Angebotspalette planmäßig weiter. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die zunächst geplanten Zukunftswerkstätten

den Stadtteilen nicht zielführend sind, da eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ohne konkreten Anlass nicht den Interessen der Zielgruppe entsprechen.

 

·       Stichwort: Bildung von Netzwerken

 

Die im kommunalen Kinder- und Förderplan vorgesehenen Stadtteilkonferenzen im ausgewählten Sozialrahmen haben bisher nicht stattgefunden.

 

Sie bleiben für die kommende Periode auf der Agenda.

 

·       Stichwort: Jugendverbandsarbeit

 

Hier ist festzuhalten, dass der mit dem Institut für Sozialforschung (INSO) angestrebte Wirksamkeitsdialog für die Jugendverbandsarbeit nicht umgesetzt wurde, da dieses Institut die Arbeiten zum kommunalen Wirksamkeitsdialog wegen der parallel laufenden Projekte des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt hat.

 

Die ersten Erfahrungen mit den Probeerhebungen hatten überdies gezeigt, dass es sehr schwierig ist, in dieser Adressatengruppe die richtigen Ansprechpartner zu finden, um nachvollziehbare Ergebnisse erzielen zu können.

 

·       Stichwort: Offene Jugendarbeit

 

Zu diesem Themenbereich wird unter Tagesordnungspunkt 4 beraten.

 

·       Stichwort: Institutionen mit besonderen lokalen Aufgaben

 

Die seitens der Stadt Rheine gekündigten Verträge mit dem Stadtjugendring und dem Jugend- und Familiendienst wurden unter den Vorgaben der Haushaltsbeschlüsse weiter als Basis für die laufenden Zahlungen zugrunde gelegt. Die Überarbeitung und Neugestaltung der Verträge steht weiterhin auf der Agenda.

 

·       Stichwort: Jugendschutz

 

Frau Besseling berichtet über die Entwicklung in der vergangenen Legislaturperiode:

 

Sie zeigt auf, dass der Bereich „Rechtsextremismus“ durch die Aktivitäten von Initiativgruppen aus dem Bereich Partizipation aktiv bearbeitet wird. Die Gruppen haben eigene Programme entwickelt und in zahlreichen Veranstaltungen in Schulen und in Vereinen durchgeführt. Sein sollen weiter aktiv unterstützt werden.

 

Der vorgeschlagene Arbeitskreis „Jugendschutz“ bestehend aus Polizei, Jugendamt und Ordnungsbehörde trifft sich inzwischen regelmäßig zu Beginn des Jahres, um konkret gemeinsame Aktionen zu Karneval und zur Schützensaison zu vereinbaren, sowie zu konkreten Anlässen. Die Kooperation hat sich sehr bewährt, weil über die Sitzungen hinaus kurze Dienstwege in Konfliktfällen schnelle gemeinsame Reaktionen ermöglichen.

 

Das Themenfeld „Gewaltprävention“ wird künftig in die neu zu strukturierende SaM-Ausbildung einbezogen. (SaM = Schüler als Multiplikatoren).

 

Nach einer Überarbeitung des SaM-Konzeptes soll die Präventionsarbeit  mit den weiterführenden Schulen in Rheine in Zukunft neu gestaltet werden.

Die SaM Schulung wird auf zwei Jahre ausgedehnt und beinhaltet in Zukunft verschiedene Themenschwerpunkte.

Neben dem bisherigen Schwerpunkt Sucht und Drogen sollen die Schüler in Zukunft auch in den Bereichen Sexualität und Gewalt / Mobbing geschult werden.
Zu Beginn findet ein Basistraining sozialer Kompetenzen statt, bei dem verschiedene Fertigkeiten für die Moderation, Kommunikation und Leitung von Gruppen geschult werden.

Zur nachhaltigen Wirksamkeit der Ausbildung verpflichten sich die Schulen den Schülern Möglichkeiten zu bieten, Präventionsarbeit an der Schule umzusetzen. Dies wird mit den verantwortlichen Lehrern schriftlich vereinbart und ist Voraussetzung für die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an der SaM-Ausbildung.

 

Frau Besseling berichtet auf Nachfrage über großes Interesse an vielen Schulen, so dass die zur Verfügung stehenden 24 Plätze schnell belegt sind.

 

Es gebe aber auch Schulen, die nicht bereit seien, den Kooperationsvertrag zu unterschreiben.

Frau Lulay schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Bereitschaft der Schule auch durch die Einbeziehung der Elternvertreter zu fördern.

 

Ein weiterer Themenschwerpunkt wird der risikoreiche Suchtmittelkonsum von Jugendlichen (Stichwort: Komasaufen) werden. Neben der Zielgruppe Jugendliche sind hier Eltern wichtige Kooperationspartner. Das Jugendamt Rheine beteiligt sich in diesem Jahr  an dem bundesweiten Projekt „Eltern aktiv“, das sich zum Ziel gesetzt hat, neue Konzepte für pro-aktive Angebote für die Elternarbeit zu entwickeln und einen Leitfaden für Suchthilfeeinrichtungen und Jugendschutzfachkräfte zu erstellen.

 

Es besteht Einvernehmen, das Konzept in diesem Sinne weiter zu entwickeln.

 

·       Stichwort: Jugendsozialarbeit

 

In diesem Arbeitsbereich sind die vorgeschlagenen verstärkten Aktivitäten zur Verhinderung der Schulpflichtverletzung umgesetzt worden. Weiterhin fehlt ein Konzept für diesen Arbeitsbereich in der Schnittstelle zwischen Jugendarbeit und persönlicher Hilfe. Hier wird es notwendig sein, insbesondere den Themenbereich Jugendberufsvorbereitung zu bearbeiten und vor allem die Schnittstelle zwischen den Bereichen zu organisieren.

 

·       Stichwort: Fragebogen zum Freizeitverhalten und zu Freizeitwünschen

 

Herr Hüske erläutert den vorgelegten Fragebogen und das Verfahren:

 

Bei der letzten Befragung wurden die Adressen jedes siebten Jugendeinwohners vom Bürgeramt genutzt. Dieser Personenkreis direkt angeschrieben, was zu einer hohen Rücklaufquote und damit zu aussagekräftigen Ergebnissen führte.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob dieses Verfahren datenschutzrechtlich unbedenklich ist. Des Weiteren wird vorgeschlagen, die sprachlichen Formulierungen noch einmal zu überprüfen.

 

Herr Hüske führt aus, dass dies ohnehin vorgesehen sei, da der Fragebogen in einem Pretest erprobt werden soll.

 

Herr Dörnhoff schlägt vor, eine Onlineversion des Fragebogens zur Verfügung zu stellen.

 

Herr Timpe bittet, die Fragebögen auch über die Jugendeinrichtungen zu verteilen.

 

Schließlich wird auf eine Doppelung der ersten Seite des Fragebogens hingewiesen.

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